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euBP mehr als zwei Beschäftigungszeiträume

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letzte Antwort am 03.02.2024 11:40:58 von MikeWHerbs
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lobu
Beginner
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Hallo Community,

 

in der Beschreibung der euBP steht, dass die Daten nicht aufbereitet werden kann, wenn mehr als zwei Beschäftigungszeiträume hinterlegt sind.

Wir beschäftigen geringfügig Beschäftigte und Werkstudenten, die bereits öfters beschäftigt sind und waren.

Somit haben wir einige MA mit mehr als zwei Beschäftigungszeiträume.

 

Ist es dann wirklich ausgeschlossen, das eine euBP durchgeführt werden kann?

 

Vielen Dank für Eure Erfahrungswerte.

 

VG

Birgit

rschoepe
Fachmann
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Nachricht 2 von 10
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@lobu  schrieb:

Ist es dann wirklich ausgeschlossen, das eine euBP durchgeführt werden kann?


Jain. Die Daten können trotzdem übermittelt werden, aber nur für den jeweils letzten Beschäftigungszeitraum. Hat also ein GFB oder Werkstudent im Prüfzeitraum mehrere Beschäftigungszeiten, müssen alle vorherigen manuell nachgereicht werden.

An der Stelle sollte DATEV noch einmal darüber nachdenken, ob es noch sinnvoll ist mehr als einen Beschäftigungszeitraum pro PNR angeben zu können, oder ob man das nicht raus kickt. Spätestens für Lohn online.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 10
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@rschoepe  schrieb:

 

An der Stelle sollte DATEV noch einmal darüber nachdenken, ob es noch sinnvoll ist mehr als einen Beschäftigungszeitraum pro PNR angeben zu können, oder ob man das nicht raus kickt. Spätestens für Lohn online.


Ich wäre dann eher dafür, die Nachberechnungsmöglichkeiten bzw. Auswertungsmöglichkeiten auch auf zurückliegende Beschäftigungszeiträume zu erweitern.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 10
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Hallo @lobu,


ja, in diesem Fall können leider die Daten für die euBP aktuell nicht aufbereitet werden.
Eine Prüfung per euBP ist daher für diesen Mandanten nicht möglich.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lobu
Beginner
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Nachricht 5 von 10
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super vielen Dank für den Tipp. Das hat geklappt und die Betriebsprüferin ist zufrieden.

 

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Kerstin2
Beginner
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Nachricht 6 von 10
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Hi,

offenbar sprechen Personalnummern mit mehr als 2 Beschäftigungszeiträumen nicht grundsätzlich gegen eine Übermittlung von euBP-Daten (sagt zumindest unser DRV-Prüfer). Wenn allerdings gelöschte Personalnummern (die routinemäßig im Personalnummernlöschlauf nach 2 Jahren gelöscht wurden) im SV-Prüfungszeitraum (der ja meist 4 Jahre ist) neu verwendet werden und es damit zu mehr als 2 Beschäftigungszeiträumen kommt, dann führt das Ganze schon bei DATEV (und nicht erst bei der DRV) zum Abbruch. Blöd, wenn man dadurch überhaupt nichts übermitteln kann. Davon abgesehen, dass man einfach gelöschte Personalnummern nicht so "schnell" wiederverwenden sollte oder die automatische Löschung nach 2 Jahren flächendeckend deaktivieren könnte, ist es nicht auch seitens DATEV sinnvoll, den Zeitraum für die neue Verwendung einer gelöschten Personalnummer aktiver zu unterdrücken oder den Turnus des Löschlaufs auf länger als 2 Jahre anzuheben?

 

Danke.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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rschoepe
Fachmann
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Nachricht 7 von 10
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@Kerstin2  schrieb:

oder die automatische Löschung nach 2 Jahren flächendeckend deaktivieren könnte


Was im Jahreswechsel-Seminar auch empfohlen wurde, wenn man bspw. die Personalakte verwendet. Das scheint also auch DATEV-intern nicht mehr der Weisheit letzter Schluss zu sein.

Ich halte es aber auch so, dass ich Personalnummern grundsätzlich nicht wiederverwende. Eine Kollegin macht das, und ich finde die Mitarbeiterliste bei ihren Mandanten immer etwas chaotisch.

Kerstin2
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 10
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ja, ja, die lieben Kollegen 🙂

Aber bei uns ist es auch so. Eine Kollegin verwendet alte Personalnummern und es ist schon verwirrend, wenn man  in alten "Lodas-Auswertungen" unter der gedachten Nummer einen anderen neuen unbekannten Namen findet. Aber sie sagt, DATEV schlägt ja immer die erste freie Personalnummer auch einfach vor bei der Neuanlage von Arbeitnehmern und dann muss man erst auf "Abbrechen" klicken, die nächste hohe freie Nummer selbst suchen, dann wieder von vorn anfangen. Das ist umständlich... Ich verstehe sie schon auch.

 

Und zu den JW-Seminaren, richtig: das war bei uns auch so wegen Personalakte, Arbeitsbescheinigungen usw. Also ich finde, da darf die DATEV tatsächlich nicht nur auf unser "Mitdenken" vertrauen und könnte etwas umprogrammieren...

 

... aber die DATEV liest hier ja auch in den meisten Fällen mit 🙂 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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ennoh
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 10
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@Kerstin2  schrieb:
... Aber sie sagt, DATEV schlägt ja immer die erste freie Personalnummer auch einfach vor bei der Neuanlage von Arbeitnehmern und dann muss man erst auf "Abbrechen" klicken, die nächste hohe freie Nummer selbst suchen, dann wieder von vorn anfangen. 🙂 

Das ist leider ein Problem bei vielen Anwenderinnen und Anwendern. Man sollte sich nicht immer an die Vorschläge von DATEV halten, sondern auch mal selber nachdenken. Die Vorschläge und teilweise Vorgaben aus Nürnberg sind nicht immer der Weisheit letzter Schluß.

 

Schönes WE!

E.H.

MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 10
78 Mal angesehen

High,

 

Man sollte sich nicht immer an die Vorschläge von DATEV halten, sondern auch mal selber nachdenken.

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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letzte Antwort am 03.02.2024 11:40:58 von MikeWHerbs
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