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eAU bei Arbeisunfall

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letzte Antwort am 20.03.2023 10:51:31 von M_H
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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo DATEV und Community,

 

ich habe den Fall, dass ein Krankenhaus eine AU (war Arbeitsunfall) geschrieben hat, als Krankenkasse wurde richtigerweise die BGHW angegeben, Kreuz bei Arbeitsunfall wurde gesetzt. Mir liegt in Papier die Ausfertigung für Versicherte vor (sollte ja eigentlich nicht weitergegeben werden) eine andere existiert nicht ... Die Rückmeldung der Krankenkasse ergab "keine AU" "keine Fehlzeit".

 

Kann es sein, dass die Krankenkasse diese AU nicht gemeldet bekommt, weil als "Krankenkasse" die BG steht? Die AU ist vom 17.02., die Abfrage habe ich erst am 16.03. gestellt, also Zeit war genug für die Übermittlung. Oder übermitteln Krankenhäuser nicht?

 

Ist das auch schon bei Euren Mandanten vorgekommen?

 

M_H

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Hallo @M_H ,

jetzt fällt mir wieder ein.. ich wollte das auch hier erwähnen.

Habe den selben Fall, teilweise jedenfalls. Je nach Arzt wird entweder die 'richtige' Krankenkasse oder die BG als Kostenträger erfasst. Die Meldungen, welche direkt an die BG gehen, kann man entsprechend nicht von der KK abrufen; es sei denn, der Versicherte reicht eine Kopie der AU selber bei seiner KK ein.

Ich habe bereits mit der KK und der BG telefoniert. Leider habe ich bei der BG niemanden erreichen können, der auch nur ansatzweise über eAUs Bescheid wusste.

Wahrscheinlich wurde das Thema 'Arbeits-/Wegeunfälle' bei der Einführung der eAU komplett ignoriert und die BGs leider nicht mit eingebunden. Auf der Homepage der TK habe ich allerdings den Hinweis gefunden, dass Arbeitsunfälle ab jetzt elektronisch an die KKn gemeldet werden und diese dann die BGn informieren. Das würde dann heißen, dass den Ärzten das neue Prozedere nicht deutlich genug vermittelt wurde.

Ich frage mich nur.. wenn die Praxis elektronisch an die BG übermittelt, die das aber anscheinend gar nicht annehmen kann.. wo landen die Daten? Oder können die BGn doch die Daten annehmen? Warum leiten sie die dann nicht an die KKn weiter?

Ein tolles Thema!

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Uwe_Lutz
Überflieger
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@Flitze0815  schrieb:

 

Ich frage mich nur.. wenn die Praxis elektronisch an die BG übermittelt, die das aber anscheinend gar nicht annehmen kann.. wo landen die Daten?


Ist es denn sicher, dass dies auch elektronisch an die BG gemeldet wird? Vielleicht gibt der Arzt (wie früher bei der Papier-AU) nur die BG als Kostenträger an, kann dann nicht übermitteln - kümmert sich aber nicht darum...

 

 

Aber ausgereift ist was anderes 🙄

pogo
Experte
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Nachricht 4 von 5
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Adressat der eAU ist wohl in jedem Fall die Krankenkasse.

 

DGUV Landesverband Süd-Ost

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
Die eAU ist in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. Oktober 2021 verpflichtend, sofern dies technisch möglich ist.


Für UV-Patienten, die gleichzeitig gesetzlich krankenversichert sind, ist Adressat der eAU
(wie auch bei dem Papierformular Muster 1, „gelber Schein“) nicht der UV-Träger, sondern
die gesetzliche Krankenkasse. Die für UV-Patienten erforderlichen Angaben auf dem Muster
1 (Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Berufskrankheit) wurden auch für die elektronische
Übermittlung übernommen, so dass sich bis auf den Übermittlungsweg nichts ändert. Dies
gilt auch für die Gebührenregelung nach Nr. 143 der UV-GOÄ.


Als Kostenträger ist für UV-Patienten bei der eAU zwar der zuständige UV-Träger auszuwählen. Adressat der eAU bleibt aber weiterhin die gesetzliche Krankenkasse der Patienten, die
mittels der elektronischen Gesundheitskarte eingelesen wird.

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern weist auch darauf hin, dass bei einem Arbeitsunfall die KK anzugeben ist.

Seite 14 

 

 

Ob man erwarten kann, dass heutige Software selbst bei Angabe einer BG bei einem Arbeitsunfall die eAU an die KK schickt, weil sie da hingehört?

Eigentlich schon, aber wer weiß, was in diesem Fall der wahre Grund ist, dass nichts an die KK ging. Müsste wohl irgendjemand mal mit dem Krankenhaus klären.

 

Aber bis es den kleinen Knall gibt, wird sich niemand drum kümmern, dass das richtig läuft. Die einen wissen es nicht, die anderen wollen es nicht und der Rest hat besseres zu tun, als sich da einzumischen. 😄

M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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@pogo  schrieb:

Adressat der eAU ist wohl in jedem Fall die Krankenkasse.

 

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern weist auch darauf hin, dass bei einem Arbeitsunfall die KK anzugeben ist.

Seite 14 

 

 

Ob man erwarten kann, dass heutige Software selbst bei Angabe einer BG bei einem Arbeitsunfall die eAU an die KK schickt, weil sie da hingehört?

Prima, und wir sind am Ende der Kette und können mal wieder in die Glaskugel schauen.  😠

 

Danke für die Rückmeldungen.

 

M_H

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letzte Antwort am 20.03.2023 10:51:31 von M_H
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