Hallo Community,
unser Mandant ruft die eAUs über DATEV Personaldaten ab und möchte diese gerne auch ausdrucken. Ich habe in DATEV Personaldaten keine Druckfunktion gefunden. Kennt jemand vielleicht eine Möglichkeit die eAUs auf Papier zu bringen?
Herzlichen Dank für die Mithilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Deutschland digitalisiert zurück 😅!
Ich warte nur auf den Tag wenn die deutsche eRechnung (angedacht 01.01.2025?!) kommt und dann alle wieder drucken wollen.....
Das geht aus den Köpfen nicht raus
@metalposaunist , Deine Antwort wird @SR11 vermutlich nicht helfen. Es soll aus Personaldaten online gedruckt werden und dort gibt es keine Druckfunktion. Für die von Dir verlinkte Lösung wird Lohn und Gehalt benötigt.
Es wird also vermutlich ein Mandant sein, der z. Bsp. eine Ausfertigung für den direkten Vorgesetzen haben möchte. Hier gibt es keinen vernünftigen Prozess. Man kann bisher auch nicht auf Personalnummernebene einschränken und im Sinne der Datensparsamkeit dem direkten Vorgesetzten auch nur die Daten "seiner Arbeitnehmer" anzeigen lassen.
Das Einzige was funktioniert ist ein Bildschirmdruck, selbst ein Druck aus dem Browser ist nicht möglich.
Wenn man schon keine vernünftigen Prozesse bei Personaldaten online abbilden kann, z. Bsp. direkter Zugriff des Vorgesetzten, Weiterleitung der Info aus Personaldaten online an Kollegen, dann müsste man zumindest eine vernünftige pdf erzeugen können, um Krankheitsinfos im Unternehmen weitergeben zu können.
Leider ist somit die vermutlich richtige Antwort:
Ein Ausdruck ist nicht möglich, außer über den Bildschirmdruck.
@t_r_ schrieb:
Es wird also vermutlich ein Mandant sein, der z. Bsp. eine Ausfertigung für den direkten Vorgesetzen haben möchte. Hier gibt es keinen vernünftigen Prozess.
Auch gegenüber dem Mitarbeiter kann es mal notwendig sein, diesem einen Ausdruck aushändigen zu können, welche Daten gemeldet wurden, wenn er abweichende Daten behauptet. Auch einem Anwalt bzw. dem Gericht im Streitfall die gemeldeten Daten vernünftig zur Verfügung zu stellen ist leider nicht möglich.
Leider macht sich die DATEV in letzter Zeit bei den Weiterentwicklungen im Lohnprogramm keine Gedanken zu einer sinnvollen Dokumentationsmöglichkeit - oder diese Gedanken gehen im Trubel weiterer Anpassungen leider unter. Es reicht nicht (immer), wenn der Sachbearbeiter dies am PC einsehen kann.
Es ist teilweise etwas peinlich, wenn man dem Mandanten keinen sinnvollen Ausdruck/PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
@Uwe_Lutz schrieb:Auch gegenüber dem Mitarbeiter kann es mal notwendig sein, diesem einen Ausdruck aushändigen zu können, welche Daten gemeldet wurden, wenn er abweichende Daten behauptet. Auch einem Anwalt bzw. dem Gericht im Streitfall die gemeldeten Daten vernünftig zur Verfügung zu stellen ist leider nicht möglich.
Hier können wir zumindest aushelfen. In LuG ist es möglich, dass entsprechende Protokolle gedruckt werden können. Aus Lodas nicht? Ich weiß, unnötige Mehrarbeit bei uns, aber zumindest sind die geschilderten Fälle nicht die Regelfälle.
Leider macht sich die DATEV in letzter Zeit bei den Weiterentwicklungen im Lohnprogramm keine Gedanken zu einer sinnvollen Dokumentationsmöglichkeit - oder diese Gedanken gehen im Trubel weiterer Anpassungen leider unter. Es reicht nicht (immer), wenn der Sachbearbeiter dies am PC einsehen kann.
Ich befürchte, dass es ein bisserl von beidem ist.... 🙄
Es ist teilweise etwas peinlich, wenn man dem Mandanten keinen sinnvollen Ausdruck/PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Kriegt Ihr aus Lodas echt nix raus?
@t_r_ schrieb:Kriegt Ihr aus Lodas echt nix raus?
Leider nicht - und das gilt letztlich für die gesamten Rückmeldedaten (eAU / Vorerkrankungen / EEL / AAG-Anträge).
Für diese gibt es hübsche Übersichten in LODAS - aber .... drucken/PDF-Datei erstellen ist nicht.
Wow, das ist ja totaler M...😲
Wir machen also ein Foto vom Bildschirm und nehmen das mit zum Arbeitsgericht. Der Richter und die Anwälte der Gegenseite lachen einen doch aus. 👿
Du musst das aber vorher noch auf CD 💿 brennen, damit es vor Ort nicht eingelesen werden kann. Ganz wichtig 😂.
@t_r_ schrieb:
Wir machen also ein Foto vom Bildschirm und nehmen das mit zum Arbeitsgericht.
Bitte nur so:
Ich sag's doch: Deutschland 🇩🇪 digitalisiert - besser nicht.
Der Mandant müsste dann doch auch Zugriff auf die Auswertungen Personalwirtschaft haben oder man muss ihm die Rechte geben.
Dort gibt es dann die Auswertung Meldeverlauf elektronische AU.
Da sind dann immer alle Mitarbeiter aufgelistet. Vielleicht ist das ja sogar besser.
Die Auswertung wird allerdings nur einmal im Monat mit der Abrechnung erstellt.
Vielen Dank für die Antworten - so weiß ich zumindest, dass es wirklich nicht geht!
Die Idee mit den "Auswertungen Personalwirtschaft" ist theoretisch gut, allerdings soll die Mitarbeiterin beim Mandanten, die die eAUs abfragt und verwaltet, keinen Zugriff auf die Auswertungen bekommen. Einen Zugriff auf die einzelne Auswertung kann ich leider nicht geben.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn DATEV hier irgendeine Lösung schaffen würde, denn es gib sicher genug Erfordernisse, wo eine eAU mal einzeln ausgedruckt oder separat in eine Datei abgespeichert werden muss.
@SR11 schrieb:
Einen Zugriff auf die einzelne Auswertung kann ich leider nicht geben.
In Unternehmen online Auswertungen Personalwirtschaft? Da geht das. Da kann man > 100 einzelne Rechte & Auswertungen freigeben.