Liebe Dank für die Antwort, allerdings ist es beim Weihnachtsgeld (Einmalzahlung) tatsächlich so, dass der Zufluss entscheidend ist. Haufe schreibt dazu: Weihnachtsgeld: Zuflusszeitpunkt einmaliger Bezüge Das Weihnachtsgeld wird oft auch als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet. Dies ändert jedoch nichts an der steuerlichen Behandlung. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld im Zeitpunkt des Zuflusses bei den Mitarbeitenden einbehalten, also dann, wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Dies gilt auch, wenn das Weihnachtsgeld zwar für das Jahr 2025 gewährt, aber (versehentlich oder bewusst) erst im Januar 2026 ausgezahlt wird. Ich weiß nur leider nicht, wie ist das technisch umsetzen soll...
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