Liebe Community,
ein Mandant möchte das Weihnachtsgeld erst mit der Dezember-Abrechnung auszahlen. Er ist Spätabrechner, sodass die Zahlung erst im Januar erfolgen wird.
Für das Weihnachtsgeld gilt das Zuflussprinzip, sodass die Versteuerung erst im Januar erfolgen darf und das Weihnachtsgeld somit auf der LStBescheinigung für 2026 ausgewiesen werden muss.
Wird LODAS selber erkennen, dass die Abrechnung und die Auszahlung erst im neuen Jahr erfolgt und somit von selbst alles richtig machen (das wäre ein Traum ;-)) oder muss das manuell eingestellt werden. Falls ja, hat jemand vielleicht eine Idee, wie das umzusetzen wäre?
Lieben Dank für die Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wie war das denn 2025?
Besonderheiten gelten, wenn die Lohnabrechnung für den letzten Lohnzahlungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres erst im nachfolgenden Kalenderjahr erfolgt. Wenn die Lohnabrechnung innerhalb von 3 Wochen (3-Wochenfrist) nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommen wird, handelt es sich noch um Arbeitslohn und einbehaltene Lohnsteuer des abgelaufenen Kalenderjahres. Beide sind dann noch im Lohnkonto und in den Lohnsteuerbelegen des abgelaufenen Kalenderjahres zu erfassen.
Ich denke, man geht auch davon aus, dass die Zahlung auch bis zur dritten Woche erfolgt.
Liebe Dank für die Antwort, allerdings ist es beim Weihnachtsgeld (Einmalzahlung) tatsächlich so, dass der Zufluss entscheidend ist.
Haufe schreibt dazu:
Das Weihnachtsgeld wird oft auch als 13. oder 14. Monatsgehalt bezeichnet. Dies ändert jedoch nichts an der steuerlichen Behandlung. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld im Zeitpunkt des Zuflusses bei den Mitarbeitenden einbehalten, also dann, wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird. Dies gilt auch, wenn das Weihnachtsgeld zwar für das Jahr 2025 gewährt, aber (versehentlich oder bewusst) erst im Januar 2026 ausgezahlt wird.
Ich weiß nur leider nicht, wie ist das technisch umsetzen soll...
Da gab es noch kein Weihnachtsgeld...
Ich bin mir nicht sicher, ob die drei Wochen tatsächlich hier greifen. Haufe hat ein Beispiel mit Auszahlung am 02.01.2026 und die Lohnsteuer muss in 2026 berücksichtigt werden:
@SR11 schrieb:Falls ja, hat jemand vielleicht eine Idee, wie das umzusetzen wäre?
In dem Fall kannst du nur mit einem ungefähren Vorschuss arbeiten und das Weihnachtsgeld dann im Januar abrechnen.
Also Weihnachtsgeld im Dezember erfassen, Probeabrechnung machen und einen etwas niedrigeren Wert als Nettobezug auszahlen.
Im Januar dann das Weihnachtsgeld tatsächlich erfassen und den Vorschuss wieder abziehen.
Gute Idee - lieben Dank!
Ich hatte jetzt schon die Überlegung, den Dezember zunächst ohne Weihnachtsgeld abzurechnen und dann anschließend eine Wiederabrechnung mit Weihnachtsgeld durchzuführen. Bei der Wiederabrechnung hätte ich dann die Möglichkeit das Zuflussprinzip zu wählen.
Die Probeabrechnung und dann mit einem Vorschuss zu arbeiten gefällt mir aber noch besser 🙂