Hallo zusammen,
wie geht ihr mit der eAU-Abfrage bei Mitarbeitern, die "Krankentagegeld" beziehen, um? In Fehlzeiten ist dieser Zeitraum ohne Ende eingepflegt. Hier erhalten wir ja immer Folgebescheinigungen. Fordert ihr diese dann auch an? Wenn ja, wird dann ein Enddatum rückgemeldet und eingepflegt?
Bei einem Mitarbeiter der sich regelmäßig gemeldet hatte konnte ich die eAU´s regelmäßig abgerufen und die Krankenkasse hatte entsprechend das Datum rückgemeldet.
Habe aber jetzt einen Fall mit Krankengeld wo ich nicht mehr durchblicke da inzwischen 2 verschieden Krankheitsverläufe dahinter stehen. Hatte mit der Krankenkasse gesprochen und abgestimmt. Weitere Abfragen mache ich deshalb in diesem Fall keine.
Ich finde das gerade sehr schwierig mitt den Kranken, da ich auch noch wegen dem Kurzarbeitergeld sehr aufpassen muss.
Jede Folgebescheinigung hat ein Enddatum, nur ist es auch das Enddatum des Krankengeldes?
Es wird auf alle Fälle kein wirkliches Enddatum übermittelt und übernommen.
Du kannst aber anfordern, dass dir das Ende der EEL mitgeteilt wird.
Dann könntest du dir das Abrufen der Folgebescheinigungen komplett sparen.
@pogo schrieb:Du kannst aber anfordern, dass dir das Ende der EEL mitgeteilt wird.
Das hab ich mal bei einem AN genutzt, der nicht mehr lange (~ 1 Monat) bis zur Aussteuerung hatte. Da kam nur eine leere Antwort zurück.
Die Anfrage bringt's gefühlt nur, wenn der Mitarbeiter aus dem Krankengeld zurück ist und du vom Mandanten aber nicht erfährst, seit wann genau. So lange das Krankengeld noch läuft, habe ich bislang nur "kein Ende" zurückgemeldet bekommen und danach nichts mehr.
Ich finde die Anfrage Ende EEL auch nicht sehr hilfreich.
Im Mai habe ich ein Schreiben von der Agentur für Arbeit von einem Mitarbeiter wegen der Aussteuerung bekommen. Bitte eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen, da der Mitarbeiter bis 30.06.2025 beschäftigt war.
Gut habe ich die Anfrage Ende EEL abgerufen und wie @rschoepe auch nur zurückgemeldet bekommen das Krankengeld läuft noch.
Um nicht noch mehr Zeit zu verschwenden, also die Arbeitsbescheinigung erstellt, wie von der Agentur für Arbeit angegeben.
Und am 15.07.2025 (also zwei Wochen nach der Aussteuerung, 4 Wochen nach der Arbeitsbescheinigung) kam dann die Rückmeldung von der Krankenkasse Ende EEL am 30.06.2025. Ehrlich was soll ich dann noch damit. Hat mir nicht geholfen, auch wenn die Meldung automatisch von der Krankenkasse kam ohne nochmaligen Abruf.
Aber die Krankenkasse musste das Datum doch bereits im Mai gewusst haben, sonst hätte der Mitarbeiter doch kein Arbeitslosengeld beantragt, oder?
@DanaP schrieb:
Aber die Krankenkasse musste das Datum doch bereits im Mai gewusst haben, sonst hätte der Mitarbeiter doch kein Arbeitslosengeld beantragt, oder?
rein theoretisch hätte der Mitarbeiter ja gesund werden können. Dass die KK mit der Meldung wartet bis die Zeit tatsächlich rum ist, leuchtet mir ein.
Blöd finde ich, dass ich im LODAS nicht sehe, dass die EEL-Ende-Abfrage gestellt wurde und keine Antwort seitens der KK da ist.
Hallo,
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