Hallo. Bei uns im Lohn und Gehalt funktioniert die eAU-Abfrage mehr. Folgende Fehlermehldung wird angezeigt:
Fehler #LN27431
EAUB: Für eine eAU-Abfrage muss der Mitarbeiter einem Beschäftigungsbetrieb zum Monat 02/2024 zugeordnet sein.
» Ordnen Sie dem Mitarbeiter einen gültigen Beschäftigungsbetrieb über Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte:
Organisationseinheiten | Schaltfläche: 'Mitarbeiter zuordnen…' mit 'Gültig ab' 02/2024 zu und wiederholen Sie die eAU-Abfrage.
Wenn ich den Anweisungen folge und den Mitarbeiter dem Beschäftigungsbetrieb zuordne wird mir zwar bestätigt, dass der Mitarneiter zugeordnet wurde aber bei dem nächsten Versuch die eAU-Abfrage zu starten erscheint die o. g. Fehlermeldung wieder.
Das ist bei allen meine Mandanten und Mitarbeitern der Fall. Was kann ich tun?
Danke & Gruß
Swetlana
das Gültig-Ab-Datum passt auch?
ja, das habe ich auch erfasst
Hallo Swetlana,
leider kann ich Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und eine Lösung bieten.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns. Gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell.
Wir haben hier das gleiche Thema. Fehlermeldung füge ich bei. Der MA ist schon seit Januar in dem einzigen Beschäftigungsbetrieb hinterlegt und die eAU-Abfrage funktionierte auch für den Januar.
Leider habe ich das gleiche Problem mit Fehler #LN27431. Bei einem neu angemeldeten Mitarbeiter, der auch noch nicht abgerechnet wurde und bei dem ich eine eAU abrufen möchte.
Fehler #LN27431
EAUB: Für eine eAU-Abfrage muss der Mitarbeiter einem Beschäftigungsbetrieb zum Monat 06/2024 zugeordnet sein.
» Ordnen Sie dem Mitarbeiter einen gültigen Beschäftigungsbetrieb über Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte:
Organisationseinheiten | Schaltfläche: 'Mitarbeiter zuordnen…' mit 'Gültig ab' 06/2024 zu und wiederholen Sie die eAU-Abfrage.
Die Zuordnung ist vorhanden, ich arbeite auch nur mit 1 Firma.
Geht es hier wirklich um 2024?
Hallo,
wie bereits @Matthias_Platz empfohlen hat, sehen wir uns den Sachverhalt gerne individuell an.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.