Hallo,
auf unseren neuen Personalbögen die von DATEV runtergeladen wurden gibt es eine Möglichkeit der Bea Übertragung zu widersprechen. Das hat jetzt leider jemand angehakt.
Wo mache ich den Haken in Datev????
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das können Sie bei LuG nicht vormerken. Es gibt nur auf Mandantenebene den Haken, dass man grundsätzlich an Bea teilnimmt. Auf Mitarbeiterebene gibt es keine Möglichkeit Bea "abzuschlüsseln". Wenn Sie sich merken wollen, ob ein Mitarbeiter Bea möchte oder halt nicht, können Sie die individuellen Felder auf Mitarbeiterebene nutzen.
Vielen Dank
Hallo,
ich habe da doch etwas gefunden: Arbeitnehmer > Stammdaten > Personaldaten > Sonstiges und dort den Haken setzen.
Gruß
C. Rohwäder
Vielen Dank
Wofür dann manchmal die Community doch gut ist.
Total untergegangen, der Haken.
Danke.
Wo findet man den Haken in den Personaldaten bei LODAS ?
Leider nirgends...
Trösten Sie sich, dafür haben Sie die Lohn-ID...
Hallo zusammen,
das Kontrollkästchen für die Datenübermittlung zu BEA ist in LODAS standardmäßig deaktiviert.
Ist eine Teilnahme gewünscht, sind die Häkchen zu setzen.
Für die Arbeitsbescheinigung finden Sie das Kontrollkästchen unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln".
Alternativ kann die Arbeitsbescheinigung auch über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigung ohne Lohnabrechnung übermittelt werden. In diesem Fall ist das Kontrollkästchen nicht zu setzen.
Für die Bescheinigung über das Nebeneinkommen ist das Kontrollkästchen "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben zu aktivieren.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Heinlein,
die Arbeitsbescheinigung ist lt. Aussage der Bundesagentur nur auf Anforderung zu übermitteln. Wenn also ein Mitarbeiter bei Austritt bereits ein direkt anschließendes neues Beschäftigungsverhältnis oder aus anderen Gründen kein Arbeitslosengeld beantragt, darf ich die Bescheinigung nicht übermitteln.
Insoweit kann ich den Haken "Übermittlung im Austrittsmonat" erst setzen, wenn ich die Anforderung der Arbeitsbescheinigung vom Mitarbeiter vorliegen habe. Und nun muss ich manuell prüfen, ob ein Widerspruch zur elektronischen Übermittlung vorliegt, da ich diesen Widerspruch eben nicht im Programm erfassen kann.
Würde ich den Haken bei allen Mitarbeitern setzen, die keinen Widerspruch einlegen, würde ich bei jedem Austritt die Arbeitsbescheinigung übermitteln - also auch dann, wenn diese gar nicht angefordert wird. Hierdurch würde die Arbeitsagentur Daten erhalten, die diese weder angefordert hat, noch damit etwas anfangen kann. Ich würde hier m.E. auch einen Verstoß gegen die DSGVO begehen - unnötige Daten liefern.
Und hier wünsche ich mir die Unterstützung der DATEV: Eine Möglichkeit, den Widerspruch des Mitarbeiters zu erfassen. Und wenn ich dann die Übermittlung auslösen will einen Hinweis, dass der Haken "Widerspruch" gesetzt ist. Oder noch besser: Wenn der Haken Widerspruch gesetzt ist, erfolgt der Ausdruck der Bescheinigung auf Papier - wenn der Haken nicht gesetzt ist, erfolgt die Übermittlung.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Großartige Idee, Herr Lutz!
Ein hervorragender Vorschlag, der so auch in Lohn und Gehalt umgesetzt werden sollte.
Danke Herr Lutz,
genauso so sollte der Prozess laufen.
Daniel Kühn
Hallo Community,
zunächst vielen Dank Herr Lutz für Ihre Rückmeldung und den Verbesserungsvorschlag.
Für LODAS als auch für Lohn und Gehalt haben wir Ihre Anregung weitergegeben und halten Sie hierzu natürlich auf dem Laufenden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Morgen,
gerne wollte ich mal nachfragen, ob sich hier etwas getan hat inzwischen oder ob ich bloß zu dusselig bin, den richtigen Haken zu finden, dass der Arbeitnehmer widersprochen hat?
@Lila_Lohn schrieb:Guten Morgen,
gerne wollte ich mal nachfragen, ob sich hier etwas getan hat inzwischen oder ob ich bloß zu dusselig bin, den richtigen Haken zu finden, dass der Arbeitnehmer widersprochen hat?
Nein, da hat sich in LODAS nichts getan.
Aber vermutlich wird sich jetzt auch nichts mehr tun, da ab 01.01.2023 die BEA-Übermittlung verpflichtend wird und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gestrichen wurde.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Dankeschön, Herr Lutz!
Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.