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Widerspruch Bea - Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 23.05.2022 14:26:30 von Lila_Lohn
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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 18
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Hallo,

auf unseren neuen Personalbögen die von DATEV runtergeladen wurden gibt es eine Möglichkeit der Bea Übertragung zu widersprechen. Das hat jetzt leider jemand angehakt.

Wo mache ich den Haken in Datev????

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 18
1958 Mal angesehen

Das können Sie bei LuG nicht vormerken. Es gibt nur auf Mandantenebene den Haken, dass man grundsätzlich an Bea teilnimmt. Auf Mitarbeiterebene gibt es keine Möglichkeit Bea "abzuschlüsseln". Wenn Sie sich merken wollen, ob ein Mitarbeiter Bea möchte oder halt nicht, können Sie die individuellen Felder auf Mitarbeiterebene nutzen.

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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 18
1958 Mal angesehen

Vielen Dank

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 18
1958 Mal angesehen

Hallo,

ich habe da doch etwas gefunden: Arbeitnehmer > Stammdaten > Personaldaten > Sonstiges und dort den Haken setzen.

Gruß

C. Rohwäder

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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 18
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Vielen Dank

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 18
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Wofür dann manchmal die Community doch gut ist.

Total untergegangen, der Haken.

Danke.

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d_kuehn
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 18
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Wo findet man den Haken in den Personaldaten bei LODAS ?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Leider nirgends...

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t_r_
Allwissender
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Trösten Sie sich, dafür haben Sie die Lohn-ID...

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 18
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Hallo zusammen,

das Kontrollkästchen für die Datenübermittlung zu BEA ist in LODAS standardmäßig deaktiviert.

Ist eine Teilnahme gewünscht, sind die Häkchen zu setzen.

Für die Arbeitsbescheinigung finden Sie das Kontrollkästchen unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln".

Alternativ kann die Arbeitsbescheinigung auch über den Menüpunkt Mitarbeiter | DÜ Arbeitsbescheinigung ohne Lohnabrechnung übermittelt werden. In diesem Fall ist das Kontrollkästchen nicht zu setzen.

Für die Bescheinigung über das Nebeneinkommen ist das Kontrollkästchen "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Allgemeine Angaben zu aktivieren.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 18
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Hallo Frau Heinlein,

die Arbeitsbescheinigung ist lt. Aussage der Bundesagentur nur auf Anforderung zu übermitteln. Wenn also ein Mitarbeiter bei Austritt bereits ein direkt anschließendes neues Beschäftigungsverhältnis oder aus anderen Gründen kein Arbeitslosengeld beantragt, darf ich die Bescheinigung nicht übermitteln.

Insoweit kann ich den Haken "Übermittlung im Austrittsmonat" erst setzen, wenn ich die Anforderung der Arbeitsbescheinigung vom Mitarbeiter vorliegen habe. Und nun muss ich manuell prüfen, ob ein Widerspruch zur elektronischen Übermittlung vorliegt, da ich diesen Widerspruch eben nicht im Programm erfassen kann.

Würde ich den Haken bei allen Mitarbeitern setzen, die keinen Widerspruch einlegen, würde ich bei jedem Austritt die Arbeitsbescheinigung übermitteln - also auch dann, wenn diese gar nicht angefordert wird. Hierdurch würde die Arbeitsagentur Daten erhalten, die diese weder angefordert hat, noch damit etwas anfangen kann. Ich würde hier m.E. auch einen Verstoß gegen die DSGVO begehen - unnötige Daten liefern.

Und hier wünsche ich mir die Unterstützung der DATEV: Eine Möglichkeit, den Widerspruch des Mitarbeiters zu erfassen. Und wenn ich dann die Übermittlung auslösen will einen Hinweis, dass der Haken "Widerspruch" gesetzt ist. Oder noch besser: Wenn der Haken Widerspruch gesetzt ist, erfolgt der Ausdruck der Bescheinigung auf Papier - wenn der Haken nicht gesetzt ist, erfolgt die Übermittlung.

Viele Grüße

Uwe Lutz

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 12 von 18
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Großartige Idee, Herr Lutz!

Lang may yer lum reek
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 13 von 18
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Ein hervorragender Vorschlag, der so auch in Lohn und Gehalt umgesetzt werden sollte.

d_kuehn
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 18
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Danke Herr Lutz,

genauso so sollte der Prozess laufen.

Daniel Kühn

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 18
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Hallo Community,

zunächst vielen Dank Herr Lutz für Ihre Rückmeldung und den Verbesserungsvorschlag.

Für LODAS als auch für Lohn und Gehalt haben wir Ihre Anregung weitergegeben und halten Sie hierzu natürlich auf dem Laufenden.

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Lila_Lohn
Einsteiger
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Nachricht 16 von 18
851 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

gerne wollte ich mal nachfragen, ob sich hier etwas getan hat inzwischen oder ob ich bloß zu dusselig bin, den richtigen Haken zu finden, dass der Arbeitnehmer widersprochen hat?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 17 von 18
842 Mal angesehen

@Lila_Lohn  schrieb:

Guten Morgen,

 

gerne wollte ich mal nachfragen, ob sich hier etwas getan hat inzwischen oder ob ich bloß zu dusselig bin, den richtigen Haken zu finden, dass der Arbeitnehmer widersprochen hat?


Nein, da hat sich in LODAS nichts getan.

 

Aber vermutlich wird sich jetzt auch nichts mehr tun, da ab 01.01.2023 die BEA-Übermittlung verpflichtend wird und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gestrichen wurde.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Lila_Lohn
Einsteiger
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Nachricht 18 von 18
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Dankeschön, Herr Lutz!

Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

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letzte Antwort am 23.05.2022 14:26:30 von Lila_Lohn
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