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Wechsel der Krankenkasse während Krankengeldbezug

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letzte Antwort am 08.07.2025 11:53:55 von rvh
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elisaH
Einsteiger
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Liebe Community,

 

eine Mitarbeiterin befindet sich seit 31.03.2025 im Krankengeldbezug. Sie hat nun zum 01.06.2025 die Krankenkasse gewechselt. Die Lohnabrechnung für Juni erfolgt bei uns erst zum 15.07.

 

Sie beschwert sich, dass wir sie noch nicht bei der neuen Krankenkasse angemeldet haben. Da sie von der neuen Krankenkasse nun das Geld beziehen muss und diese folglich keine Daten von uns haben.

 

Da sie auch im Juni noch keinen Lohn erhält bin ich mir jetzt nicht sicher, ob die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse automatisch mit dem Lohn für Juni erfolgt.

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

rschoepe
Experte
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Die Anmeldung ja. Es kann aber sein, dass du die Fehlzeit auf den 31.05. beenden und ab dem 01.06. neu anlegen musst, damit die neue Krankenkasse die EEL-Meldung bekommt (wenn sie sich die nicht von der bisherigen holen).

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durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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@elisaH

Sie beschwert sich, dass wir sie noch nicht bei der neuen Krankenkasse angemeldet haben. Da sie von der neuen Krankenkasse nun das Geld beziehen muss und diese folglich keine Daten von uns haben.

Da sie auch im Juni noch keinen Lohn erhält bin ich mir jetzt nicht sicher, ob die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse automatisch mit dem Lohn für Juni erfolgt.


Eventuell die betroffene Mitarbeiterin bereits heute über "Vorwegabrechnung" abrechnen:

https://apps.datev.de/help-center/documents/1012475

 

 

PS: Für die Meldetatbestände nach DEÜV ist eine Frist einzuhalten (mit Gehaltsabrechnung oder nach spätestens 6 Wochen). Diese wäre am 15.07. bereits abgelaufen.

 

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elisaH
Einsteiger
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Ich muss mich korrigieren:

 

Am 06.06.2025 wurde der Wechsel der Krankenkasse im DATEV geschlüsselt. Am 15.06.2025 ging die Lohnabrechnung für Mai 2025 raus. 

 

Eine DEÜV Meldung hat es aber nicht erstellt.

Laut Dokumentation der DATEV erstellt es die korrekten Meldungen automatisch mit der Lohnabrechnung. Ich vermute, da der Wechsel zum 01.06. erfolgte, wird die Meldung auch erst mit der Abrechnung für Juni erstellt.

 

Das ist doch jetzt aber nicht mein Fehler?!

Bisherige Krankenkassenwechsel sind immer so erfolgt.

 

Ich habe heute Stammdaten an das Rechenzentrum gesendet. In der Hoffnung, dass es damit klappt.

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Claudia-
Aufsteiger
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Die Anmeldung geht erst mit der Lohnabrechnung raus. 

 

Eine Abrechnung erst zum 15. des Folgemonats ist schon sehr spät.

In der Regel müssen ja auch die Lohnsteueranmeldungen zum 10. schon vorliegen.

Dann würdet ihr auch die 6 Wochen-Frist noch schaffen.

Vermutlich habt ihr nur Jahreslohnsteuer. 😉

 

Ich denke auch, dass du die Fehlzeit zum 31.05.25 einmal beenden musst und zum 01.06.25 wieder eintragen.

Bei den Grunddaten dann natürlich den Zeitraum davor mit einbeziehen.

Stammdaten senden, Verarbeitung abwarten

Anschließend mal eine Probeabrechnung Juni machen und schauen ob eine EEL Meldung mit erzeugt werden würde.

Wenn ja, dann manuell eine EEL Meldung über Mitarbeiter -> DÜ Entgeltmeldung erstellen.

Verarbeitslauf abwarten und prüfen ob sie raus ist.

 

Wenn alles nichts hilft, dann wie zuvor geschrieben Mitarbeiter über eine Vorweg-Abrechnung Juni abrechnen. 

 

Wichtig ist nur, dass du für eine Zeitverzögerung bei der Lohnabrechnung verantwortlich bist. Nicht der Mitarbeiter und nicht die Krankenkasse.

 

Ansonsten hilft auch immer ein kurzer Anruf bei der Krankenkasse. 

elisaH
Einsteiger
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Dass unsere Abrechnung erst im Folgemonat erfolgt ist rechtlich völlig korrekt und steht hier in diesem Fall auch nicht zur Debatte.

 

Nach Rücksprache mit der AOK ist es auch alles noch im zeitlichen Rahmen. Es ist in dem Fall nur ungünstig für die Mitarbeiterin, aber daran können wir nichts ändern. Die AOK weiß, dass die Anmeldung erst mit der Lohnabrechnung für Juni übermittelt wird.

 

Leider erstellt es mir keine neue EEL. Begründung laut DATEV, da sich die Bemessungsgrundlage nicht geändert hat.

 

Naja ich werde weiter forschen.

 

Danke trotzdem.

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Claudia- 

 


@Claudia-  schrieb:

 

Eine Abrechnung erst zum 15. des Folgemonats ist schon sehr spät.

In der Regel müssen ja auch die Lohnsteueranmeldungen zum 10. schon vorliegen.

 


Für solche Spätabrechner, die in der Praxis gar nicht so selten sind, gibt es einen versetzten Lohnabrechnungszeitraum:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Umstellung-versetzte-Lohnsteuer-Anmeldung-Lohn-und-Gehalt/td-p/159022

 

Denn der Gesetzgeber verlangt die Lohnsteueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats der Lohnzahlung. Und wenn die Lohnzahlungen für den Mai 2025 erst im Juni 2025 zur Zahlung fällig sind (und damit der Arbeitgeber auch erst dann den Lohnsteuereinbehalt vornehmen kann), ist die Lohnsteuer erst zum 10.07. fällig.

 

VG

elisaH
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
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Nach Rücksprache mit dem DATEV-Service-Support kann eine EEL-Meldung bei Wechsel der Krankenkasse während des Bezuges von Krankengeld nicht mehr erstellt werden. Das geht rein technisch einfach nicht.

 

Auch die Splittung der Zeiträume bringt dabei keinen Erfolg. Es wird einfach keine Meldung mehr erstellt.

 

Die einzige Lösung wäre die Abgabe der EEL über das SV-Meldeportal. Oder die Krankenkassen kommunizieren miteinander. Was sie aber in unserem Fall leider nicht tun.

 

Viele Grüße

 

Elisa H.

rvh
Erfahrener
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Hallo @elisaH ,

 

ich würde zuerst mit der neuen Krankenkasse mal abklären, ob denen nicht der ja vorhandene Protokollausdruck der EEL-Meldung der "alten Kasse" auch genügt, um das Krankengeld weiter gewähren zu können.

 

Das erspart den Umweg über das Meldeportal ...

 

Gutes Gelingen!

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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letzte Antwort am 08.07.2025 11:53:55 von rvh
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