Liebe Community,
folgende Konstellation (LODAS):
ein Mitarbeiter ist bis 9.3.2018 geringfügig angestellt und soll ab 12.3.2018 beim selben Arbeitgeber eine Vollzeitstelle antreten (geringfügige Beschäftigung wird abgemeldet).
Ist solch ein Wechsel mitten im Monat möglich oder nur zum Ende des Monats?
Hallo Frau Steffe,
dies ist möglich - muss aber über unterschiedliche Personalnummern abgewickelt werden, da unterschiedliche Beschäftigungszeiträume innerhalb eines Monats nicht möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass in dem Fall die Meldung zur Unfallversicherung nur über eine Personalnummer (am besten über die neue) abgewickelt werden darf.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Steffe,
ich kenne in diesem Fall LODAS nicht - aber in so einem Fall ist vielleicht die Option - Anlage mit einer neuen Personalnummer - eine Überlegung wert? Trennt das dann pragmatisch auch sauber.
Ansonsten schließe ich mich Herrn Lutz an (UV über neue PN).
Allerdings ein mögliches Manko dieser Vorgehensweise:
Bei einer Berechnung der Betriebszugehörigkeit wären meines Wissen nach, auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung als Beschäftigungszeit anzurechnen, da sog. Geringverdiener nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) iVm. dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG. nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitkräfte (auch keine Ausnahme über den Tarifvertrag, BAG Urteil 6 AZR 746/06). Das müsste dann manuell nachgerechnet werden...
Gruß Michael Schreiner
Man kann bei der neuen PNr. doch ein "Ersteintrittsadatum" erfassen, dass sollte dann auch die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ermöglichen
Hallo Herr Haas,
Danke für den Hinweis - hätte ich mir denken können. Bei Lo&Ge geht es ja auch.
Gruß Michael Schreiner
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!!
Guten Morgen, wie ist es aber wenn der AN seit dem 01.02.2018 durchgehend in der gleichen Firma geringfügig beschäftigt ist, und am 01.04.2020 in derselben Firma in Vollzeit übernommen wird? Der AN möchte gerne das Eintrittsdatum 01.02.2018 auf seinen DATEV Lohnabrechnungen sehen, weil er sonst ja im Urlaubsanspruch und bei Gehaltszulagen, so zu sagen Ersteintritt 01.04.2020 berechnet wird. Die Sachbearbeiterin im Lohnbüro möchte das aber nicht, und antwortet folgendes: "die Gehaltsabrechnung stellt eine Bescheinigung des Sozialversicherungsrechtes dar, somit eben nur die Abrechnungen im jeweilig angemeldeten Versicherungsstatus mit auch unterschiedlichen Personalnummer. Für die Betriebszugehörigkeit, was zum Arbeitsrecht gehört, dienen Ihnen die jeweiligen Arbeitsverträge."
Hat der AN den Anspruch auf den korrekten Ersteintritt in der monatlichen Lohnabrechnung, und sind dabei auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung als Beschäftigungszeit anzurechnen, da sog. Geringverdiener nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) iVm. dem Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG. nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitkräfte (auch keine Ausnahme über den Tarifvertrag, BAG Urteil 6 AZR 746/06)?
Der AN ist unzufrieden, der AG wäre einverstanden, nur die Datev Lohnsachbearbeiterin will nicht. Was sagen hier die Profis?
Guten Morgen,
also bei uns wäre so etwas kein Problem. Wir würden den Mitarbeiter unter der gleichen Personalnummer weiterlaufen lassen und nur den sozialversicherungsrechtlichen Status entsprechend anpassen. Dabei bleibt auch das ursprüngliche Eintrittsdatum erhalten.
Die anderen Fragen gehen aus meiner Sicht schon ins Arbeitsrecht hinein, sodass Sie dies einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen müssen.
Aus meiner persönlichen Sicht ist aber der Minijob für die Beschäftigungszeiten etc. mit anzurechnen.
Gruß
Moin,
die Brutto-/Netto-Abrechnung ist eine Bescheinigung nach der Entgeltbescheinigungsverordnung. In dieser ist geregelt (§ 1 Absatz 1 Nr. 4 EBV), dass auch das Datum des Beschäftigungsbeginns anzugeben ist.
Nach einer Kommentierung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist hierbei der arbeitsrechtliche Beschäftigungsbeginn anzugeben.
Ob dies nun abrechnungstechnisch über eine Personalnummer läuft (was ich in dem Fall auch machen würde) oder eine neue Nummer genutzt wird und in dem Fall das Ersteintrittsdatum angegeben wird, ist letztlich Geschmackssache für die Abrechnung.
Ob es hier aber schon gerichtliche Streitigkeiten darüber gegeben hat, ist mir nicht bekannt. Und letztlich müsste ein Gericht im Extremfall entscheiden, wie dies umzusetzen ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@björn wie soll das gehen, 2 unterschiedliche versicherungsrechtliche Stati mit entsprechenden SV-Meldungen innerhalb des Monats in einer Personalnummer? Das KANN nur mit 2 Personalnummern gehen. 😉
stimmt, war aber in der Antwort nicht zu erkennen, dass es sich darauf bezog. 😉
@sandrame schrieb:stimmt, war aber in der Antwort nicht zu erkennen, dass es sich darauf bezog. 😉
Nicht?
Hallo, Ich habe eine Frage, wenn der Wechsel zum Monats ersten erfolgt, muss dann auch eine neue PNr. angelegt werden? Bzw ist bei solch einem Wechsel immer ratsam, eine neue PNr. Zu erfassen?
Hallo,
erfolgt für einen Mitarbeiter der Wechsel von Geringfügigkeit zu Vollzeit zum Monatsersten, ist es nicht zwingend erforderlich, eine neue Personalnummer anzulegen.
Nur der untermonatige Wechsel ist über eine Personalnummer nicht möglich, da LODAS-Stammdaten immer nur für ganze Monate hinterlegt werden können.
Hallo, der Wechsel war zum 01.07. Aber leider wurde die Abrechnung nicht mit der 1. Abrechnung gemacht, ich bekam eine Fehlermeldung
Hallo,
die Abrechnung kann auch über eine Wieder- bzw. Nachberechnung erfolgen.
Welche Fehlermeldung haben Sie diesbezüglich erhalten?
Liebe Community,
wieviel darf die Aushilfe in dem Monat des Wechsels dann verdienen (450,00 €)? AN fängt am 16.08.2022 die Festanstellung beim AG an. Bis zum 15.08.2022 ist er geringfügig beschäftigt. Info: Bis zum 15.08.2022 ist der Arbeitnehmer bei einem anderen AG sv-pflichtig angemeldet.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Fragen Sie ggf. bei der Bundesknappschaft nach, wie viel die Aushilfe verdienen darf.
Danke, das werd ich machen.
Hallo Herr Lutz,
ich habe gerade den gleichen Sachverhalt (Wechsel von GFB zu Teilzeit im gleichen Monat) und werde eine neue Personalnummer vergeben. Was genau muss ich bei der Meldung zur Unfallversicherung machen?
Viele Grüße
"Toni"
@Toni_Maccaroni schrieb:Hallo Herr Lutz,
ich habe gerade den gleichen Sachverhalt (Wechsel von GFB zu Teilzeit im gleichen Monat) und werde eine neue Personalnummer vergeben. Was genau muss ich bei der Meldung zur Unfallversicherung machen?
Viele Grüße
"Toni"
Moin,
dies ist im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen - DATEV Hilfe-Center im Abschnitt 4.11 "Vorbeschäftigungswerte UV für Arbeitnehmer mit mehreren Personalnummern erfassen" beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz