Hallo, ich hoffe, ich habe den richtigen Bereich für meine Frage ausgewählt...
Mein Unternehmen ist eine AG und hat mehrere Vorstände. Zwei davon sind freiwillig gesetzlich versichert und zwei privat. Keiner unterliegt der RV-, AV- oder UV-Pflicht.
Derzeit laufen die zwei freiwillig gesetzlich Versicherten mit dem Personengruppenschlüssel 101 und die beiden privat Versicherten ohne Personengruppenschlüssel, also 900. Das ist schon seit mindestens 2016 so.
Nun gab es einen Vorstandswechsel und wir sind uns unsicher, ob die Personengruppenschlüssel korrekt gewählt wurden. Kennt sich hier jemand damit aus?
Vielen Dank im Voraus
D. aus Berlin
Hallo,
leider können wir Ihnen rechtlich keine Auskunft zu Ihrem Sachverhalt geben.
Kann jemand aus der Community hier weiterhelfen?
Sie können sich auch mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen, um sozialversicherungsrechtlich den Status der jeweiligen Vorstandsmitglieder abzuklären.
Hallo,
danke für die Antwort. Das war mir bewusst, dass Sie mir keine rechtlich bindende Auskunft geben können. Dazu sind Vorstände auch viel zu unterschiedlich.
Ich hatte einfach gehofft, dass hier zufällig jemand ähnliche Fälle hatte.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe den gleichen Fall. Bisher waren alle Vorstände privat krankenversichert (Personengruppe 900).
Jetzt kommt ein Vorstand dazu, der freiwillig gesetzlich versichert ist. Ich hätte ihn jetzt in Personengruppe 900 und Beitragsgruppe 9-0-0-1 angemeldet. Das funktioniert systemtechnisch, allerdings bin ich auch nicht sicher, ob
es korrekt ist. Nachdem es funktioniert werde ich es wohl so machen, da die "101" ja eigentlich nicht stimmt.
Haben Sie inzwischen noch etwas herausgefunden?
LG,
Bettina
Hallo Bettina,
bitte stimmen Sie die Schlüsselungen für die Beitragsgruppe und die Personengruppe mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Unter Umständen kann Ihnen das Dokument 5203788 – Vorstandsvorsitzende und Vorstandsmitglieder – Lexikon Lohn und Personal bei Ihrem Sachverhalt weiterhelfen.
Ich würde ein Clearingverfahren bei der DRV anstoßen.
Und seit 2016 gab's keine DRV-Prüfung, in der das Thema aufgegriffen wurde? Wenn doch, scheint ja alles in bester Ordnung zu sein.
Guten Tag,
eine Frage hierzu:
Wenn ich den privat versichertern AG-Vorstand mit der Personengruppe 900 hinterlege, wird aber auch keine U2 abgeführt, wie eigentlich vorgeschrieben, korrekt?
Insofern müsste es doch ein anderer Personengruppenschlüssel sein.
Viele Grüße
Hallo,
der Vorstand einer AG ist nicht umlagepflichtig :-)!
Liebe Grüße,
Bettina
Hi Bettina,
ich hatte extra den summa summarum Artikel aus der Ausgabe 2/2018 angehangen (sprang nicht direkt ins Auge und vergessen zu schreiben 🙂 ), da dort explizit genannt wird, dass auch AG-Vorstände U2-pflichtig sind.
Oder gab es hier mittlerweile Änderungen?
Viele Grüße
Hm, das wusste ich nicht.
Ich habe das hier noch gefunden: Sozialrecht – Umlagepflicht (U1 und U2) bei Gesellschaftern-Geschäftsführern
Hatte schon eine Sozialversicherungsprüfung dieses Jahr und es wurde nichts beanstandet...
LG
@FragenUeberFragen schrieb:Hi Bettina,
ich hatte extra den summa summarum Artikel aus der Ausgabe 2/2018 angehangen (sprang nicht direkt ins Auge und vergessen zu schreiben 🙂 ), da dort explizit genannt wird, dass auch AG-Vorstände U2-pflichtig sind.
Oder gab es hier mittlerweile Änderungen?
Viele Grüße
In diesem Punkt hat sich bei Fremd-GF und Minderheiten GGF seit Langem nichts geändert. Das sehen Sie richtig.
Ja, wir hatten in der Kanzlei mal eine Prüfung, da wurde genau das beanstandet.😅
Aber ich konnte es nun für meinen Fall klären.
Bei einem AG-Vorstand mit PKV ist laut der zuletzt zuständigen Krankenkasse der Personengruppenschlüssel 900 korrekt.
Und wenn U2 in den Personenstammdaten geschlüsselt wird, wird dies auch trotz der 900 von LODAS abgeführt.
Somit passt alles 🙂