Guten Tag, der Arbeitsgeber verzichtet mit Ausscheiden der Arbeitnehmerin (m.A.d. 31.12.25) auf Ansprüche von etwaigen Minusstunden.
Wie ist das steuerrechtlich beim Jahresabschluss zu bewerten?
Muss ich hier noch steuerlich etwas bei der Arbeitnehmer im Lohn geltend machen?
Muss ich als Buchhalterin noch etwas steuerrechtlich beachten?
Wie buche ich die Minusstunden steuerrechtlich sicher aus?
Beste Grüße & vielen Dank!
Sie reden vom "buchen" posten aber in Personalwirtschaft (eigentlich L&G und Lodas). Da bin ich etwas verwirrt...
Also, Minusstunden gibt es nur in einem begrenzten Zeitraum und auch nur bei einem Zeitkonto das korrekt vereinbart wurde möglich. In der Regel sind Minusstunden im darauffolgenden Monat wieder einzubringen. Soweit der Grundsatz wie ich ihn kenne.
Wenn der MA zum 31.12. ausscheidet, werden damit grundsätzlich ALLE gegenseitigen Ansprüche aufgehoben. Es gibt somit keinerlei Forderungen oder Verbindlichkeiten. Ausnahme: Nach der Kündigung erfolgt noch eine Klage.
Wenn Sie also den letzten Monat abgerechnet haben, sollte auch nichts mehr offen sein.
Danke, so sehe ich das als Lohnbuchhalterin auch. Dankeschön!
Aber die Finanzbuchhaltung weiß nicht, was Sie damit noch intern buchen muss.
Die Besteuerung der „Minusstunden“ ist bereits mit dem Zufluss der Lohnzahlungen erfolgt.
Deshalb löst der Verzicht auf den Ausgleich keine nochmalige Besteuerung aus.
Muss man den Betrag also als Privatentnahme oder sonstigen Aufwand gegenbuchen?
Beste Grüße
Ich kenne ja nur das Einstellen von Rückstellungen für Überstunden im Jahresabschluss, aber Minusstunden nur weil ein AN ausscheidet???? Vor allem, über was für Beträge redet man den da?
Kann das die Buchhaltung nicht einfach unter den Tisch fallen lassen? Und wo wollen die das denn hinbuchen? Gegen die Personalkosten und weiter?
Das Problem ist der geldwerte Vorteil, der der Arbeitnehmerin dadurch entstanden ist.
Sie hat vollen Lohn für weniger Arbeit erhalten.
Der geldwerte Vorteil hängt jetzt in der Luft.
Ist Sie denn eine Stundenlohnempfängerin?
Wenn Sie ein Gehalt bekommt und am Ende Minusstunden ausgewiesen werden, können diese erstmal per se nicht einbehalten werden. Das geht nur wenn die Minusstunden vom Mitarbeiter schuldhaft verursacht wurden, durch z.B. früheres gehen, unentschuldigtes Fehlen etc. Wenn die Minusstunden daher rühren, dass die Person einfach nur nicht eingeplant wurde, ist das das Pech des Arbeitgebers. Ich sehe da keinen geldwerten Vorteil.
Ausbuchen und gut . Ist bei uns auch schon mal vorgekommen
Ich sehen auch keinen Geldwerten Vorteil
oder reden wir über riesige Beträge?
@Schnurrdant1008 schrieb:Das Problem ist der geldwerte Vorteil, der der Arbeitnehmerin dadurch entstanden ist.
Sie hat vollen Lohn für weniger Arbeit erhalten.
Der geldwerte Vorteil hängt jetzt in der Luft.
Aber wenn der volle Lohn lst- und sv-pflichtig abgerechnet ist, ist dieser "geldwerte Vorteil" (wenn man dies so nennen mag) doch schon versteuert und verbeitragt.