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VWl soll mit in bAV einfließen

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letzte Antwort am 03.04.2025 12:39:59 von Senzill22
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Senzill22
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Hallo alle zusammen,

 

ist das so korrekt, habe mich an einer Lösung hier im Forum orientiert, aber wollte nochmal wissen, ob es so in meinen Fall auch passt:

 

Gesamteinzahlung bAV 200,00€

VWL in Höhe von 26,59€ sollen mit in die bAV einfließen

 

Berechnung 200,00€ - VWL 26,59€ ergeben eine Umwandlung in Höhe von 173,41€

Pflichtzuschuss AG in Hundert ergeben dann 22,62€ 

 

Richtig?

 

Senzill22_1-1743423362701.png

 

 

Vielen Dank für Hilfe!

 

 

 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 19
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Hallo,

wenn im Versicherungsvertrag nichts drinnen steht, dass der VL-Beitrag ebenfalls in die Umwandlung fliessen soll, dann ist es so, wie es jetzt probegerechnet ist, korrekt.

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Senzill22
Aufsteiger
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Danke für die Antwort.

 

Im Vertrag steht, dass die VL mit in den Umwandlungsbetrag einfließen soll.

 

Aber das habe ich ja auch so gemacht 147,32€+26,59€ (VL) = Umwandlung 173,91€

 

 

Senzill22_1-1743578444523.png

 

Senzill22_2-1743578462286.png

 

Und dann stellt es Lodas so auf der Abrechnung da. Jetzt bin ich unsicher. Ich dachte da die VL ja vom AG kommen muss ich das auch als AG-Anteil eintragen, damit es dann auch so abgebildet wird.

 

VG

 

 

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CVolz
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Das sieht doch alles richtig aus. Bitte nicht irritieren lassen, dass im Netto-Abzug keine 200 Euro stehen: die AG-Anteile (Pflichtzuschuss sowie der "VWL-Zuschuss") sind da nicht einbezogen. Würde die bAV aber mittels überweisen bedient werden, würden im Zahlungsträger die 200 Euro stehen (Umwandlung AN + AG-Anteile).

Senzill22
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Ok danke dann lasse ich es jetzt so. Der Gesamtbetrag stimmt ja auch überein.

 

VG

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Entschuldige bitte, aber dann ist doch der VL-Betrag nicht umgewandelt sondern als zusätzlicher AG-Zuschuss erfasst. Soll das wirklich so gewollt sein? Somit wäre der Arbeitgeber mit einem effektiven AG-Zuschuss von 49,21 € ( also 24,61 % ) belastet???

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pogo
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@Constanze_GM Wenn der AG keine freiwillige VL zahlt, kann man doch auch nichts davon umwandeln?

 

Und wenn er zahlt, ist es doch unerheblich, ob er VL Brutto zahlt und der Umwandlungsbetrag um diesen Betrag steigt oder ob er einfach einen AG-Zuschuss in Höhe der VL zahlt.

 

Die Darstellung auf der Abrechnung ist zwar unterschiedlich, aber das Ergebnis ist dasselbe.

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P_Sp
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Wenn der Arbeitnehmer auf seinen AG-Zuschuss VL zu Gunsten der bAV verzichtet, erhöht sich doch aber der Entgeltumwandlungsbetrag und somit ändert sich doch der AG-Pflichtzuschuss.

 

Ich würde das in der Abrechnung getrennt ausweisen, zumal der AG-Zuschuss VL steuerpflichtig ist.

 

Ich habe die Daten aus dem Beispiel nicht vor Augen, also mal angenomme Zahlen:

 

AG-Anteil-VL für bAV= 26,59

Gehaltsverzicht 100,00 + 26,59 = 126,59

AG -Zuschuss 15% auf 126,59 = 18,99

Gesamtbetrag bAV 145,58

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Senzill22
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 19
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Danke für deine Antwort. 

 

"Ich würde das in der Abrechnung getrennt ausweisen, zumal der AG-Zuschuss VL steuerpflichtig ist."

 

Wenn eine VL vom ArbG in eine bAV eingezahlt wird, ist sie nicht steuerpflichtig. 

 

 

 

Dein Beispiel passt leider nicht so recht auf meine Problematik. 

 

 

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Senzill22
Aufsteiger
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Ok hm stimmt auch irgendwie.

 

Also jetzt habe ich nochmal in die Werte vom Vertrag geschaut, der AG-Pflichtzugschuss sollen 26,09€ sein, das sind 15% von (147,32€+26,59€) 173,91€

 

Senzill22_0-1743594248167.png

 

Senzill22_1-1743594282808.png

 

Dann doch eher so?

 

Senzill22_2-1743594470680.png

 

 

VG

 

 

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P_Sp
Einsteiger
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Der VL-AG-Anteil muss mit einer eigenen Lohnart steuerpflichtig ausgwiesen werden.

 

In deiner Abrechnung verzichtet der Arbeitnehmer jetzt auf 173,91 € Gehalt und nicht wie gewünscht auf 147,32 € Gehalt + VL 26,59.

 

Ansonsten passt die Berechnung.

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rschoepe
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Nein, die 26,59 € VL sind auch AG-Zuschuss. Grundsätzlich hast du's im ersten Posting schon korrekt, du musst bei der Gehaltsumwandlung bloß die 173,41 € als Gesamtbeitrag und die 26,09 € als abw. AG-Zuschuss eintragen (und den Pflichtzuschuss im ersten Reiter entweder leer lassen oder "von Hundert" auswählen).

rschoepe_0-1743595256515.png

 

rschoepe
Experte
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@P_Sp  schrieb:

Der VL-AG-Anteil muss mit einer eigenen Lohnart steuerpflichtig ausgwiesen werden.


Nein, noch immer nicht:

Wandelt der Arbeitnehmer den VL-Betrag zugunsten einer BAV (Direktversicherung/Pensionskasse/Pensionsfonds) um, so muss er keine Steuern (Steuerfreiheit bis 8% BBG-GRV West) in der Sparphase (Anwartschaft) entrichten, sofern er die steuerlichen Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG erfüllt. Auch bei der Sozialversicherung werden auf Beiträge bis 4% der BBG-GRV West keine Sozialversicherungsbeiträge (GRV/GKV/ALV/GPV) erhoben (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).

Gothaer, S. 5 

Die Zurich sieht das genauso. Und die HanseMerkur. Uswusf.

Senzill22
Aufsteiger
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Ah jetzt das probiere ich aus. 

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Senzill22
Aufsteiger
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Jetzt sieht es gut aus 😉 oder? Vielen vielen Dank!!

 

Senzill22_0-1743601413801.png

 

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P_Sp
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Bei der Darstellung werden aber monatlich 226,59 € auf den bAV-Vertrag gezahlt.

 

 

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Personal2020
Einsteiger
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Ich habe es so dargestellt:

 

Personal2020_0-1743674994313.png

 

Senzill22
Aufsteiger
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Wie schon geschrieben, ist die Einzahlung einer VL in eine bAV steuerfrei.

 

VG

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Senzill22
Aufsteiger
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Ich muss das nochmal prüfen, das ist echt etwas verzwickt ;).

 

VG

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letzte Antwort am 03.04.2025 12:39:59 von Senzill22
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