Gute Tag zusammen,
wir haben folgenden Fall:
Umwandlung e.K. in GmbH; HR-Eintragung 07/2024; rückwirkend zum 01.01.2024
Löhne bis 30.06.2024 abgerechnet.
Wie ist die Umwandlung in DATEV technisch am besten umzusetzen??
Rewe: neue Mandantennummer ?
Bestand alte Mandantennummer (gebucht bis 06/2024) auf neue Mandantennummer kopieren?
Was ist im Hinblick mit DUO/elektronische Bankbuchen zu beachten?
LODAS: Bestand alte Mandantennummer vom 30.06.2024 einfach auf neue Mandantennummer kopieren;
ohne neue Betriebsnummer weiter abrechnen?
Sind Meldungen notwendig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@IPSL schrieb:
Was ist im Hinblick mit DUO/elektronische Bankbuchen zu beachten?
Hier empfiehlt es sich - meiner Meinung nach - den DUO Bestand einfach auf die neue Mandantennummer zu übertragen. Dann bleiben die Belege beim alten Mandanten auch erhalten.
Bei LODAS dann die gleiche neue Nummer nehmen, womit sich LODAS und DUO auch wieder finden.
Vielen Dank erstmal für die schnelle Rückmeldung.
Ist in LODAS bezüglich Meldungen/Betriebsnummer irgendetwas zu beachten?
Oder einfach den Bestand auf neue Mandantennummer kopieren, Stammdaten von e.K. in GmbH ändern und wie gewohnt abrechnen?
Jahresmeldungen für Unfallversicherung/Sozialversicherung/Lohnsteuerbescheinigung kommen dann ohne Probleme???
Hatte ich schon mehrfach.
Die alte Mandantennummer habe ich nicht geändert , warum auch letztlich wird der e.K. in eine GmbH in aller Regel erfolgsneutral umgewandelt.
Daher in Lodas bleibt die Betriebsnummer erhalten. Arbeitgeber bleibt erhalten nur jetzt in Rechtsform GmbH
In Rewe das Mandat ebenfalls.
Einzige Besonderheit bei diesen Umwandlungen ist die Umsatzsteuer, da hier kein Rückwirkungszeitraum wie bei der KSt und GewSt gilt. Es muss daher für das Umwandlugnsjahr 2 Ust erkl. abgegeben werden.
a) e.K. bis zum 30.6. und dann GmbH vom 1.7.-31.12. das kann man aber relativ einfach aus mit den Monatskonten aus Kanzlei Rewe erstellen und dann eben händisch in die Ust erkl. eintragen.
Ich hatte im April die Umwandlung von Einzelunternehmer (nicht eingetragen) zu GmbH, da wollte die Arbeitsagentur eine Abmeldung des Einzelunternehmens und hat für die GmbH eine neue Betriebsnummer vergeben. Hab ich mich da bloß dusselig angestellt und hätte das vermeiden können, oder wird der e.K. anders behandelt?
Noch ne kurze Frage:
wie wird der DUO Bestand von einer Mandantennummer auf eine anderen Mandantennummer übertragen?
Dok.Nr. 1071427 ?
Ist es sinnvoll dies erst zu machen, wenn der 06/2024 komplett durchgebucht ist?
Ja, weil nach dem Übertragen das ein "dummer" DUO Bestand ist, solange die Anwendungen LODAS & Rechnungswesen nicht auch passend umgespeichert werden. Im besten Fall macht man's immer alles gleichzeitig.
@rschoepe schrieb:Ich hatte im April die Umwandlung von Einzelunternehmer (nicht eingetragen) zu GmbH,
Kann keine Umwandlung nach UmwG sein, damit keine Gesamtrechtsnachfolge.
Kann schon eine Umwandlung nach UmwStG sein. Falls nicht: bisschen aufpassen, dass -- falls vorhanden -- ein eventueller Firmenwert nicht formal oder faktisch verdeckt in die KapG eingelegt wird ("und übrigens erhält die bargegründete GmbH auch noch mein gesamtes Einzelunternehmen inkl. Firmenwert kostenlos" war ungefähr die Formulierung, die beim BFH mal teuer für jemanden wurde).
Wird der komplette Bestand kopiert?
Sind die Belege in Rewe auf der alten Mandantennummer in den Vorjahren noch ersichtlich?
Oder wird der komplette Rewe-Bestand auf die neue Mandantennummer übertragen und nicht nur das Jahr 2024?
@IPSL schrieb:
Wird der komplette Bestand kopiert?
Der wird umgespeichert; nicht kopiert. Man hat danach immer noch nur 1 DUO Bestand. Das macht's für die Rechteverwaltung beim Mandanten einfach.
@IPSL schrieb:
Sind die Belege in Rewe auf der alten Mandantennummer in den Vorjahren noch ersichtlich?
Ja, weil die Belege anhand ihrer ID aufgerufen werden und nicht am Ordnungsbegriff festgemacht werden. Außer beim digitale Belegbuchen - da schon.
@IPSL schrieb:
Oder wird der komplette Rewe-Bestand auf die neue Mandantennummer übertragen und nicht nur das Jahr 2024?
Der ganze Bestand. 1:1. Alles.
Wenn kein eingetragener Kaufmann also kein e.K. gelingt die erfolgsneutrale Umwandlung nicht. In allen meine Fällen hat der nOtar zuerst Eintragung zum e.K. dann Umwandlung.
Wenn das bei IHnen nicht so war, Frage wurde die GmbH ggf. neu gegründet als Bargründung und hat dann das EU übernommen, weil dann kommen wir natürlich zu etwas anderem kein Buchwertübertrag möglich, stille Reserven müssen aufgedeckt werden.
Daher verschleierte Sachgründug ist in aller Regel immer problematisch oder kann es sein kommt wie immer auf den Einzelfall an.
Sorry, wir nochmals:
Ist in der Rechteverwaltung dann noch etwas zu tun??
Puuh: was ein Steuerberater nicht alles wissen sollte😀
@IPSL schrieb:
Ist in der Rechteverwaltung dann noch etwas zu tun??
In der Rechteverwaltung online muss die neue Mandantennummer eingetragen werden nachdem man den Bestand umgespeichert hat. Sonst sieht der Mandant nur: es ist kein Unternehmen für Sie freigeschaltet.
Wenn es in der Kanzlei noch spezielle Rechte gibt und stark administriert worden ist, muss man auch in der Rechteverwaltung einmal prüfen, ob die neue Mandantennummer für die Kanzleimitarbeiter mit allen Features nutzbar ist.
@IPSL schrieb:
Puuh: was ein Steuerberater nicht alles wissen sollte😀
Das ist erst der Anfang 🙈.
Wenn zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge erreicht wurde (UmwG), ist m.E. nichts zu verändert, es bleibt bei Mandantennummer und Datenbeständen in allen Belangen unter der entsprechenden neuen Firma (lediglich Stammdatenänderung).
Wenn allerdings nicht auch zu Buchwerten (Steuerrecht, UmwStG) umgewandelt wurde, mag dies aus praktischen Gründen evtl. anders zu lösen sein.
Guten Tag Bodensee-Experte,
ich hätte noch ne Frage bezüglich Umsatzsteuervoranmeldungen.
Das Finanzamt der "neuen GmbH" (abweichend von dem des e.K.) möchte Voranmeldungen bereits am dem Tag des notariellen Vertrages. Sind die Voranmeldungen nicht erst ab Eintragung ins HR bei neuen FA einzureichen?
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Die GmbH kann schon bestehen, bevor die Ausgliederung im Handelsregister eingetragen wird. In dem Fall sind ab Existenz der GmbH schon Umsatzsteuervoranmeldungen für die GmbH abzugeben.