Guten Morgen,
gerade habe ich eine Rückmeldung der Krankenkasse bekommen, dass mein Antrag AAG abgelehnt wurde, da ich einen abweichenden Erstattungssatz beantragt hätte.
Ein Anruf bei der Krankenkasse klärte dies nun auf.
Die IKK hatte bis 31.12.2022 4 Erstattungssätze, ab 1.1.23 nur noch 3. Scheinbar sind dann hier die entsprechenden Auswahlfelder verrutscht und es wurde ab Januar nur noch der Umlagesatz für 40% gezahlt und so nun auch beantragt. In der Historie bei LODAS wurde mir keinerlei Änderung angezeigt. Hier steht nach wie vor eine Gültigkeit für dieses Feld ab 2012.
Die Sachbearbeiterin sagte mir nun am Telefon, dass hunderte Anträge aufgrund dieses Sachverhaltes abgelehnt worden seien.
Nun meine Frage in die Runde: Habe ich hier einen Hinweis übersehen, so dass ich manuell hätte eingreifen müssen oder ist das technisch im Programm falsch gelaufen?
Für alle sollte dies hier auch als Hinweis dienen, diesen Sachverhalt noch einmal zu prüfen, um ggf. im März korrigieren und noch die automatische Korrektur rückwirkend auf 2 Monate durchführen zu können.
Schließlich ist nichts ärgerlicher, als ein Fehler im Lohn, der sich das ganze Jahr über durchzieht. 😝
Mit Grüßen aus dem verschneiten Norden!
Hallo,
bitte melden Sie sich über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt eingehender prüfen können.
Gab es hierzu denn mittlerweile von der DATEV eine Lösung?
Hatte dieses Problem soweit auch erkannt, konnte aber keine Nachberechnung machen, da auch bei Änderung des Umlagebeitrags keine Änderung in der Beitragsberechnung erfolgte.
Eine Lösung der DATEV benötigte ich ja zum Glück nicht, da ich den Fehler dann selbst behoben habe.
Die von @Vanessa_Mertel angeforderte Kontaktaufnahme über die Servicekontakte verlief ins Leere.
Hierzu bekam ich zwar nach Tagen einen Rückruf eines DATEV-Mitarbeiters, der jedoch mich bzw. den Sinn und Zweck des erfolgten Servicekontakts nicht verstanden hat.
Um aber hier eine Lösung anzubieten:
Das kommt auf den Zeitpunkt an, wann und wie geändert wurde.
1. Der Umlagesatz muss natürlich bereits ab/im Monat Januar 2023 geändert werden, nicht im laufenden Monat.
2. Erfolgt die Änderung erst mit der Abrechnung Monat April, erfolgt keine automatische Korrektur mehr ab Januar, da diese automatisiert nur 2 Monate zurückgreift. Hier muss dann zusätzlich für Januar noch über die Bewegungsdaten die Nachberechnung mit BS 96 angestoßen werden.
Ich hoffe, das hilft weiter.
Vielen Dank für die Info.
Leider half mir das nicht weiter. Die Nachberechnung hatte ich angestoßen (Lohn und Gehalt). Doch es gab keine Korrektur und auch im laufenden Monat April wurde nicht der neue Umlagesatz berücksichtigt.
Vielleicht hat ja jemand anderes mit dem gleichen Problem eine Lösung.
Hallo,
die Umlagesätze werden immer über die Instituionsverwaltung im DATEV Arbeitsplatz nach Lohn und Gehalt übernommen. Den Umlagesatz für die entsprechende Krankenkasse finden Sie im DATEV Arbeitsplatz unter Stammdatenübersichten | Institutionen | Krankenkasse.
Geben Sie die entsprechende Krankenkasse im Suchschlitz ein und Ihnen wird im Reiter "U1/U2 Sätze ab 2010" der aktuelle Umlagesatz angezeigt.
Wird hier nicht der aktuelle Umlagesatz angezeigt, aktualisieren Sie die Institutionsdaten im DATEV Arbeitsplatz über Extras | Alle Institutionsarten aktualisieren.
Bringt auch die Aktualisierung der Institutionsdaten keine Lösung für Ihren Sachverhalt, wendne Sie sich über unsere Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt eingehender prüfen können.
Sehr geehrter Herr Aras,
hatte in LODAS das gleiche Problem. Nach Aussage der Krankenkasse wurde von dieser zum 01.01.2023 der vierte Umlagesatz gestrichen und bei den großen Abrechnungsanbietern (u.a. DATEV) damit die Reihenfolge der Umlagen verschoben - mit der Folge, daß sowohl die Umlage U1 als auch die Erstattungsanträge falsch sind.
Konkret bei der IKK Innovationskasse:
U1_1 Erstattung gleichgeblieben
U1_2 Erstattung von 80% auf 60%, Beitrag von 4,9% auf 3,99%
U1_3 Erstattung von 60% auf 40%, Beitrag von 4,1% auf 2,15%
U1_4 entfällt ab 2023, Erstattung bis 12/2022 40%
Bei solchen Sachverhalten sollte eine Information der DATEV erfolgen, da wir als Anwender davon ausgehen können, daß die Schlüsselung in den Lohnprogrammen fortgeführt werden. Änderungen (hier hätte der Umlageschlüssel von U1_3 auf U1_2 geändert werden müssen) fallen somit erst auf, wenn Erstattungsanträge durch die Krankenkasse abgelehnt werden - so daß ich davon ausgehe, daß viele Kollegen unwissentlich noch mit falschen Umlagen abrechnen. Die Bereitstellung der Umlagesätze über die Institutsverwaltung hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun.
Zur Unterstützung wünsche ich mir eine Lösung der DATEV, wie ich bei allen Mandanten prüfen kann, ob diese Mitarbeiter bei der o.g. Kasse haben, eine automatische Korrektur der Umlageschlüssel sowie eine automatische Nachberechnung ab Januar - zum Mindesten aber eine Information, wie sich das mit minimalem Arbeitsaufwand lösen läßt.
Beste Grüße
Ingo Burghardt
Hatte auch den Fall, dass ich nur per Rückmeldeprotokoll von einer Ablehnung erfahren habe.
Dachte mir zuerst, dass der Mdt. einfach den Erstattungssatz gewechselt hat und uns nur nicht informiert hat. Kommt ja häufiger vor und ist ja auch nicht so relevant...
Aber wenn ich das jetzt hier so lese wird mir einiges klarer. Vermutlich wurden die Mandanten nur von der KK angeschrieben und über den Wegfall des Erstattungssatzes informiert.