Hallo zusammen,
ein Mandant von uns steckt gerade in der Prüfung der Dt. Rentenversicherung. Dort wurde festgestellt, dass für einen Minijobber keine Umlagebeträge bezahlt worden sind. Bei dem Mandanten ist nur 1 einziger Mitarbeiter beschäftigt.
Nun wollte ich das für die Zukunft ändern und kann aber den Fehler nicht finden?!
Beim Mitarbeiter ist "Umlage 1 und 2" ab 01/2020 hinterlegt.
Im Mandantenstamm bei der Knappschaft steht: Umlageart U1_1 ab 01/2020. Extra Fenster: gültig ab 01.01.2023 80% = 1,1 %.
Im Mandantenstamm unter Allgemeine Daten ist der Haken gesetzt "Umlage-Beiträge berechnen" ab 01/2020.
Hat das schon einmal jemand gehabt? Habe ich irgendwas übersehen?
Liebe Grüße
Kerstin
gelöscht
Gibt es ein Fehler-/Hinweisprotokoll im Programm "LODAS Auswertungen und Druck"?
Sind alle Stammdaten tatsächlich im RZ?
Da drin steht nur der Hinweis, dass die nächste Abrechnung am 20.06. durchgeführt wird. (Automatiker) Sonst nichts.
Vielleicht in den Auswertungen nochmal alle Fehlerprotokolle (Ausw. 1) ab Beginn durchschauen, ob es dort einen Hinweis gibt?
Das vermuten wird mittlerweile auch, dass das nicht angenommen wurde.
Wir haben jetzt mal ein Änderungskennzeichen gesetzt im Mandantenstamm bei Umlage-Beiträge berechnen. Mal schauen wie es nach der Abrechnung aussieht.
Nichts, kein einziger Hinweis.
Wäre mal schön gewesen. Jetzt muss der Mandant von 2020 - 2023 die Umlagebeiträge nachbezahlen.
Hallo,
ist denn auf der Lohnabrechnung im Feld "Umlage" die 1 beim Mitarbeiter drin?
Haben Sie in den PSD sowohl in der Schnellerfassung die Umlage erfasst, als auch unter
"SV"--"Allgem.SV-Daten" bei "Umlage" "Angaben zur Umlage" hier die 2 Felder bei "Angaben zur Umlage"?
Haben Sie die Auswertung 48 auch nicht erhalten seit 2020?
viele Grüße
Hallo,
auf der Lohnabrechnung steht bei Um. eine 1.
Ja ist alles erfasst.
Auswertung 48 ist vorhanden, da steht aber nur die Insolvenzgeldumlage drauf.
Zumindest steht jetzt, nach dem ich das Änderungskennzeichen gesetzt habe, in der Auswertungen 501 "Mandantendaten allgemein" unter dem Block "Sozialversicherung - Allgemeine Angaben": Umlagebeiträge berechnen "JA". In den Auswertungen davor, steht es nicht drin.
Dann klappt es hoffentlich mit der nächsten Abrechnung. Und ja, ich weiß das ich manuell ab 1/24 die Nachberechnung bzgl. der Umlage anstoßen muss. (BS 96 + 1)
... nur weil ich grad was gelesen habe, mit welcher Lohnart wird denn das Gehalt des Mitarbeiters verrechnet, weil z.B. bei Einmalbezug keine U1/U2 abgerechnet wird, sondern nur Insolvenzgeldumlage.
Vllt. ist hier eine falsche Lohnart der Fehler=
Hallo,
das ist eine Minijobberin mit Festgehalt. Stammlohnart 200. Kein Einmalbezug.
Hallo,
gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.