Hallo, ich habe bei der Beendigung der Mitgliedschaft (zum 31.01.2024) ausgewählt "Beschäftigungsende aller Mitarbeiter"
Jetzt steht dahinter: bis 2022 UV06, ab 2023 UV07
Die Meldung erstellt er mir mit UV 06 -> sollte es jetzt nicht UV07 sein?
Die UV06 ist ja nur Systemwechsel? Dann wartet ja die BG auf eine neue Anmeldung.
Was ist jetzt richtig?
lt. 1021304
Ende der meldenden Stelle, Mitgliedschaft in einem anderen Mandanten
Meldegrund UV06
Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse
Meldegrund UV07 (ab Meldejahr 2023)
Meldegrund UV06 (bis Meldejahr 2022)
Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt
Meldegrund UV06
Einstellung des Betriebes
Meldegrund UV05
Vergabe neue Mitglieds-/Unternehmensnummer, gleiche Berufsgenossenschaft
Meldegrund UV05
Wechsel der Zuständigkeit
Meldegrund UV03 (ab Meldejahr 2023)
Meldegrund UV05 (bis Meldejahr 2022)
Insolvenz
Meldegrund UV08
Vielleicht liegt es daran, dass ich Betriebsaufgabe geschlüsselt habe.
Der Betrieb soll aufgegeben werden, aber es liegt noch keine Gewerbeabmeldung vor.
Habe mich jetzt für UV 05 entschieden.
Wahrscheinlich geht die Kombination nicht.
Hallo @NinaJ,
Sie haben Recht, wenn Sie den Sondertatbestand Beschäftigungsende aller Mitarbeiter (bis 2022 UV06, ab 2023 UV07) auswählen, muss der Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV07 erstellt werden.
Gern sehen wir uns das genauer an. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.