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UV Meldegrund 06 oder 07 Beschäftigungsende aller Mitarbeiter

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letzte Antwort am 29.02.2024 07:59:24 von Kristin_Frohmeyer
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NinaJ
Aufsteiger
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Hallo, ich habe bei der Beendigung der Mitgliedschaft (zum 31.01.2024) ausgewählt "Beschäftigungsende aller Mitarbeiter"

 

Jetzt steht dahinter: bis 2022 UV06, ab 2023 UV07

 

Die Meldung erstellt er mir mit UV 06 -> sollte es jetzt nicht UV07 sein?

 

Die UV06 ist ja nur Systemwechsel? Dann wartet ja die BG auf eine neue Anmeldung.

 

Was ist jetzt richtig? 

 

 

 

lt. 1021304

 

  • Ende der meldenden Stelle, Mitgliedschaft in einem anderen Mandanten

    Meldegrund UV06

  • Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse

    Meldegrund UV07 (ab Meldejahr 2023)

    Meldegrund UV06 (bis Meldejahr 2022)

  • Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit Lohn und Gehalt

    Meldegrund UV06

  • Einstellung des Betriebes

    Meldegrund UV05

  • Vergabe neue Mitglieds-/Unternehmensnummer, gleiche Berufsgenossenschaft

    Meldegrund UV05

  • Wechsel der Zuständigkeit

    Meldegrund UV03 (ab Meldejahr 2023)

    Meldegrund UV05 (bis Meldejahr 2022)

  • Insolvenz

    Meldegrund UV08

 

 

NinaJ
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
96 Mal angesehen

Vielleicht liegt es daran, dass ich Betriebsaufgabe geschlüsselt habe.

 

Der Betrieb soll aufgegeben werden, aber es liegt noch keine Gewerbeabmeldung vor.

 

Habe mich jetzt für UV 05 entschieden.

 

Wahrscheinlich geht die Kombination nicht.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
56 Mal angesehen

Hallo @NinaJ,


Sie haben Recht, wenn Sie den Sondertatbestand Beschäftigungsende aller Mitarbeiter (bis 2022 UV06, ab 2023 UV07) auswählen, muss der Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV07 erstellt werden.


Gern sehen wir uns das genauer an. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.02.2024 07:59:24 von Kristin_Frohmeyer
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