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Teilweises Beschäftigungsverbot und Urlaub

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letzte Antwort am 03.04.2025 13:33:33 von spz_maly48
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081218
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Guten Morgen zusammen,

 

ich brauche eure Hilfe.

 

Eine Mitarbeiterin hat ein teilweises Beschäftigungsverbot erhalten. 
Dies ist auch bereits erfasst. 
Jetzt möchte sie ihren gesamten Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz nehmen. Wie erfasse ich das? Wird das teilweise Beschäftigungsverbot wieder gelöscht und dafür den ganzen Tag Urlaub erfasst? 
Vielen Dank für eure Hilfe 

MHoeft
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 11
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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 11
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Hallo,

 


eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen leider nicht geben.


Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse zu halten.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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spz_maly48
Einsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Hallo, 

in dem Artikel finde ich leider nichts dazu, ob ich das Beschäftigungsverbot unterbrechen muss, wenn die Mitarbeiterin bereits vorher geplanten Urlaub nimmt. (Sie hat ab 31.03. teilweises Beschäftigungsverbot und im Mai Woche Urlaub geplant. 

Bei Krankheit muss ich das BV ja unterbrechen, und wir sind in der Lohnfortzahlung. 

Die Krankenkasse konnte mir dazu nichts sagen.  

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pogo
Experte
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Nachricht 5 von 11
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https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-575-15/

 

Der genehmigte Urlaub kann im Beschäftigungsverbot nicht genommen werden und verfällt nicht.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 11
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@pogo  schrieb:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-575-15/

 

Der genehmigte Urlaub kann im Beschäftigungsverbot nicht genommen werden und verfällt nicht.


Im Urteil geht es um ein generelles Beschäftigungsverbot - und in der Frage um ein Teil-Beschäftigungsverbot.

 

 

 

 

Wie das letztlich zu behandeln ist, weiß ich aber auch nicht. Vom "Gefühl" würde ich sagen, dass das BV beendet werden muss, da die ANin ja an den Tagen Urlaub hat und den kann man nicht für Teil-Tage nehmen. Und wenn denn Urlaub vorliegt, ist dies der Grund dafür, dass nicht gearbeitet wird - und damit greift dann das BV nicht.

 

Aber wie gesagt: Nur "gefühlte" Meinung, ohne dass ich dies rechtlich geprüft habe.

pogo
Experte
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Nachricht 7 von 11
434 Mal angesehen

Techniker Krankenkasse: Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

 

2.4 Teilzeitbeschäftigungsverbot


Möchte Ihre Arbeitnehmerin während des
teilweisen Beschäftigungsverbots einen
Erholungsurlaub nehmen? Dann liegt für
diese Zeit kein Beschäftigungsverbot und
damit kein Anspruch auf Mutterschutzlohn
vor.


Während des Erholungsurlaubs der
Arbeitnehmerin besteht keine Notwendigkeit,
sie völlig oder teilweise vor schwerer oder
gesundheitsgefährdender Arbeit am
Arbeitsplatz zu schützen. In dieser Zeit hat
Ihre Mitarbeiterin daher Anspruch auf
Urlaubsentgelt nach dem
Bundesurlaubsgesetz.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 11
430 Mal angesehen

@pogo  schrieb:

Techniker Krankenkasse: Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

 

2.4 Teilzeitbeschäftigungsverbot


Möchte Ihre Arbeitnehmerin während des
teilweisen Beschäftigungsverbots einen
Erholungsurlaub nehmen? Dann liegt für
diese Zeit kein Beschäftigungsverbot und
damit kein Anspruch auf Mutterschutzlohn
vor.


Während des Erholungsurlaubs der
Arbeitnehmerin besteht keine Notwendigkeit,
sie völlig oder teilweise vor schwerer oder
gesundheitsgefährdender Arbeit am
Arbeitsplatz zu schützen. In dieser Zeit hat
Ihre Mitarbeiterin daher Anspruch auf
Urlaubsentgelt nach dem
Bundesurlaubsgesetz.


Da hat die TK doch glatt meine gefühlte Meinung übernommen. 😁

jjunker
Allwissender
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Nachricht 9 von 11
384 Mal angesehen

gesamten Urlaubsanspruch

 

@081218 da das halbe Jahr noch nicht rum ist.

Jetzt den gesamten Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen steht der ANin eigentlich nicht zu. Wenn das bei der Berechnung des gesamten Urlaubsanspruchs mit eingeflossen ist habe ich Nichts gesagt. 🤗

 

 

MVP 
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Martina161
Einsteiger
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Nachricht 10 von 11
342 Mal angesehen

§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.

 

Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen kann.

 

Wir schlüsseln den Urlaub und heben für diesen Zeitraum das Beschäftigungsverbot auf.

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spz_maly48
Einsteiger
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Nachricht 11 von 11
336 Mal angesehen

Hallo vielen Dank für Eure Mühe... ich hatte nicht bei anderen Krankenkassen gegoogelt, da die eigene Krankenkasse der Mitarbeiterin keine Auskunft dazu geben konnte... aber in dem Merkblatt der Techniker ist ist klar geregelt. 

Ist ja auch logisch, man kann den Urlaubs tag ja nicht splitten, selbst wenn es sich wie in unserem Fall um genau 1/2 Tag handelt. Nochmals Dankeschön

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letzte Antwort am 03.04.2025 13:33:33 von spz_maly48
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