Guten Morgen zusammen,
ich brauche eure Hilfe.
Eine Mitarbeiterin hat ein teilweises Beschäftigungsverbot erhalten.
Dies ist auch bereits erfasst.
Jetzt möchte sie ihren gesamten Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz nehmen. Wie erfasse ich das? Wird das teilweise Beschäftigungsverbot wieder gelöscht und dafür den ganzen Tag Urlaub erfasst?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen leider nicht geben.
Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse zu halten.
Hallo,
in dem Artikel finde ich leider nichts dazu, ob ich das Beschäftigungsverbot unterbrechen muss, wenn die Mitarbeiterin bereits vorher geplanten Urlaub nimmt. (Sie hat ab 31.03. teilweises Beschäftigungsverbot und im Mai Woche Urlaub geplant.
Bei Krankheit muss ich das BV ja unterbrechen, und wir sind in der Lohnfortzahlung.
Die Krankenkasse konnte mir dazu nichts sagen.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-575-15/
Der genehmigte Urlaub kann im Beschäftigungsverbot nicht genommen werden und verfällt nicht.
@pogo schrieb:https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-575-15/
Der genehmigte Urlaub kann im Beschäftigungsverbot nicht genommen werden und verfällt nicht.
Im Urteil geht es um ein generelles Beschäftigungsverbot - und in der Frage um ein Teil-Beschäftigungsverbot.
Wie das letztlich zu behandeln ist, weiß ich aber auch nicht. Vom "Gefühl" würde ich sagen, dass das BV beendet werden muss, da die ANin ja an den Tagen Urlaub hat und den kann man nicht für Teil-Tage nehmen. Und wenn denn Urlaub vorliegt, ist dies der Grund dafür, dass nicht gearbeitet wird - und damit greift dann das BV nicht.
Aber wie gesagt: Nur "gefühlte" Meinung, ohne dass ich dies rechtlich geprüft habe.
Techniker Krankenkasse: Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
2.4 Teilzeitbeschäftigungsverbot
Möchte Ihre Arbeitnehmerin während des
teilweisen Beschäftigungsverbots einen
Erholungsurlaub nehmen? Dann liegt für
diese Zeit kein Beschäftigungsverbot und
damit kein Anspruch auf Mutterschutzlohn
vor.
Während des Erholungsurlaubs der
Arbeitnehmerin besteht keine Notwendigkeit,
sie völlig oder teilweise vor schwerer oder
gesundheitsgefährdender Arbeit am
Arbeitsplatz zu schützen. In dieser Zeit hat
Ihre Mitarbeiterin daher Anspruch auf
Urlaubsentgelt nach dem
Bundesurlaubsgesetz.
@pogo schrieb:Techniker Krankenkasse: Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
2.4 Teilzeitbeschäftigungsverbot
Möchte Ihre Arbeitnehmerin während des
teilweisen Beschäftigungsverbots einen
Erholungsurlaub nehmen? Dann liegt für
diese Zeit kein Beschäftigungsverbot und
damit kein Anspruch auf Mutterschutzlohn
vor.
Während des Erholungsurlaubs der
Arbeitnehmerin besteht keine Notwendigkeit,
sie völlig oder teilweise vor schwerer oder
gesundheitsgefährdender Arbeit am
Arbeitsplatz zu schützen. In dieser Zeit hat
Ihre Mitarbeiterin daher Anspruch auf
Urlaubsentgelt nach dem
Bundesurlaubsgesetz.
Da hat die TK doch glatt meine gefühlte Meinung übernommen. 😁
gesamten Urlaubsanspruch
@081218 da das halbe Jahr noch nicht rum ist.
Jetzt den gesamten Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen steht der ANin eigentlich nicht zu. Wenn das bei der Berechnung des gesamten Urlaubsanspruchs mit eingeflossen ist habe ich Nichts gesagt. 🤗
§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.
Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen kann.
Wir schlüsseln den Urlaub und heben für diesen Zeitraum das Beschäftigungsverbot auf.
Hallo vielen Dank für Eure Mühe... ich hatte nicht bei anderen Krankenkassen gegoogelt, da die eigene Krankenkasse der Mitarbeiterin keine Auskunft dazu geben konnte... aber in dem Merkblatt der Techniker ist ist klar geregelt.
Ist ja auch logisch, man kann den Urlaubs tag ja nicht splitten, selbst wenn es sich wie in unserem Fall um genau 1/2 Tag handelt. Nochmals Dankeschön