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Sonderzahlungen Corona

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letzte Antwort am 07.12.2020 15:38:31 von Verena_Heinlein
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grandfunck
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Moin, 

 

nach einer Meldung heute (z. B. bei ntv.de https://www.n-tv.de/politik/Corona-Bonus-fuer-Bundestags-Mitarbeiter-article22210971.html ) bekommen ja auch alle Bundestags-Mitarbeiter pauschal einen Coronabonus. Auch da wird sicher nicht im Einzelfall auf Mehrarbeit oder Mehrbelastung abgestellt werden können. Das bestärkt mich in meiner Auffassung, dass es keiner individueller Begründung bedarf zur Auszahlung der Hilfe an AN. So habe ich es von Anfang an verstanden, letztlich sind ja alle belastet auch ohne persönliche Mehrarbeit (Weg zur Arbeit, Homeoffice, Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hände desinfizieren und natürlich eincremen ...).

 

Bleibt gesund!

 

WF

 

 

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

in den FAQ der Regierung ab Seite 17, Randziffer VII, finden Sie immer wieder die Formulierung

 

Voraussetzung der vorgenannten Regelung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

 

Mehr ist nicht erforderlich.

LG
VM
cro
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@grandfunck  schrieb:

Moin, 

 

nach einer Meldung heute (z. B. bei ntv.de https://www.n-tv.de/politik/Corona-Bonus-fuer-Bundestags-Mitarbeiter-article22210971.html ) bekommen ja auch alle Bundestags-Mitarbeiter pauschal einen Coronabonus. Auch da wird sicher nicht im Einzelfall auf Mehrarbeit oder Mehrbelastung abgestellt werden können. Das bestärkt mich in meiner Auffassung, dass es keiner individueller Begründung bedarf zur Auszahlung der Hilfe an AN. So habe ich es von Anfang an verstanden, letztlich sind ja alle belastet auch ohne persönliche Mehrarbeit (Weg zur Arbeit, Homeoffice, Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hände desinfizieren und natürlich eincremen ...).

 

Bleibt gesund!

 

WF

 

 


Das ist durch den Ältestenrat und den Bundestagspräsidenten schriftlich vereinbart.

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cro
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Danke für den Link. Dort steht aber auch oft (z.B. 6. Seite 15 unten):

 

Für die Steuerfreiheit der Leistungen ist es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erkennbar ist,..........

 

Daher haben wir, vorsorglich, für alle Betroffenen schriftliche Vereinbarungen vorliegen.

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andi1989
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Können auch Grenzgänger den Corona Bonus erhalten?

Oder gibt es da einen Ausschluss?

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cro
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andi1989
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Gibt es dafür einen genaueren Link? 

 

Wir haben Mandanten mit Grenzgängern welche in Frankreich wohnen

und hier in Deutschland arbeiten.

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andi1989
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Kann mir hier niemand weiterhelfen?

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t_r_
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Also mir würde kein Grund einfallen, warum hier keine steuerfreie Corona-Beihilfe gezahlt werden dürfte. § 3 EstG greift hier doch auch.

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renek
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@andi1989  schrieb:

Kann mir hier niemand weiterhelfen?


Doch, das DBA kann.

 

Warum kann Dir das hier jetzt keiner sagen? Ganz einfach, es werden nur wenige Grenzgänger aus Frankreich haben. Warum das nicht ohne Prüfung geht ist auch klar: Grenzgänger müssen sich an die nationale Regelung ihres Landes halten, sofern es keine zusätzlich Regelung im DBA gibt. Nur wenige DBA´s werden den Coronabonus Deutschland als steuerfreie Leistung im anderen Land anerkennen, sofern es dort nichts vergleichbares gibt.

Tut mir Leid wenn Sie hier nichts genaueres dazu bekommen.

Infos zum DBA mit Frankreich gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Frankreich/frankreich.html

renek
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@t_r_  schrieb:

Also mir würde kein Grund einfallen, warum hier keine steuerfreie Corona-Beihilfe gezahlt werden dürfte. § 3 EstG greift hier doch auch.


Das deutsche EStG dürfte in Frankreich wenig Bestandskraft haben 😉

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deusex
Experte
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Eine gesicherte Rechtsgrundlage ist nicht existent, weil sich noch kein Gesetz und kein Gericht damit befasst hat.

 

Im Prinzip heißt es im Wortlaut "durch die Zusatzbelastungen der Corona-Krise". Dies kann natürlich ein weit gefasster Begriff sein: Mehrarbeit, Zusatzdienste, Änderung in Zuständigkeiten, Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Kinderbetreuung und, und, und. Die Mehrbelastung durch die Corona-Krise ist mannigfaltig. 

Man könnte m.E. hierunter auch eine mentale Mehrbelastung einordnen. Insofern mündet die Regelung dahingehend, dass JEDER Arbeitnehmer, mit wenigen Ausnahmen, in den Genuss kommen kann.

 

Es wird zwar gemunkelt, dass der Corona-Bonus bis 31.01.2021 verlängert wird, aber Stand heute ist, dass der Corona-Bonus dem Mitarbeiter bis 31.12.2020 ZUGEFLOSSEN sein muss.

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andi1989
Aufsteiger
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Wenn jedes Jahr im November eine Prämie (Weihnachtsgeld) 

bezahlt wurde, aber im Arbeitsvertrag der Vermerk steht freiwillige 

Leistung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft kann man dann 

die Prämie (Weihnachtsgeld) in den Corona Bonus umwandeln?

 

Oder haut der Prüfer das dann einem um die Ohren?

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andi1989
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Kann mir hier keiner weiterhelfen? 

 

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Verena_Heinlein
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Hallo, 


rechtlich kann ich Sie dazu leider nicht beraten. Klären Sie die Frage bitte mit einem Arbeitsrechtler.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.12.2020 15:38:31 von Verena_Heinlein
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