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Schätzbeitrag

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letzte Antwort am 07.12.2020 15:48:15 von _JuliaBorowski_
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lorenz-keck
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Hallo, ich mache zur Zeit die Dezemberabrechnung und möchte für  Januar die Schätzungsbeitragsnachweise erhalten. Wie richte ich dies ein bzw. wie gehe ich vor. Muss ich erst den Dezember abrechnen oder Dezember abrechnung und hacken bei Schätzbeitragsnachweis setzen, damit für Januar dieser mitkommt? Danke für die Hilfe.

Viele Grüße E. Kettinger

 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 17
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Hallo Frau Kettinger,

 

bei LODAS hilft Ihnen das folgende Dokument ab Punkt 2.2 sehr gut weiter Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1070158 

 

Gruß

Björn

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lorenz-keck
Einsteiger
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Vielen Dank, da schaue ich mal nach, ansonsten melde ich mich nochmal

VG

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lorenz-keck
Einsteiger
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Hallo,

komme mit dem Dokument nicht klar.

Geht es einfacher.

Wie gesagt rechne Dezember ab und möchte ab Januar den Schätzbeitragsnachweis. Wie gehe ich vor? 

Mache ich den Hacken bei Schätzbeitragsnachweis mit dem Dezember oder separat?

 

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björn
Experte
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Nachricht 5 von 17
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Sie senden den Dezember ganz normal wie sonst auch.

 

Wenn die Auswertungen zurück sind, setzen Sie im Bearbeitungsmonat Januar 2020 die Haken bei "Teilnahme am Schätzverfahren", "Differenz zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" und "Austritte von Arbeitnehmern im Schätzverfahren berücksichtigen". Anschließend senden Sie nur die Stammdaten für Januar 2020 an das Rechenzentrum. Sobald die Verarbeitung durch ist erhalten Sie in den Auswertungen die geschätzten Beitragsnachweise für Januar 2020.

 

Gruß

Björn

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julianeb
Einsteiger
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Meines Erachtens müssen die 3 Häkchen bei "Angabe zum Schätzverfahren" bereits mit der Dezember-Abrechnung gesendet werden. Denn mit der Dezember-Auswertung bekomme ich die geschätzten Beiträge für den Januar als Auswertung rückübertragen.

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björn
Experte
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Nachricht 7 von 17
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Hallo Julia,

 

bei Einrichtung von bestehenden Mandanten ist Ihre Aussage leider nicht richtig, da in den von mir verlinktem Dokument unter dem entsprechenden Punkt steht, dass dies nicht mit einem Monatsabschluss (-Abrechnung) geschickt werden darf. Sondern getrennt geschickt werden muss.

 

Gruß

Björn

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

es ist zwar richtig, dass die Einrichtung der Schätzung nicht mit einem Monatsabschluss zusammen verarbeitet werden darf - wenn aber die Stammdaten für 01/2020 nach der Abrechnung 12/2019 gesendet werden, erfolgt m.E. keine automatische Erstellung von Schätznachweisen für 01/2020. Die Aufbereitung der Schätznachweise erfolgt immer nur mit einer Abrechnung.

 

Für die Erfassung gibt es m.E. zwei Möglichkeiten:

 

  1. Erfassung der Haken für die Schätzung im Monat 12/2019 

    Die Stammdatenänderung muss dann gesondert an das Rechenzentrum übermittelt werden (also vor der eigentlichen Abrechnung). Erst wenn die Stammdaten verarbeitet sind, darf die Abrechnung gesendet werden.

  2. Erfassung der Haken für die Schätzung im Monat 01/2020

    In dem Fall müssen die Schätzwerte 01/2020 manuell erfasst und als Stammdaten an das Rechenzentrum gesendet werden.

 

Ich würde immer die erste Variante empfehlen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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björn
Experte
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Hallo Herr Lutz,

 

der 2. Punkt ist leider nicht richtig.

 

Ich habe vor kurzem erst eine Schätzung bei einem Mandanten eingerichtet der bisher noch keine Schätzung hatte und das habe ich wie oben von mir beschrieben gemacht. Ich musste keine Werte wie von Ihnen beschrieben eintragen. Die Beitragsnachweise für Januar 2020 waren mit den Werten automatisch vorbelegt.

 

Gruß

Björn

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 17
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Hallo Björn,

 

ok, Danke für die Richtigstellung.

 

Dann dürfte auch Punkt 1 nicht so wie gewünscht laufen - dann kommt vermutlich noch eine Schätzung für 12/2019.

 

Muss ich mal beim nächsten Mal gucken, wenn ich dies umstelle - kommt aber ja nicht so häufig vor...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 17
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Guten Morgen,

 

ich möchte gerne das Schätzverfahren deaktivieren.

 

Wie sende ich die Stammdaten in das RZ bei Lohn und Gehalt.

 

Kann mir das jemand sagen?

 

Liebe Grüße

Julia

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 17
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Hallo Julia,


wenn Sie bereits mit dem letzten Monatsabschluss eine Beitragsschätzung für den aktuellen Abrechnungsmonat gesendet haben, dürfen für diesen Monat keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten erstellt werden (das ist nur in Ausnahmefällen wie z. B. bei einer Betriebsaufgabe zulässig). Das hängt damit zusammen, dass entstandene Differenzen in den Beitragsnachweis des Folgemonats einfließen müssen.


Vor dem nächsten Monatsabschluss deaktivieren Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten | Registerkarte „Beitragsnachweis/DEÜV“ das Kontrollkästchen „Automatische Schätzung der Beitragsnachweise für den Folgemonat mit dem Monatsabschluss durchführen“, damit keine weitere Schätzung übermittelt wird.


Mit dem Monatsabschluss für den Folgemonat wird ein Beitragsnachweis mit den tatsächlichen Abrechnungswerten erstellt.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1004464 – Schätzverfahren Punkt 2.4.1 und 2.7.3.

 

Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Liebe Frau Preuß,

 

ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

 

Ich hatte es so wie sie sagten bei einem Mandanten im September durchgeführt und es gab seitdem nur ein heiloses Durcheinander mit den Beitragsnachweisen. Ich habe bis jetzt Probleme mit der Abrechnung.

 

Ich hatte in diesem Threat gelesen, dass man nach der Deaktivierung des Schätzverfahrens erst die Stammdaten in das RZ senden muss, bevor der neue Monatsabschluss erstellt wird. Jetzt wollte ich wissen, wie ich die Daten sende.

 

LG Julia

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Hallo Uwe-Lutz,

 

wie kann ich die Stammdaten im Lohn und Gehalt und das RZ senden?

 

LG Julia

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 15 von 17
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Da bin ich der falsche Ansprechpartner - wir nutzen LODAS...

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 16 von 17
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Hallo Julia,


in Lohn und Gehalt ist es nicht erforderlich, Stammdaten an das RZ zu senden. Dieses Vorgehen gibt es nur bei LODAS.


Wegen Ihres „heillosen Durcheinanders“:


Wurde bereits mit der Lohnabrechnung und dem Monatsabschluss für 08/2020 eine Schätzung der Beiträge für 09/2020 gesendet? Dann dürften Sie für 09/2020 keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten gesendet haben.


Mit dem Monatsabschluss für 09/2020 werden dann keine Schätzungen für 10/2020 mehr an das RZ gesendet, dafür übermitteln Sie mit dem Monatsabschluss für 10/2020 die Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten für 10/2020, sofern Sie spätestens am sechstletzten Bankarbeitstag abgerechnet haben. In diesem Beitragsnachweis sind dann auch die Differenzen aus der Schätzung und den tatsächlichen Abrechnungswerten für 09/2020 enthalten.


Der Beitragsnachweis für 11/2020 wird dann ganz normal mit den tatsächlichen Abrechnungswerten aus 11/2020 erstellt.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 17 von 17
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Liebe Frau Preuß,

 

haben Sie ganz lieben Dank, Sie haben mir damit sehr geholfen.

 

Dann sollte es demnächst klappen.

 

LG Julia

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letzte Antwort am 07.12.2020 15:48:15 von _JuliaBorowski_
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