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Sachbezüge 50 Euro - Fragen

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letzte Antwort am 07.01.2025 08:01:33 von lohnexperte
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Lorelei20
Beginner
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Nachricht 1 von 11
825 Mal angesehen

 

Ich habe Fragen betreffend Sachbezüge von bis 50 Euro für Mitarbeiter.

 

Punktuell:

 

  • Wie heißen sie eigentlich, weil ich im Internet nicht die Infos finde

die ich suche. Es wird oft über andere Sachbezüge gesprochen, für Verpflegung,

Übernachtung usw.

 

  • Ich stelle mir vor das in einem Unternehmen alle Mitarbeiter denselben

Betrag bekommen, von 50 Euro, egal für was. In der Praxis ist es aber nicht so.

Beispiel: es gibt Benzingutscheine, Fitness und für die ÖPNV.

Die ersten beide Kategorien bekommen alle 50 Euro. Bei ÖPNV war bis jetzt

der Betrag von 49 Euro (Deutschlandticket). 

Diese Kategorie ist also "diskriminiert" worden. Warum?

Kann man die abgezogene 12 Euro zurückverlangen für ein Gutschein für ein Buch,

oder eine Zeitschrift z.B.?

 

  • Weiter geht es noch schlimmer: die Kategorie ÖPNV (Deutschlandticket) wird ab diesem Jahr aus der eigenen Tasche 9 Euro bezahlen müssen.

 

Wie wurde die ganze Sache geplant? Und da alles teurer geworden ist, sollte man

mehr als 50 Euro Sachbezüge einführen. Früher waren es ja auch nur 44 Euro.

 

  • Andere Frage: muss man immer Beweise dafür haben?

Der Kanzlei verlangt Dokumente dass die Mitarbeiter beim Mandanten tatsächlich

bekommen haben. 

Ich muss immer Polizei machen und Belege verlangen für alles.

Eigentlich habe ich nicht richtig verstanden ob sie die Belege brauchen um zu wissen

dass wir die Sachbezüge auch gegeben haben, oder dass die Mitarbeiter die 50 Euro

dafür benutzt haben.

 

Es gibt auf die eine Seite die Rechnungen im Fall von Benzingutscheine (für den Kauf),

und beim Fitness (vom Anbieter).

Reicht das nicht?

Wir müssen auch die Beweise (Belege, Unterschriften) schicken. 

 

Ich habe mir vorgestellt dass diese 50 Euro zusätzlich zum Lohn, SV und Lohnsteuerfrei

angeboten werden, und der Mitarbeiter darf machen was er will damit.

 

Wir haben noch andere Probleme damit:

 

  • Die Mitarbeiter verlieren in manche Fälle diese Rechte. Z.B bei Mutterschutz, Krankengeld, Elternzeit. Warum?

Ich muss immer aufpassen wer wann nicht mehr bekommt,

wann ich Belege nicht mehr verlangen kann/muss.

  • Für Benzingutscheine haben wir Tabelle mit Unterschriften. Aber es gibt Probleme.

Manchmal gibt es zwei Gutscheine ausgehändigt in einem Monat, weil ein Mitarbeiter

sich verspätet (ist im Urlaub, oder auf Reise bei Projekte usw.). Es sind aber zwei Gutscheine

von 50 Euro für verschiedene Monate. Da kam zu Diskussionen mit der Kanzlei.

Ich weiß nicht wie wir das noch machen sollen.

 

Und was passiert nun ab 2025 mit dem Sachbezug für ÖPNV? Wie macht man das?

50 Euro? Den Rest kann der Arbeitgeber irgendwie decken?

 

 

Bitte um Klärung.

Danke im Voraus.

 

Der Beitrag wurde der Kategorie "Allgemein" zugeordnet.

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 11
813 Mal angesehen

@Lorelei20  schrieb:

 

  • Wie heißen sie eigentlich, weil ich im Internet nicht die Infos finde

In der Regel finden Sie die Informationen unter den Begriffen "steuerfreie Sachbezüge" oder "steuerfreie Zuwendungen".

 

 

Die restlichen Fragen sollte Sie wohl besser mit Ihrer Steuerberatungskanzlei klären, da die Antworten natürlich auch zu den Prozessen Ihrer Zusammenarbeit passen müssen, die wir hier nicht kennen können.

 

Sie scheinen ja in regelmäßigem Kontakt zu stehen, daher sollten diese Fragen doch eigentlich dort zu klären sein.

Live long and prosper!
Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 11
806 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wie das immer so schön heißt, keine Buchung ohne Beleg.

 

Bei mir hat die DRV auch schon die sv- und st-freien Erstattungen für öffentliche Verkehrsmittel geprüft. Sofern kein Beleg vorliegt, ist die Zahlung nicht sv-frei. 

 

Warum? Lohn ist halt sv-pflichtig. Hast du den Beleg nicht, könnte es sein, dass du die SV-Beiträge einfach hinterzogen hast. Ohne Beleg wird bei der DRV Prüfung die AG und AN Anteile nachberechnet. Meistens kommt noch ein schöner Versäumniszuschlag oben drauf. Bei 49 EUR Dt-Ticket und 12 Monaten wären dann nun mal 588,00 EUR. Ich denke nicht, dass das dem Unternehmer gefällt. 

 

Der Zuschuss oder die Erstattung für die öffentliche Verkehrsmittel kann unabhängig von den 50 EUR Sachbezug an den Mitarbeiter ausgezahlt werden. Meines Wissens nach auch unabhängig von der Höhe. Es muss halt nur der Beleg/das Ticket/der Abo-Vertrag vorliegen. Es könnten dem MA auch 58 EUR sv- und st-frei erstattet werden, wenn der Beleg vorliegt und die Erstattung zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt wird.

 

Infos: BMF Schreiben vom 15.08.2019 

 

Sofern der MA mehr erhält als er eigentlich dürfte (Freigrenze). Werden in einem Monat mehr als 50 EUR Sachbezug ausgezahlt, ist der gesamte Betrag (also die 100 EUR) sv- und st-pflichtig.

 

Jegliche Änderungen sind halt bei der Lohnabrechnungsstelle anzugeben.

 

Gruß

Lorelei20
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 11
725 Mal angesehen

Erst mal vielen Dank für die Antwort. Ich habe mit dem richtigen Name,

mehr Infos gefunden.

 

Trotzdem ist es mir nicht so klar und korrekt.

 

Also nochmals:

 

  • Ist es ein Fixbetrag von 50 Euro, oder nicht? Wenn ich auch die 58 Euro

SV- und Lohnsteuer frei verlangen kann, dann offensichtlich nicht.

 

  • Ich verstehe dann das nicht alle 50 Euro bekommen müssen, sondern nach

Beleg. Und dann ist es Diskriminierung im Unternehmen.

Und dann lohnt es sich auch nicht mit dem ÖPNV zu fahren. Besser mit Benzin.

Irgendwas stimmt nicht.

 

  • Ich werde in der Kanzlei fragen, aber wen: Lohnabteilung oder Fibu?

 

Aber dann ist es einfacher und ohne Bürokratie, wenn man 50 Euro (netto) mehr Lohn

gibt. Dann braucht man keine Belege.

 

Es wird überall geredet dass man die Bürokratie des Unternehmens reduzieren soll...

 

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Lorelei20
Beginner
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Nachricht 5 von 11
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Gelten nicht dieselbe Regeln in alle Kanzleien?

 

Darum frage ich hier. Ich dachte es ist überall ein einziges Gesetz, und

eine Umsetzung.

 

 

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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 11
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Ein entsprechender "Fachbegriff" und zwar Freigrenze wurde ja schon in einer anderen Antwort hier genannt.  Es sind verschiedene Sachverhalte die eine Rolle spielen bei der Erfassung von "besonderen" Lohnleistungen. Und genau deswegen gibt es Lohnfachleute, die genau wissen was sie auf welcher SV- und/oder St-Grundlage wie abrechnen.

 

Bei den klassischen Sachbezügen (z. B. Tankgutscheinen) kann eine eine Vereinfachung beim zuständigen FA beantragt werden.

 

Wie hier schon empfohlen wurde, auch mein Rat: 

Austausch mit ihrer Steuerkanzlei. 

 

Diese Community ist dafür gedacht, dass Anwender der diversen Datev-Programme/Anwendungen sich gegenseitig zu helfen und nicht dafür, Wissenslücken von Nicht-Datevanwendern zu schließen. 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
mandyhochgräber
Einsteiger
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Die Gutscheine gelten mit Hingabe als zugeflossen. Daher ist es korrekt, dass ein Mitarbeiter in einem Monat nicht 2 Gutscheine a 50 € als steuerfreien Sachbezug erhalten kann, auch wenn hiervon einer für den Vormonat war. Es käme sonst zu einer Überschreitung der Sachbezugsfreigrenze. Daher muss dokumentiert werden wann welcher Miarbeiter einen Gutschein erhalten hat.

 

Das Deutschlandticket gehört in den Bereich Jobticket/Fahrtkostenzuschuss und ist hiervon unabhängig zu betrachten.

 

Genaueres klären Sie mit dem zuständigen Lohnsachbearbeiter der Steuerkanzlei. Dieser will Sie auch garantiert nicht ärgern indem gewisse Formalitäten und Belege gefordert werden.

Lorelei20
Beginner
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Ihre Antwort ist verletzend.

Erstens benutze ich Datev.

Zweitens sind es manche Wissenslücken weil so etwas in der Berufsschule

nicht unterrichtet wird . 

Viele Sachen muss ich mir alleine beibringen, recherchieren usw.

 

Ich habe hier gefragt weil ich dachte dass hier Steuerberater unterwegs sind, die

mir helfen können. 

Natürlich werde ich in der Kanzlei noch fragen und diskutieren.

Wir haben aber bis jetzt unterschiedliche Meinungen und ich bin verantwortlich

für meine Mitarbeiter. Ihnen muss ich erklären.

 

Ich bin in der Mitte zwischen Steuerberater und meine Mitarbeiter.

 

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Lorelei20
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Wir führen Tabellen mit Unterschriften und Datum der Ausgabe, und eine

Tabelle mit den Nummern der Gutscheine für alle Mitarbeiten.

Von daher sieht man dass es keine Überschreitungen gibt.

 

Ich gebe auf zu erklären worum es mir geht.

Es tut mir Leid dass ich gefragt habe.

 

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vw
Erfahrener
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@Lorelei20  schrieb:

Wir führen Tabellen mit Unterschriften und Datum der Ausgabe, und eine

Tabelle mit den Nummern der Gutscheine für alle Mitarbeiten.

Von daher sieht man dass es keine Überschreitungen gibt.

 

Ich gebe auf zu erklären worum es mir geht.

Es tut mir Leid dass ich gefragt habe.

 


Hallo @Lorelei20

bitte nicht aufgeben!

Ich habe hier schon so viel gelernt und vielleicht auch gegeben und dabei bin ich nicht einmal DATEV-Anwender ...

Gruß, Volker

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Lorelei20 ,

 

die Ausgabe und prüfungssichere Handhabung von Sachgutscheinen im Rahmen der 50-€-Freigrenze ist tatsächliche eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da man zeitnah und vollständig dokumentieren und mit einigen Beteiligten (Mitarbeiter, Arbeitgeber, Lohnabrechner, SV- bzw. LSt-Prüfer) zusammenarbeiten muss. Sie scheinen da schon auf einem guten Weg, weil Sie vieles schon wissen, Ihr Nichtwissen reflektieren und sich dazu u. a. hier Hilfe holen wollen.

 

Gleichwohl erkenne ich in Ihren Äußerungen Widersprüche:

 

Wir führen Tabellen mit Unterschriften und Datum der Ausgabe, und eine

Tabelle mit den Nummern der Gutscheine für alle Mitarbeiten.

Von daher sieht man dass es keine Überschreitungen gibt.

versus

 

Manchmal gibt es zwei Gutscheine ausgehändigt in einem Monat, weil ein Mitarbeiter

sich verspätet (ist im Urlaub, oder auf Reise bei Projekte usw.). Es sind aber zwei Gutscheine

von 50 Euro für verschiedene Monate. Da kam zu Diskussionen mit der Kanzlei.

Ich weiß nicht wie wir das noch machen sollen.

Abschließend schließe ich mich der Ermutigung von @vw an:

 

bitte nicht aufgeben!

Wenn man fragt, läuft man immer Gefahr, dass einem die Antworten oder die Art, wie sie gegeben werden, nicht so recht gefallen. Aber das sollte man nicht überbewerten; entscheidend ist die Wissenzuwachs und damit der Nutzen für den Fragenden. Wir alle erinnern uns doch sicherlich an ein oder mehrere UNMÖGLICHE/SCHRECKLICHE Lehrer aus unserer Schulzeit, bei denen wir aber (im Nachhinein ganz klar erkennbar) sehr viel gelernt haben.

 

Verfallen Sie also bitte nicht in mimosenhaftes Eingeschnapptsein, sondern atmen Sie die "unnötigen" Bemerkungen weg. Mir hilft da manchmal ein bisschen Demut und Dankbarkeit gegenüber denjenigen Unfreundlichen (die vielleicht von den ihrer Meinung nach großen Wissenslücken/schlechter Rechtschreibung/Grammatik/Ausdrucksweise/fehlender Anrede und Grußformel etc. genervt sind), die so viel mehr wissen und dieses Wissen dann auch mit mir teilen. 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag. 🙂

 

 

 

 

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letzte Antwort am 07.01.2025 08:01:33 von lohnexperte
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