Hallo zusammen,
gibt es eine eindeutige Rechtsprechung wie SFN-Zuschläge im BV zu behandeln sind?
Auf einer Seite lese ich "ja", weil den MA kein Nachteil entstehen darf und auf anderen "nein", da es leistungsbezogene Zuschläge sind und diese dann nicht gezahlt werden müssen.
Hier hatte ich gelesen, dass man die Zuschläge mit berechnen sollte, doch die Einstellung, die laut der Datev die Lösung des Problems sein soll, ist schon eingestellt. dennoch erfolgt keine Berechnung der SFN-Zuschläge.
Beschäftigungsverbot und SFN-Zuschläge - DATEV-Community - 125507
Wahrscheinlich werden die Zuschläge nicht berechnet, da nur solche in die Berechnung einfließen, die während des BV gezahlt werden. Da die MA aber volles BV hat und die Leistung nicht erbringen kann, kann ihr auch kein Geld dafür ausgezahlt werden, welches dann auch nicht in die Berechnung mit einfließt.
Oder verstehe ich hier etwas falsch?
Könnte ich die Angaben auch händisch in Lodas erfassen?
Wenn ja wie und mit welcher LA damit es in den Antrag mit einfließt?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
in vergleichbaren Fällen löse ich das wie folgt:
1. Durchschnittliches Gehalt (Grundgehalt, Zeitzuschläge etc, aber keine ÜStd+EZ) der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnen (Beginn SS = vorauss. ET minus 267 Tage)
2. mit eigener LA (Stamm-LA 889) in Lodas als Festbezug erfassen
3. Gehalt im ersten Monat des BV nur anteilig hinterlegen, danach rausnehmen.
4. Der Erstattungsantrag läuft im 1. Monat, wenn Teilmonat mit anteilig normalem Gehalt und anteilig BV leider falsch, daher greife ich hier händisch ein über:
Allerdings überlege ich gerade, dass es wohl einfacher gehen würde, wenn ich das Gehalt lasse, wie es ist und nur die variablen Bestandteilig unter der LA für den MuSch.lohn zusammenfasse. Dann spare ich mir o.g. Korrektur 🤔
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das hilft mir schon einmal weiter.
Ich probiere mal ein bisschen rum und melde mich ggf. noch einmal.
@Momo1 schrieb:Hallo zusammen,
gibt es eine eindeutige Rechtsprechung wie SFN-Zuschläge im BV zu behandeln sind?.................................................................
SFN-Zuschläge sind grundsätzlich keine Bestandteile des BV-Gehalts. Nachfolgend eine Info zu den Berechnungsgrundlagen:
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten | Mutterschutz-Rechner
Ich habe jetzt mal bei der Krankenkasse angerufen um zu Fragen, was die dazu sagen.
Wurde an einen Kollegen verwiesen und soll jetzt auf den Rückruf warten.
Da wir auch eine Systemumstellung zum 01.01.2025 hatten habe ich mal geguckt, wie es im alten System war und hier wurden die Zuschläge auch mit berücksichtigt.
Krankenkasse hat eben zurückgerufen.
Lt. der Rechtsabteilung müssen Zuschläge wie zBsp für Nachtarbeit mit in der Berechnung berücksichtigt werden.
Hallo @cro ,
Sie beziehen sich mit Ihrer Aussage:
@cro schrieb:
SFN-Zuschläge sind grundsätzlich keine Bestandteile des BV-Gehalts. Nachfolgend eine Info zu den Berechnungsgrundlagen:
Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten | Mutterschutz-Rechner
wahrscheinlich auf diese Passage?
Diese Ausführungen verstehe ich allerdings genau anders (und stelle meine Intepretation deshalb hier zur Debatte), nämlich: Der Mutterschutzlohn entspricht dem Durchschnittlohn ...; schwangerschaftsbedingte Lohneinbußen (und das sind ja gerade die entfallenden Zuschläge) dürfen nicht berücksichtigt werden. (Doppelte Verneinung "-einbuße- nicht berücksichtigt" sind immer schwer zu verstehen). Nach meinem Verständnis muss man bei der Berechnung also schwangerschaftsbedingte Einbußen ignorieren; also so rechnen, als ob es keine Einbußen gäbe (= Zuschläge wären entstanden, wenn keine Schwangerschaft vorläge).
Liebe Community: Liege ich hier falsch?
VG
Sehe ich auch so; da allerdings die Zuschläge nicht tatsächlich erarbeitet werden, sind sie st/sv-pflichtig.
@lohnhilfe schrieb:Sehe ich auch so; da allerdings die Zuschläge nicht tatsächlich erarbeitet werden, sind sie st/sv-pflichtig.
Spricht aus Ihrer Sicht/Erfahrung etwas dagegen, alles (Durchschnittsgehalt und Durchschnittszuschläge) zusammenzurechnen und unter einer einzigen (steuer- und sv-pflichtigen) Lohnart (Mutterschutzlohn) zu erfassen?
VG
Praktizieren wir seit Jahren, gab bislang nie Beanstandungen.
sehe ich keine Probleme mit. So lange irgendwo die Berechnungsgrundlage dokumentiert ist.
Ist von der Datev eine Programmlösung dafür vorgesehen?
Die Einstellung mit "Volle Erstattung Beschäftigungsverbot" scheint ja nicht zu funktionieren.
Wir werden jetzt erst einmal mit der manuellen Berechnung und Eingabe arbeiten aber für die Zukunft wäre eine Lösung von der Datev schon wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen.