abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SFN-Zuschläge im Beschäftigungsverbot

11
letzte Antwort am 01.07.2025 14:19:37 von Momo1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
291 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

gibt es eine eindeutige Rechtsprechung wie SFN-Zuschläge im BV zu behandeln sind?

Auf einer Seite lese ich "ja", weil den MA kein Nachteil entstehen darf und auf anderen "nein", da es leistungsbezogene Zuschläge sind und diese dann nicht gezahlt werden müssen. 

 

Hier hatte ich gelesen, dass man die Zuschläge mit berechnen sollte, doch die Einstellung, die laut der Datev die Lösung des Problems sein soll, ist schon eingestellt. dennoch erfolgt keine Berechnung der SFN-Zuschläge. 

Beschäftigungsverbot und SFN-Zuschläge - DATEV-Community - 125507

Wahrscheinlich werden die Zuschläge nicht berechnet, da nur solche in die Berechnung einfließen, die während des BV gezahlt werden. Da die MA aber volles BV hat und die Leistung nicht erbringen kann, kann ihr auch kein Geld dafür ausgezahlt werden, welches dann auch nicht in die Berechnung mit einfließt. 

Oder verstehe ich hier etwas falsch? 

 

Könnte ich die Angaben auch händisch in Lodas erfassen? 

Wenn ja wie und mit welcher LA damit es in den Antrag mit einfließt?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus. 

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 12
273 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

in vergleichbaren Fällen löse ich das wie folgt:

1. Durchschnittliches Gehalt (Grundgehalt, Zeitzuschläge etc, aber keine ÜStd+EZ) der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft berechnen (Beginn SS = vorauss. ET minus 267 Tage)

2. mit eigener LA (Stamm-LA 889) in Lodas als Festbezug erfassen

3. Gehalt im ersten Monat des BV nur anteilig hinterlegen, danach rausnehmen.

4. Der Erstattungsantrag läuft im 1. Monat, wenn Teilmonat mit anteilig normalem Gehalt und anteilig BV leider falsch, daher greife ich hier händisch ein über:

 

CVolz_0-1750832663405.png

 

CVolz_1-1750832687341.png

 

Allerdings überlege ich gerade, dass es wohl einfacher gehen würde, wenn ich das Gehalt lasse, wie es ist und nur die variablen Bestandteilig unter der LA für den MuSch.lohn zusammenfasse. Dann spare ich mir o.g. Korrektur 🤔

 

Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 12
251 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Das hilft mir schon einmal weiter. 

Ich probiere mal ein bisschen rum und melde mich ggf. noch einmal. 

 

 

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 12
231 Mal angesehen

@Momo1  schrieb:

Hallo zusammen, 

 

gibt es eine eindeutige Rechtsprechung wie SFN-Zuschläge im BV zu behandeln sind?.................................................................

 


SFN-Zuschläge sind grundsätzlich keine Bestandteile des BV-Gehalts. Nachfolgend eine Info zu den Berechnungsgrundlagen:

 

Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten | Mutterschutz-Rechner

 

 

0 Kudos
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 12
220 Mal angesehen

Ich habe jetzt mal bei der Krankenkasse angerufen um zu Fragen, was die dazu sagen. 

Wurde an einen Kollegen verwiesen und soll jetzt auf den Rückruf warten. 

 

Da wir auch eine Systemumstellung zum 01.01.2025 hatten habe ich mal geguckt, wie es im alten System war und hier wurden die Zuschläge auch mit berücksichtigt. 

0 Kudos
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 12
217 Mal angesehen

Krankenkasse hat eben zurückgerufen. 

Lt. der Rechtsabteilung müssen Zuschläge wie zBsp für Nachtarbeit mit in der Berechnung berücksichtigt werden. 

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 12
208 Mal angesehen

Hallo @cro ,

 

Sie beziehen sich mit Ihrer Aussage:

 


@cro  schrieb:

 


SFN-Zuschläge sind grundsätzlich keine Bestandteile des BV-Gehalts. Nachfolgend eine Info zu den Berechnungsgrundlagen:

 

Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten | Mutterschutz-Rechner

 


wahrscheinlich auf diese Passage?

 

lohnexperte_0-1750840608373.png

Diese Ausführungen verstehe ich allerdings genau anders (und stelle meine Intepretation deshalb hier zur Debatte), nämlich: Der Mutterschutzlohn entspricht dem Durchschnittlohn ...; schwangerschaftsbedingte Lohneinbußen (und das sind ja gerade die entfallenden Zuschläge) dürfen nicht berücksichtigt werden. (Doppelte Verneinung "-einbuße- nicht berücksichtigt" sind immer schwer zu verstehen). Nach meinem Verständnis muss man bei der Berechnung also schwangerschaftsbedingte Einbußen ignorieren; also so rechnen, als ob es keine Einbußen gäbe (= Zuschläge wären entstanden, wenn keine Schwangerschaft vorläge).

 

Liebe Community: Liege ich hier falsch?

 

VG 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 12
192 Mal angesehen

Sehe ich auch so; da allerdings die Zuschläge nicht tatsächlich erarbeitet werden, sind sie st/sv-pflichtig.

LG
VM
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 12
160 Mal angesehen

@lohnhilfe :

 


@lohnhilfe  schrieb:

Sehe ich auch so; da allerdings die Zuschläge nicht tatsächlich erarbeitet werden, sind sie st/sv-pflichtig.


Spricht aus Ihrer Sicht/Erfahrung etwas dagegen, alles (Durchschnittsgehalt und Durchschnittszuschläge) zusammenzurechnen und unter einer einzigen (steuer- und sv-pflichtigen) Lohnart (Mutterschutzlohn) zu erfassen?

 

VG

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 12
158 Mal angesehen

Praktizieren wir seit Jahren, gab bislang nie Beanstandungen.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 12
99 Mal angesehen

sehe ich keine Probleme mit. So lange irgendwo die Berechnungsgrundlage dokumentiert ist.

LG
VM
0 Kudos
Momo1
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 12
34 Mal angesehen

Ist von der Datev eine Programmlösung dafür vorgesehen?

Die Einstellung mit "Volle Erstattung Beschäftigungsverbot" scheint ja nicht zu funktionieren.

 

Wir werden jetzt erst einmal mit der manuellen Berechnung und Eingabe arbeiten aber für die Zukunft wäre eine Lösung von der Datev schon wünschenswert. 

 

Mit freundlichen Grüßen. 

 

0 Kudos
11
letzte Antwort am 01.07.2025 14:19:37 von Momo1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage