abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beschäftigungsverbot und SFN-Zuschläge

6
letzte Antwort am 26.11.2019 08:54:32 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Car
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
1651 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich komme leider nicht weiter und meine Nerven liegen blank. Lexinform hat leider auch nicht viel weitergeholfen. 

 

Eine Mitarbeiterin (Gehalt - monatliche SFN-Zuschläge - Pflegeberuf) hat dem AG ein Individuelles volles Beschäftigungsverbot vorgelegt. Soweit so gut, alles passt und sonst keine Probleme.

 

Nur werden mir in dem Erstattungsantrag AAG-U2 die st+sv-pflichtigen SFN-Zuschläge für den Zeitraum des Beschäftigungsverbot nicht dazu genommen. Die Berechnung der Zuschläge für den Zeitraum habe ich wie bei Krankheit gerechnet und als Bruttobetrag in der Erfassungstabelle erfasst.

LA 212 angelegt und "volle Erstattung Beschäftigungsverbot" und "Festbezug" hinterlegt.

LODAS rechnet den erfassten Bruttobetrag nach Umrechnungsformel ab und nicht voll... 

Beispiel wie beim Erstattungsantrag AAG-U1 steht "gemäß Buchung". 

Wie bekomme ich das hin, dass der Bruttobetrag "gemäß Buchung" ausgewiesen und somit voll dazu genommen und nicht umgerechnet wird.

 

Ich tippe darauf, dass der Fehler in der LA liegt, aber ich weiß  leider nicht genau welcher.

 

Jemand eine Idee? 

 

LG Carina 

zieglerconsult
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
1625 Mal angesehen

Hallo,

 

wahrscheinlich liegt es daran, dass die Zulagen nicht bezahlt werden müssen. So zitiert zumindest Haufe ein entsprechendes EuGH Urteil.

 

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wann-besteht-waehrend-beschaeftigungsverbot-anspruch-auf-zulagen_218_78096.html

 

Dort heißt es:

 

"

Leistungsbezogene Zulagen

Zulagen, die an die tatsächliche Leistungserbringung anknüpfen, müssen dagegen nicht fortbezahlt werden. Damit sind zum Beispiel

  • besondere Erschwerniszulagen,
  • Nachtzulagen,
  • Schmutzzulagen
  • oder die Journaldienstzulage im Fall der österreichischen Ärztin gemeint."

 

0 Kudos
Car
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
1623 Mal angesehen

Hallo, 

 

das EuGH Urteil habe ich auch schon gelesen.

Die deutsche Rechtslage ist Schwangerenfreundlich. 

Das MuSchuG besagt, dass Leistungen der letzten 3 Monate zu zahlen sind. Und zum Bruttogehalt zählen bei Erstattung U2 laut Krankenkasse eben auch SFN-Zuschläge dazu.

 

LG Carina 

zieglerconsult
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 7
1617 Mal angesehen

Hallo,

 

dann wohl geht kein Weg am Programmservice vorbei. Leider hab ich von LODAS nicht so sehr die Ahnung. Wir machen Lohn und Gehalt. Wenn alles nichts bringt würde ich versuchen die SFN extern zu ermitteln und dann als Bruttolohn über das BV mit durchzuwinken, notfalls würde ich sogar das vereinbarte Entgelt hochsetzen, nachdem es die KK über die U2 eh voll erstatten muss beim BV wär es mir egal. Sollen Sie es zahlen, wenn sie unbedingt möchten. 

 

😀

bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 7
1613 Mal angesehen

Zumal in der SV das Phantomlohn sprich Anspruchsprinzip des AN gilt. 

 

Daher zwingend mit einzubeziehen. Ich weiss das ich ähnliches in der Kanzlei schon hatte und wir letzten 

Ende das ganze von Hand gerechnet haben, weil es über die Lohnarten mit Durchschnittsspeicher lt. datev wohl zu Lösen gewesen wäre. 

 

Da aber die  Werte der Vormonate nicht in den 3 Monats Durchschnittsspeicher eingeflossen sind, hätten wir diese erste wiederholen müssen und dann hoffen dass dann richtig gerechnet worden wäre. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
Car
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
1588 Mal angesehen

Hallo, 

 

vielen Dank für eure Mitwirkung. 

 

Also die Berechnung habe ich ja schon manuell gerechnet. Bei dem Mandanten geht das nicht anders.

 

Das Problem ist eben, dass bei der LA trotz Hinterlegung "volle Erstattung bei BV" mir eben im Antrag U2 den SFN-Betrag nach der Umrechnungsformel aufteilt, was ich ja nicht will, weil für den Zeitraum ich die SFN-Zuschläge schon manuell gerechnet habe und diese eben voll an die KK abrechnen will. 

 

LODAS rechnet das Gehalt / 30 x Kalendertage. Das Gleiche bei dem Betrag für die SFN-Zuschläge. 

 

Im Lexinform steht auch nur, dass wenn "volle Erstattung bei BV" hinterlegt wird auch diese voll erstattet werden.

 

Morgen werde ich wohl weiter tüfteln.

 

LG Carina 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 7
1526 Mal angesehen

Hallo Carina,


wenn Sie bei der Lohnart im Feld Art der Erstattung Volle Erstattung Beschäftigungsverbot gewählt haben, werden die gezahlten Bezüge, wenn sie während eines Beschäftigungsverbots gezahlt wurden, in voller Höhe zur Ermittlung des Ersattungsbetrages herangezogen.


Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir prüfen können, warum das in Ihrem Fall nicht funktioniert.

 


Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
6
letzte Antwort am 26.11.2019 08:54:32 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage