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Reisekosten Dezember auf die Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 23.01.2024 14:07:56 von CWeber1
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CWeber1
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Hallo zusammen,

 

meine Mitarbeiter bekommen Reisekosten erstattet. Diese sollen natürlich in dem Jahr auf die Lohnsteuerbescheinigung, in dem sie entstanden sind. Wie kann ich das mit den Reisekosten handhaben, die Ende Dezember entstanden sind? 

Funktioniert es, wenn ich die Reisekosten bei der Januar-Abrechnung im Register "Nachberechnung Standard" für Dezember eintrage? Wird in diesem Fall die Lohnsteuerbescheinigung korrigiert?

Oder funktioniert das wirklich nur mit einer Wiederholungsabrechnung Anfang Januar?

 

Vielen Dank im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @CWeber1,

 

für die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres muss das Entstehungsprinzip hinterlegt werden.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten drei Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahres zulässig.
Sie können das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen, wenn in diesen Monaten noch keine Nachberechnung mit dem Zuflussprinzip auf das Vorjahr erfolgt ist.
Wir empfehlen hier außerhalb die Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1034430.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CWeber1
Beginner
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist tatsächlich ein Punkt den ich noch nicht verstanden habe:

 

Eine Nachberechnung in das Vorjahr ist mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten drei Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahres zulässig. Andererseits kann das im Januar und Februar gemacht werden. 

Muss ich die Nachberechnung nun in den ersten drei Januarwochen machen, oder kann ich das auch Ende Februar erledigen?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


programmtechnisch kann die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahrs auch zusammen mit der Abrechnung 02/2023, aber nur nach Rücksprache mit dem Finanzamt erfolgen.


Wird die Korrektur innerhalb der ersten drei Januarwochen durchgeführt, ist die Rücksprache mit der Finanzbehörde nicht zwingend erforderlich.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@CWeber1 

 

Ich habe bei mir im DATEV unter den Stammdaten das grundsätzlich so hinterlegt, dass die Lohnsteuerbescheinigung immer erst im Januar ausgegeben wird. Somit erhält der Mitarbeiter keine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung, was ich persönlich schöner finde.

 

Somit wird dann bei der Nachberechnung der Reisekosten für Dezember die LSt.Be gleich korrekt ausgestellt.

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MikeWHerbs
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High,

 

Ich habe bei mir im DATEV unter den Stammdaten das grundsätzlich so hinterlegt, dass die Lohnsteuerbescheinigung immer erst im Januar ausgegeben wird.

Das ist wohl L&G, da habe ich sogar Februar eingestellt, weil manche Tatsachen erst spät "bekannt" werden,

 

Hier geht es aber wohl um LODAS😀

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
_JuliaBorowski_
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Geht das etwa bei Lodas nicht?

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Glaube nicht,

 

aber da können sich ja die LODAS Nutzer mal melden, gab es aber schon Beiträge dazu😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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m_brunzendorf
Fachmann
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Ich habe bei LODAS kein Feld gefunden, wo man sowas schlüsseln könnte... 😞

 

Ich habe auch schon häufig in anderen Themen gehört, wenn es um das Eine oder das Andere Programm geht, dass der jeweilige andere Nutzer sich raushalten soll, weil es teilweise doch gravierende Unterschiede gibt... 😞

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rschoepe
Fachmann
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Ich hab einen ähnlich gelagerten Mandanten übernommen, da hat der Kollege bislang dann erst eine Wiederabrechnung Dezember (mit dem nachgetragenen VMA und Differenzzahlungsträger) und dann die Abrechnung Januar gemacht.

siehe auch Jahreswechsel und Steuer: Nachberechnung vs Wiederabrechnung, das Entstehungsprinzip lässt sich unter Mandantendaten > Steuer > Allgemeine Daten einstellen

rschoepe_0-1698996314479.png

 

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CWeber1
Beginner
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Vielen Dank rschoepe,

ich bin ein Fan davon, die Dinge so unkompliziert wie möglich zu machen. Eine Wiederabrechnung Anfang Januar nur dafür, dass die VMA in das richtige Jahr kommen erscheint mir zu aufwendig. Ich werde Ende Januar eine Nachberechnung machen und bei der Steuer das Entstehungsprinzip hinterlegen.  Da bin ich zwar nicht in der Drei-Wochen-Frist, aber da bin ich jetzt einfach mal so frech.

Vielen Dank euch allen!

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


in LODAS ist es nicht möglich, die Lohnsteuerbescheinigung in einem anderen Monat auszugeben.


Die Lohnsteuerbescheinigung wird standardmäßig im Dezember eines Jahres erstellt.


Wie bereits von @Christopher_Fürther und @Vanessa_Mertel erwähnt, sind die Korrekturmöglichkeiten über LODAS programmtechnisch nur im Januar und Februar des Folgejahres mit der Schlüsselung des Entstehungsprinzips möglich.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CWeber1
Beginner
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Nachricht 13 von 15
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Hallo zusammen,

 

es hat mich jetzt doch interessiert und deshalb habe ich bei unserem Finanzamt angerufen. Ich wollte abklären was das Finanzamt zu der Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung außerhalb der Dreiwochenfrist sagt. Die haben gemeint, dass eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar kein Problem ist. Da muss bei Ihnen nichts beantragt oder abgesprochen werden, das darf einfach gemacht werden. 

 

Viele Grüße

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anjuwan
Aufsteiger
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@CWeber1  schrieb:

...

meine Mitarbeiter bekommen Reisekosten erstattet. Diese sollen natürlich in dem Jahr auf die Lohnsteuerbescheinigung, in dem sie entstanden sind...


Gehören die Reisekostenerstattungen beim Arbeitnehmer nicht in den Monat, wo sie erstattet werden?

Cheers
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CWeber1
Beginner
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Meines Wissens gehören die Verpflegungsmehraufwendungen auf die Lohnsteuerbescheinigung des Jahres, in dem sie entstanden sind. Wenn der entsprechende Mitarbeiter seine Steuererklärung macht und die jeweiligen Reisen angibt, sollte das mit der Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen. Das Problem sind dann einfach die Dezemberreisen, die nach der Dezemberlohnabrechnung stattfinden.

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letzte Antwort am 23.01.2024 14:07:56 von CWeber1
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