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Probleme mit Ausahlung Übergangsgeld an MA

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letzte Antwort am 04.12.2024 17:15:20 von sue
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Mitarbeiterin29
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Liebe Community,

 

ich habe hier einen Fall der sich seit Juni hinzieht:

 

der MA war krank für 19 Tage und ist dann für 3 Wochen in eine Reha gefahren. Nun zackerrieren wir seit dem mit der Deutschen Rentenversicherung, dass diese das Übergangsgeld an den MA zahlt.

 

Erst wollte die Deutsche Rente die Anrechnung der Vorerkrankungszeiten der 19 Tage vor der Reha. Das haben wir abgefragt und mit der Lohnabrechnung übermittelt: es gibt keine Anrechnungszeiträume. Dann wochenlange Stille. Dann habe ich dort angerufen und die MA teilte mir mit, dass die Deutsche Rente alles prüft und ggf. Kontakt mit der Krankenkasse aufnimmt. Nun sollen wir wieder die Vorerkrankungszeiträume abfragen und diese mit dem Lohn übermitteln. Haben wir jetzt wieder angefragt.

 

Liegt denn grundsätzlich das Problem darin, dass Übergangsgeld erst nach den 42 Tagen Lohnfortzahlung gezahlt wird? Der Mandant hatte den Reha-Zeitraum auch erst als Reha drin mit Erstattung durch die KK. Das hat die KK jedoch abgelehnt. Aufgrunddessen haben wir im Kalender Übergangsgeld erfasst.

 

Wir kommen nicht weiter und ich wollte dazu weitere Meinungen hören...

 

Vielen Dank!

CVolz
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Ich verstehe die Problematik gerade nicht so ganz - 19 Tage plus 3 Wochen (21 Tage) sind 40 Tage und somit voll in der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den AG? Verstehe gerade nciht, wo da Übergangsgeld herkommen soll? Insbesondere, wenn auf die Reha gar keine Vorerkrankungen anzurechnen sind?

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Mitarbeiterin29
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Nachricht 3 von 20
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Genau das ist meine Frage 🙂

 

Aber das hatten wir ja am Anfang so und die KK hat die Erstattung für den AG für die Zeit in der Reha abgelehnt, obwol es noch in den 42 Tagen war...es gab auch keinen Krankenschein und die eAU Abfrage hat kein ergebnis gebracht,d a er ja auf Kur war...

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CVolz
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Aber man bekommt doch in der Reha eine Entlassbescheinigung (als Patient, in Papierform), dann hätte ich diese im Zweifel an die Krankenkasse gegeben zwecks U1-Erstattung.

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Mitarbeiterin29
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Okay, wenn es so einfach ist. 

 

Dann gebe ich das nochmal an den Mandanten und den MA weiter.

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lohnexperte
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Hallo @Mitarbeiterin29 ,

 

ich stimme da @CVolz voll und ganz zu:

 

1. Während der Reha liegt die Entgeltfortzahlungspflicht beim Arbeitgeber, da die Krankheit noch nicht mehr als 42 Kalendertage bestand. Der Arbeitgeber muss also dem Mitarbeiter also bis zu 42 Kalendertagen Entgeltfortzahlung leisten! Dann ist die Angelegenheit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter erledigt.

 

2. Der Antrag auf Erstattung nach U1 muss durch die Krankenkasse bearbeitet werden; notfalls durch die manuelle Einreichung von AU-Bescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen. Da müssen Sie dran bleiben; das ist das Problem des Arbeitgebers mit der erstattungspflichtigen Krankenkasse und kann nicht über den Umweg der EEL dem Mitarbeiter angehangen werden!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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Mitarbeiterin29
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es klar, das habe ich verstanden. Nun ist aber so, dass die 42 Tage ind er Reha enden und noch 7 Tage Reha waren in der keine Lohnfortzahlung mehr besteht. Was mache ich mit den 7 Tagen?

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CVolz
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Die Reha und die vorherige AU sind aber nur dann zusammenzurechnen, wenn sie sich zeitlich überschneiden oder wenn die AU als Vorerkrankung für die Reha gewertet wurde (das muss die Krankenkasse anhand der Diagnose beurteilen und da wäre ja die Frage, was die Krankenkasse da mitgeteilt hat).

Aber vielleicht können Sie mal die genauen Zeiträume benennen, eben war doch noch von 19 und 21 Tagen die Rede? 🤔

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Mitarbeiterin29
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Achso, stimmt.

Also er war vom 21.5. bis 17.6. krank und ist am 18.06. in die Reha bis zum 9.7. Ich habe die 42 Tage ab dem 21.5. gezählt und die würden bis zum 01.07. gehen und ab dem 2.7. bis 9.7. wäre kein Lohnfortzahlungsanspruch mehr. Aber wenn die Krankheit vor der Reha nicht als Vorerkrankung zählt, was die KK ja schon bestätigt hat, dann geht am 18.6. ein neuer Lohnfortzahlungszeitraum los, oder? und dann wäre alles U1 erstattungsfähig?!

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Mitarbeiterin29
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Ich habe gerade nochmal auf die KK-Rückmeldung geschaut: da seht nur "Krankheit mit Entgeltfortzahlung v. 21.5.-17.6." Was heißt das jetzt?

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CVolz
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Bitte beachten, dass hier die Kalendertage zählen, nicht die Arbeitstage. Sprich AU 21.05.-17.06. = 28 Tage und Reha 18.06.-09.07. = 22 Tage. Wenn die Reha keine Vorerkrankung ist (Achtung: das kann die KK aber nur bestätigen, wenn ein Nachweis vorliegt - insofern dürfte es dann auch bzgl. Erstattung kein Problem geben?) und der MA am 18.06. eigentlich wieder arbeitsfähig gewesen wäre, also keine Überschneidung, dann müsste für die gesamte Zeit LFZ geleistet werden.

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Mitarbeiterin29
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1. Frage: warum zählen jetzt die Kalendertage?

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CVolz
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Die Dauer der Lohnfortzahlung bemisst sich schon immer nach Kalendertagen.

 

Vgl. Wie lange muss das Entgelt im Krankheitsfall fortgezahlt werden? | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)

 

Alles andere wäre für die Krankenkasse ja auch nicht händelbar - woher sollen die denn wissen, wieviele Arbeitstage im Krankheitszeitraum angefallen wären.

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Mitarbeiterin29
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2. Frage: ich werde aus dem Satz zur Vorerkrankung nicht schlau, "21.5.-17.6. Krankheit mit Entgeltfortzahlung" Zählt das jetzt als Anrechnung oder startet am 18.6. ein neuer Anspruchszeitraum?

 

 

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CVolz
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Haben Sie denn überhaupt aktiv eine Anfrage zu Vorerkrankungen gestellt? In Lodas kommt dann eine Rückmeldung, die so aussieht (unter Fehlzeiten einsehbar):

 

CVolz_0-1733305222865.png

 

In Fall 1 und 2 liegt der Krankenkasse die AU nicht vor, daher kann keine Rückmeldung gegeben werden. In Fall 3 und 4 liegt die AU vor und die Vorerkrankungen sind nicht anrechenbar.

 

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Mitarbeiterin29
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Dieses Bild wurde aus Datenschutzgründen entfernt. 

 

 so sieht es aus.

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CVolz
Erfahrener
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Bitte Bild so nicht posten,  Mandanten- und Personaldaten sichtbar!

 

Abgesehen davon ist das nur das Protokoll, dass die Anfrage gestellt wurde und nicht die Rückmeldung der KK. Die findet sich nur in Lodas im Übernahmeprotokoll oder unter 

 

CVolz_0-1733305974532.png

 

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Mitarbeiterin29
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Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe gerade auch mit der KK telefoniert, die Vorerkrankungszeiten konnten nicht zurückgemeldet werden, da der REHA -Zeitraum seitens der KK nicht erfasst wurde. Daher haben Sie auch die U1 damals nicht erstattet. Nun kann ich in 2 Tagen auch nochmal die Vorerkrankungszeiten abfragen und alles kann an die Deutsche Rente raus. VIELEN DANK.

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tbehrens
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Bitte das vorherige Bild zur DÜ-Abfrage löschen wegen Datenschutz.

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sue
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Also er war vom 21.5. bis 17.6. krank und ist am 18.06. in die Reha bis zum 9.7. Ich habe die 42 Tage ab dem 21.5. gezählt und die würden bis zum 01.07. gehen und ab dem 2.7. bis 9.7. wäre kein Lohnfortzahlungsanspruch mehr. Aber wenn die Krankheit vor der Reha nicht als Vorerkrankung zählt, was die KK ja schon bestätigt hat, dann geht am 18.6. ein neuer Lohnfortzahlungszeitraum los, oder? und dann wäre alles U1 erstattungsfähig?!


Haben Sie schon einmal von "einheitlichem Verhinderungsfall" gehört? das heißt grob: Wenn der AN zwischen 2 Erkrankungen gar nicht gearbeitet hat und die 6 Wochen (42 Kalendertage) Frist insgesamt überschritten wird, spielt es keine Rolle, ob ein Zusammenhang zwischen den Erkrankungen besteht.

 

Ist aber nicht mein Feld, das ich beraten darf. GGF im Internet nachschauen. Die Aussagen der Krankenkasse sind für Sie nicht bindend, da die KK ein Eigeninteresse hat, die Kosten dem AG aufs Auge zu drücken. GGF kann Ihr Mandant bei der KK anrufen und Druck machen. Haben hier schon einige Mandanten geschafft.

 

 

 

 

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letzte Antwort am 04.12.2024 17:15:20 von sue
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