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Probeansicht Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 26.03.2025 10:09:51 von Denise1
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so1986
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Hallo Zusammen,

 

gibt es die Möglichkeit, sich die Arbeitsbescheinigung anzusehen, bevor ich diese elektr. übermittle? Ich würde gerne vorher sehen, ob alles korrekt eingetragen wird.

(So wie bei der Lohnanbrechnung mit der Probeabrechnung)

 

Liebe Grüße

 

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Leider nicht. (Nach meinem Wissen jedenfalls) .

 

Ich würde mir diese Möglichkeit auch wünschen 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 14
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Wenn Sie eine Probeabrechnung für den AN machen (ggf. als Nachberechnung für den Vormonat) wird Ihnen auch die Arbeitsbescheinigung mit angezeigt.

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 14
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Ach ok. Das mit der Nachberechnung für die Probeabrechnung muss ich mal probieren. Nur zum Testen und Angaben hinterher vor dem nächsten Gehaltslauf wieder löschen geht ja.

Ich erstelle die Arbeitsbescheinigungen immer nach dem Ausscheiden .

 

Vorher bisher in wenigen Ausnahmefällen 

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so1986
Beginner
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Nachricht 5 von 14
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Guten Morgen,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei mir ist der Fall so, dass ich leider keine Nachberechnung simulieren kann, da das Austrittsdatum der 31.07.2021 war.

 

Dann geh ich davon aus, dass es keine andere Möglichkeit gibt und ich dem jetzt einfach mal vertrauen muss und  die Arbeitsbescheinigung  sende?.

 

Liebe Grüße

 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Arbeitsbescheinigungen für 2021 können Sie eh nicht mehr über Lodas erstellen, das funktioniert nur für das aktuelle und das Vorjahr. Entweder Papierform oder sv-net.

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so1986
Beginner
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Ah, ok. Dann sende ich das per SV Net.

 

Vielen Dank

LG

 

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Stehimwald
Einsteiger
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Nachricht 8 von 14
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Oh, hab erst jetzt gesehen, dass es LODAS betrifft ...

In L&G ist es einfacher: In den Auswertungen des MA steht dann ein "DÜ-Prot. Arbeitsbeschein." mit dem Vermerk: "nicht gesendet".

Wenn man dann einen Fehler findet: Lohnabrechnung dieses MA löschen und Daten korrigieren; dann wieder Einzel-Lohnabrechnung machen. Da überschreibt es die alte B. mit der neu erstellten B. Wieder auf Ikon "Auswertungen" und prüfen. Nun im Mandant abschicken per Ikon "Senden".
Sollten da noch andere Bescheinigungen drinstehen, die noch nicht startklar sind: Bei den anderen den Haken entfernen, dann schickt es nur die einzelne geprüfte B.

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Denise1
Einsteiger
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Nachricht 9 von 14
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Hallo,

 

..aber doch nur für die Arbeitsbescheinigung, die früher Nebeneinkommensbescheinigung hieß?

 

die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGBIII kann man doch nur über "Mitarbeiter-DÜ Arbeitsbescheinigung" auslösen.

Anschauen kann ich die mir zwar, aber nicht vorab vor dem Senden. Dies geht nur wenn alles schon weg ist.

Besser wäre eine Möglichkeit der Kontrolle vor dem Senden.

 

Probeabrechnung geht nur bei der Nebeneinkommensbescheinigung (nach §313 SGB III) "Personaldaten-Beschäftigung-Tätigkeit-Allgemeine Angaben-(Pkt. 4)Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen

Bei der Probeabrechnung kann man da vorab anschauen, was eingetragen ist zur Prüfung.

 

LG Denise

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 14
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@Denise1  schrieb:

 

 

 

Anschauen kann ich die mir zwar, aber nicht vorab vor dem Senden. Dies geht nur wenn alles schon weg ist.

Besser wäre eine Möglichkeit der Kontrolle vor dem Senden.

 

 


Wenn Sie den Haken "Arbeitsbescheinigung bei Austritt senden" setzen

 

Uwe_Lutz_0-1697198224865.png

 

können Sie auch diese im Rahmen der Probeabrechnung prüfen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

Denise1
Einsteiger
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Nachricht 11 von 14
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alles klar, super Tipp. 

Man sieht es "immer" und übersieht es quasi.

Vielen Dank und schönes WE

 

LG aus Lichtenstein

mattistb
Einsteiger
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Nachricht 12 von 14
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Hallo Community, hallo Herr Lutz,

 

geht leider nicht mehr.

 

Die DATEV führt dazu in Dok 1070718 unter Punkt 3.4 folgendes aus (ohne Kommentar):

 

 

"Eine Arbeitsbescheinigung darf nur auf Anforderung des Arbeitnehmers oder der Bundesagentur für Arbeit erstellt werden. Eine Erstellung ohne diese Anforderung kann als Verstoß gegen den Datenschutz angezeigt werden. Die automatische Erstellung einer Arbeitsbescheinigung mit Abrechnung / Probeabrechnung entfällt aus diesem Grund.

Wenn unter: Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume 

 

das Kontrollkästchen 

Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische

Übermittlung bereitstellen aktiviert ist: Die Arbeitsbescheinigung wird nicht erstellt. Sie erhalten im Fehler- und Hinweisprotokoll einen Hinweis auf den manuellen Abruf der Arbeitsbescheinigung."

 

mattistb_0-1742920467975.png

 

also wieder Blindflug mit der Arbeitsbescheinigung. Der Hinweis hätte auch im Programm erfolgen können, damit die Fehlersuche nicht so mühsam ist. Der Hinweis enthält auch keine Information aus welchem Grund plötzlich die Arbeitsbescheinigung nicht mehr erstellt wird.

 

Daher mein Hinweis, damit andere Lohnanwender nicht auch Zeit für Fehlersuche verbringen müssen, wenn die gewohnte Arbeitsweise von der DATEV abgeschaltet wird.

 

VG Matthias 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 13 von 14
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Ja, da hat sich die DATEV wieder etwas Neues ausgedacht...

 

Wird auch hier schon diskutiert: BEA - Arbeitsbescheinigungen / Lodas - vollabgerec... – Seite 2 - DATEV-Community - 449659

Denise1
Einsteiger
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Nachricht 14 von 14
171 Mal angesehen

vielen Dank für die Info. 

Genau das habe ich gestern auch bemerkt. 

Ich habe mir das auch immer abgespeichert, für "später" wenn die Daten nicht mehr über Datev zur Verfügung stehen und automatisch eingefügt werden, beim online verschicken 😉.

 

Nun eben nicht mehr. warum einfach, wenn's auch schwierig geht.

 

Grüße und eine schöne Woche

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letzte Antwort am 26.03.2025 10:09:51 von Denise1
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