Hallo Zusammen,
gibt es die Möglichkeit, sich die Arbeitsbescheinigung anzusehen, bevor ich diese elektr. übermittle? Ich würde gerne vorher sehen, ob alles korrekt eingetragen wird.
(So wie bei der Lohnanbrechnung mit der Probeabrechnung)
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Leider nicht. (Nach meinem Wissen jedenfalls) .
Ich würde mir diese Möglichkeit auch wünschen
Wenn Sie eine Probeabrechnung für den AN machen (ggf. als Nachberechnung für den Vormonat) wird Ihnen auch die Arbeitsbescheinigung mit angezeigt.
Ach ok. Das mit der Nachberechnung für die Probeabrechnung muss ich mal probieren. Nur zum Testen und Angaben hinterher vor dem nächsten Gehaltslauf wieder löschen geht ja.
Ich erstelle die Arbeitsbescheinigungen immer nach dem Ausscheiden .
Vorher bisher in wenigen Ausnahmefällen
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei mir ist der Fall so, dass ich leider keine Nachberechnung simulieren kann, da das Austrittsdatum der 31.07.2021 war.
Dann geh ich davon aus, dass es keine andere Möglichkeit gibt und ich dem jetzt einfach mal vertrauen muss und die Arbeitsbescheinigung sende?.
Liebe Grüße
Arbeitsbescheinigungen für 2021 können Sie eh nicht mehr über Lodas erstellen, das funktioniert nur für das aktuelle und das Vorjahr. Entweder Papierform oder sv-net.
Ah, ok. Dann sende ich das per SV Net.
Vielen Dank
LG
Oh, hab erst jetzt gesehen, dass es LODAS betrifft ...
In L&G ist es einfacher: In den Auswertungen des MA steht dann ein "DÜ-Prot. Arbeitsbeschein." mit dem Vermerk: "nicht gesendet".
Wenn man dann einen Fehler findet: Lohnabrechnung dieses MA löschen und Daten korrigieren; dann wieder Einzel-Lohnabrechnung machen. Da überschreibt es die alte B. mit der neu erstellten B. Wieder auf Ikon "Auswertungen" und prüfen. Nun im Mandant abschicken per Ikon "Senden".
Sollten da noch andere Bescheinigungen drinstehen, die noch nicht startklar sind: Bei den anderen den Haken entfernen, dann schickt es nur die einzelne geprüfte B.
Hallo,
..aber doch nur für die Arbeitsbescheinigung, die früher Nebeneinkommensbescheinigung hieß?
die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGBIII kann man doch nur über "Mitarbeiter-DÜ Arbeitsbescheinigung" auslösen.
Anschauen kann ich die mir zwar, aber nicht vorab vor dem Senden. Dies geht nur wenn alles schon weg ist.
Besser wäre eine Möglichkeit der Kontrolle vor dem Senden.
Probeabrechnung geht nur bei der Nebeneinkommensbescheinigung (nach §313 SGB III) "Personaldaten-Beschäftigung-Tätigkeit-Allgemeine Angaben-(Pkt. 4)Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen
Bei der Probeabrechnung kann man da vorab anschauen, was eingetragen ist zur Prüfung.
LG Denise
@Denise1 schrieb:
Anschauen kann ich die mir zwar, aber nicht vorab vor dem Senden. Dies geht nur wenn alles schon weg ist.
Besser wäre eine Möglichkeit der Kontrolle vor dem Senden.
Wenn Sie den Haken "Arbeitsbescheinigung bei Austritt senden" setzen
können Sie auch diese im Rahmen der Probeabrechnung prüfen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
alles klar, super Tipp.
Man sieht es "immer" und übersieht es quasi.
Vielen Dank und schönes WE
LG aus Lichtenstein