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Probeansicht Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 13.10.2023 14:17:55 von Denise1
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so1986
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Hallo Zusammen,

 

gibt es die Möglichkeit, sich die Arbeitsbescheinigung anzusehen, bevor ich diese elektr. übermittle? Ich würde gerne vorher sehen, ob alles korrekt eingetragen wird.

(So wie bei der Lohnanbrechnung mit der Probeabrechnung)

 

Liebe Grüße

 

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Leider nicht. (Nach meinem Wissen jedenfalls) .

 

Ich würde mir diese Möglichkeit auch wünschen 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 11
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Wenn Sie eine Probeabrechnung für den AN machen (ggf. als Nachberechnung für den Vormonat) wird Ihnen auch die Arbeitsbescheinigung mit angezeigt.

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Ach ok. Das mit der Nachberechnung für die Probeabrechnung muss ich mal probieren. Nur zum Testen und Angaben hinterher vor dem nächsten Gehaltslauf wieder löschen geht ja.

Ich erstelle die Arbeitsbescheinigungen immer nach dem Ausscheiden .

 

Vorher bisher in wenigen Ausnahmefällen 

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so1986
Beginner
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Nachricht 5 von 11
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Guten Morgen,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei mir ist der Fall so, dass ich leider keine Nachberechnung simulieren kann, da das Austrittsdatum der 31.07.2021 war.

 

Dann geh ich davon aus, dass es keine andere Möglichkeit gibt und ich dem jetzt einfach mal vertrauen muss und  die Arbeitsbescheinigung  sende?.

 

Liebe Grüße

 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 11
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Arbeitsbescheinigungen für 2021 können Sie eh nicht mehr über Lodas erstellen, das funktioniert nur für das aktuelle und das Vorjahr. Entweder Papierform oder sv-net.

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so1986
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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Ah, ok. Dann sende ich das per SV Net.

 

Vielen Dank

LG

 

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Stehimwald
Beginner
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Nachricht 8 von 11
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Oh, hab erst jetzt gesehen, dass es LODAS betrifft ...

In L&G ist es einfacher: In den Auswertungen des MA steht dann ein "DÜ-Prot. Arbeitsbeschein." mit dem Vermerk: "nicht gesendet".

Wenn man dann einen Fehler findet: Lohnabrechnung dieses MA löschen und Daten korrigieren; dann wieder Einzel-Lohnabrechnung machen. Da überschreibt es die alte B. mit der neu erstellten B. Wieder auf Ikon "Auswertungen" und prüfen. Nun im Mandant abschicken per Ikon "Senden".
Sollten da noch andere Bescheinigungen drinstehen, die noch nicht startklar sind: Bei den anderen den Haken entfernen, dann schickt es nur die einzelne geprüfte B.

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Denise1
Einsteiger
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Nachricht 9 von 11
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Hallo,

 

..aber doch nur für die Arbeitsbescheinigung, die früher Nebeneinkommensbescheinigung hieß?

 

die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGBIII kann man doch nur über "Mitarbeiter-DÜ Arbeitsbescheinigung" auslösen.

Anschauen kann ich die mir zwar, aber nicht vorab vor dem Senden. Dies geht nur wenn alles schon weg ist.

Besser wäre eine Möglichkeit der Kontrolle vor dem Senden.

 

Probeabrechnung geht nur bei der Nebeneinkommensbescheinigung (nach §313 SGB III) "Personaldaten-Beschäftigung-Tätigkeit-Allgemeine Angaben-(Pkt. 4)Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen

Bei der Probeabrechnung kann man da vorab anschauen, was eingetragen ist zur Prüfung.

 

LG Denise

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 11
357 Mal angesehen

@Denise1  schrieb:

 

 

 

Anschauen kann ich die mir zwar, aber nicht vorab vor dem Senden. Dies geht nur wenn alles schon weg ist.

Besser wäre eine Möglichkeit der Kontrolle vor dem Senden.

 

 


Wenn Sie den Haken "Arbeitsbescheinigung bei Austritt senden" setzen

 

Uwe_Lutz_0-1697198224865.png

 

können Sie auch diese im Rahmen der Probeabrechnung prüfen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

Denise1
Einsteiger
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Nachricht 11 von 11
343 Mal angesehen

alles klar, super Tipp. 

Man sieht es "immer" und übersieht es quasi.

Vielen Dank und schönes WE

 

LG aus Lichtenstein

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letzte Antwort am 13.10.2023 14:17:55 von Denise1
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