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Nur ein Abend-Neugierig-Post

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letzte Antwort am 31.07.2024 11:44:34 von rschoepe
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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 11
762 Mal angesehen

Liebe Lohn-Mitstreiter,

 

ich habe mal eine allgemeine Organisationsfrage zum Thema Urlaub.

 

Ich (Teilzeit) rechne nur Lohn ab. Ich habe zwei weitere Kollegen die nur Lohn (Teilzeit) abrechnen und auch welche die Fibu und ein paar Löhne abdecken.

 

Es ist nicht üblich - und vom Aufwand kaum/nicht möglich -sich zu vertreten in dem Sinne: ich lasse alles liegen (Löhne) und jemand anders macht das. Das sollte schon selber erledigt/vorgezogen …. o.ä. werden. 
Natürlich werden Anfragen beantwortet soweit es geht und dringend ist oder Sofortmeldungen erledigt .

 

Zum Kern:

maximal zwei Wochen sind möglich und das ist schon viel geschiebe. Drei Wochen sind in keinen Fall drin. Man arbeitet natürlich stressig vor. Zieht Löhne vor. 
Am besten passt es so ab 20. bis 01./02. Folgemonat- ja nun keine zwei Wochen.

 

Also Mandanten bitten : alles früher fertig - nicht alle sind begeistert - dann Spätabrechner auf den 5./6. schieben - auch mit nicht immer Begeisterung 

 

Eine Kollegin würde zB gerne drei Wochen haben… größere Reise … wie soll das gehen? Ch glaube für nächstes Jahr akut. Sie mag es nicht ansprechen weil der Unterton schon immer ist: nein

 

Ich kenne das Problem in Bezug auf länger Urlaub von anderen Berufskollegen aus anderen Kanzleien auch 

Wenn das Thema in anderen Runden aufkommt trifft man oft auf Unverständnis: wie ? Drei Wochen geht immer bei uns ? Was machst du für einen Stress ?

 

wenn so ein Post nicht gewünscht ist bitte löschen !!!

 

 

Chris607
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 11
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Je nach Arbeitsauslastung, die wahrscheinlich bei uns allen nicht niedrig ist, geht das m. E. schon. Man muss aber zusammen arbeiten können. Den Mandanten ist das entsprechend zu kommunizieren, dass in dieser Zeit eben keine großen Themen bearbeitet werden (können) und Fragestellungen davor oder danach abzuarbeiten sind. Irgendwie und -wann wollen doch alle von uns mal (verdienten) Urlaub.

 

Ich habe kein Problem damit, Fixlöhne vor dem 15. zu erledigen. Dann bleiben je nachdem schon 3 Wochen übrig.

 

Alle gleichzeitig geht niemals. Immer die gleichen, die sich die "Rosinenurlaubszeit" herauspicken geht ebenso nicht. Was meiner Meinung nach auch nicht geht, ist stets denen mit schulpflichtigen Kindern uneingeschränkt Vortritt lassen zu müssen.

 

Fibu finde ich da ein ganz anderes, schwierigeres Thema.

 

JM2C

Lohntante
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Ich kenne auch nur zwei Urlaubswochen. Teils mit „hängen und würgen“ wie man so sagt.

Ohne Überstunden vor und teils auch hinterher wenn der Tisch voll liegt klappt es nicht .

 

Eine Bekannte in einer anderen Kanzlei bekommt nicht mal zwei Wochen so richtig hin. Die Kanzlei ist klein. Wenige Mitarbeiter. Eine Woche funktioniert aber bei zwei geht es nur richtig mit Laptop dabei. 

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BRLLohn
Einsteiger
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Nachricht 4 von 11
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Tatsächlich ist diese Thematik immer schwierig. Es gibt ja aber immer einen Mittelweg, wie z. B.: Löhne vorab abrechnen, bzw. davor 2 Monate gleichzeitig (also im Juli den Juli und danach direkt den August) dann sind schomal diese weg im laufenden Monatsgeschäft. Das sollte vorab mit den Mandanten kommuniziert werden und selbst dort wo sich immer Änderungen ergeben, kann man absprechen, diese nachgelagert abzurechnen. Des weiteren ist die Verteilung während des Urlaubs wie in ihrem Fall, vielleicht auf beide anderen TZ Kolleginnen möglich, aber nur für die besonders schwierigen Fällen. Wenn diese verteilt sind und andere schonmal vorab abgerechnet worden sind, minimiert sich die Arbeit im laufenden Monat. Last but not least, sind vielleicht nicht 3 Wochen möglich, aber vielleicht 2,5 Wochen in diesem Jahr (und wenn es gut läuft, gehen vielleicht im nächsten Jahr 3 Wochen). 

 

Am Ende provitieren Sie alle, wenn es gut läuft, gibt es ja für alle die Möglichkeit auf Wunsch 3 Wochen in den Urlaub zu gehen (denn die sind wirklich noch erholsamer). Besprechen Sie sich miteinander, in Ruhe und mit Zeit. Viel Erfolg!

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 11
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Generell sind zwei Wochen Urlaub möglich und auch nur zu genau geplanten Zeiten im Monat.

Drei Wochen und mehr nicht. 

Hier stößt man im privaten Umfeld schon auf Unverständnis (gemeinsame Urlaubsplanung mit Familie und Freunden) aber wenn man beim Steuerberater arbeitet ist das eben so.

 

Jeder muss sich hier um seine Mandate kümmern. Vorarbeiten.

Gesamte Lohnabrechnung soll keine Vertretung übernehmen .

 

Bei zwei Wochen schon eng . Monatslöhne vorziehen und Spätabrechner müssen eben mal später erhalten.

Wenn jemand viele Abrechnungen betreut schon etwas stressig aber klappt irgendwie.

 

In der Urlaubszeit wird für wichtige Dinge vertreten z.B. Sofortmeldungen oder wenn doch eine Korrektur nötig ist.

 

Anrufe bei Urlaub gibt es bei uns nicht 

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Aquarius
Einsteiger
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Von mir mal eine Einschätzung eines selbst abrechnenden Mandanten. Wir haben ca. 400 Lohnempfänger. Bei allen variabler täglich schwankender Zeitlohn. Vorziehen ist also nicht möglich.

Wir sind jetzt 1,5 Personen, ganz lange war ich alleine mit dem Job. Und ja, auch bei uns ist es extrem schwierig, den Urlaub unterzubringen. Die Halbtagskollegin hat schulpflichtige Kinder, von daher immer den Vorrang. Ich quetsche meine zwei Wochen Urlaub zwischen zwei Abrechnungen rein und bin dann vorher und nachher schon seeehr im Zeitdruck. Will mich nicht beschweren, seit wir die halbe Stelle zusätzlich haben, ist es schon etwas entspannter. 

Naja, man könnte sagen "Augen auf bei der Berufswahl" 😉 Trotz allem liebe ich meinen Job sehr und möchte nichts anderes mehr machen. 

Ein bisschen wundert mich eine benachbarte Abteilung. Die sind zu dritt und bekommen ihren Urlaub über den Jahreswechsel dennoch nicht gebacken. Solche Fragen stellen sich mir gar nicht 😅 

Aquarius
Einsteiger
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Nachricht 7 von 11
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Vor einigen Wochen habe ich in einer Studie eines HR-Software-Unternehmens gelesen, dass 27% der Beschäftigten in der Entgeltabrechnung ihre privaten Pläne dem Abrechnungszyklus anpassen.
Das sind wir hier 🙂

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FrauSmith
Fortgeschrittener
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Das geht schon alles.

Schwankende Löhne bzw. Stundenlöhne sind bei uns zu 90 % Schätzmandanten. 
Hier wird bei zwei Wochen Urlaub dann ggf. Teils etwas nach hinten geschoben. ZB vom 01./02. Folgemonat auf 5./6.. o.ä.

 

Die Monatslöhne werden dann vorgezogen  vom Abrechnungsschluss 20./21 auf 16./18..

Die anderen Löhne verteilt.

Mandanten bekommen im Vormonat Bescheid und müssen Änderungen/Stunden dementsprechend schicken.

 

Ich hätte auch gerne mal 3-4 Wochen Urlaub . Für besondere Reisen. Das geht nun mal nicht . Dafür muss ich dann Rentner sein 😉

 

wichtig finde ich das man keine „Standleitung“ ins Büro hat wenn man Urlaub hat. Das kenne ich aus einem früheren Büro. 
Sowas gibt es bei uns nicht 

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BRLLohn
Einsteiger
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Richtig ist tatsächlich: Augen auf bei der Berufswahl. 

Ich habe am 20.12. Geburtstag, kann niemand etwas führ, aber meinen Sie ich kann meine Geburstag begehen, leider nein und leider nie. Ich feiere immer am 20.06. da ist Sommer und kein Weihnachten in Sicht.

 

In diesem Sinne. In anderen Berufen ist etwas anderes. Dennoch ich bleibe dabei, reden Sie miteinander und auch mit dem Mdt.

FrauSmith
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Warum können sie am 20.12.nicht feiern?

 

Da haben wir generell die Löhne durch und viele sind im Urlaub.

 

zwischen den Jahren Arbeit bei uns generell nur wer möchte oder eben keine Urlaubstage mehr hat.

Da muss das Büro auch nicht groß besetzt sein 

 

 

rschoepe
Experte
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@FrauSmith  schrieb:

Schwankende Löhne bzw. Stundenlöhne sind bei uns zu 90 % Schätzmandanten. 
Hier wird bei zwei Wochen Urlaub dann ggf. Teils etwas nach hinten geschoben. ZB vom 01./02. Folgemonat auf 5./6.. o.ä.


🤣 Die meisten von denen bekomm ich überhaupt erst am 5./6. …

Das wird im September lustig, da habe ich nämlich vom 9.-20. Urlaub genommen. Die Löhne zum Monatsende sind zum Glück fast nur "automatische", die macht dann eine Kollegin, deren Urlaubsvertretung ich im August übernehme. Die zwei komplexen Mandanten sind dann gleich am 23. dran, das ist mit denen schon abgesprochen.

Wir sind zum Glück eine größere Kanzlei, so dass Urlaubsvertretung immer (wenn auch leider nur von Fall zu Fall) gelöst werden kann. Aber wie das wird, wenn ich über den Jahreswechsel fünf Wochen in Reha bin … weiß ich noch nicht.

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letzte Antwort am 31.07.2024 11:44:34 von rschoepe
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