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Nebenjob Pensionär abrechnen

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letzte Antwort am 30.09.2025 09:47:48 von Aquarius
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margaretezwerger
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen,

 

mein Mandant will einen Pensionär (Regelaltersgrenze bereits erreicht) mehr als im Minijobverhältnis anstellen.

Ich habe schon herausgefunden, dass ich den Pensionär mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0310 abrechnen muss (der Arbeitgeber muss die Hälfte der Beiträge für RV/AV abführen).

 

Mir stellt sich aber noch die Frage, mit welcher Steuerklasse ich den Nebenjob abrechnen muss? Erfolgt die Abrechnung mit Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber, weil die Pension ja bereits als Anstellungsverhältnis abgerechnet wird?

 

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Schon mal vielen Dank.

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
1133 Mal angesehen

Hallo,


eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen leider nicht geben.


Prinzipiell sollte Ihnen der Mitarbeiter mitteilen, ob es sich um eine Haupt- oder eine Nebenbeschäftigung handelt. Nur eine zahlende Stelle darf als „Hauptarbeitgeber“ abrechnen.


Wenn Sie die notwendigen Informationen haben, führen Sie wie gewohnt die Anmeldung am ELStAM-Verfahren durch.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Ulla
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

 

die Pensionszahlendestelle ist der Hauptarbeitgeber und sie sind Nebenarbeitgeber und somit ist das Gehlat nach Steuerklasse 6 zu versteuern.

Denken Sie bitte an den Midijob.😉

 

VG

Ulla

Aquarius
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
179 Mal angesehen

Hallo, 

wir haben aktuell auch so einen Fall.

 

Der steuerliche Teil ist uns klar. Wir sind Nebenarbeitgeber und haben bereits die Stkl. 6 zurückgemeldet bekommen:

Jetzt geht es noch um den Beitragsgruppenschlüssel.

KV+PV
Der Pensionär ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse BKK versichert. Er schreibt mir aber, dass er KV und PV "selbst bezahlen" muss. Mach in pflichtig oder KV-/PV-frei?

RV+AV
Oben stand, dass halbe Beiträge bezahlt werden müssen.
Im Netz finde ich folgendes:

Aquarius_0-1757660601296.png
Unser Pensionär ist 58 Jahre alt, also wäre er doch in beiden Zweigen RV+AV pflichtig?

 

 

An den Midijob habe ich auch schon gedacht.
Heißt das, ich müsste mir vom Pensionär die Höhe seiner Pensionsbezüge nennen lassen und dann schauen, ob er insgesamt unter 2.000 € liegt? 


Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen?

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine volle Beitragspflicht in der RV + AV besteht für Rentner bis zum Erreichen ihrer Regelaltersgrenze.
Hierzu finden Sie in unserem Hilfe-Dokument Altersrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 4.1.3 Regelaltersgrenze nicht erreicht weitere Informationen.


Die KV/PV Beiträge werden in der Regel auch für Rentner über die Brutto/Netto-Abrechnung an die Krankenkassen abgeführt.


Klären Sie am besten direkt mit der Krankenkasse des Mitarbeiters, welcher Beitragsgruppenschlüssel für die KV/PV anzuwenden ist. Auch für eine etwaige Abrechnung als Midijobber empfehlen wir eine Rücksprache mit der Krankenkasse des Mitarbeiters.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
Aquarius
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank @Gökhan_Aras für die Rückmeldung,

 

Wir konnten es zwischenzeitlich mit der KK klären. Unser Pensionär ist komplett beitragspflichtig, da erst 58 Jahre alt.


Lt. Krankenkasse wird für die Midijob-Beurteilung die Pension mit dem Teilzeitverdienst zusammengerechnet. Da beides zusammen über 2.000 € liegt, ist es kein Midijob.

Das nur zur Info ... vielleicht hat ja jemand mal einen ähnlichen Fall und es hilft weiter.


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letzte Antwort am 30.09.2025 09:47:48 von Aquarius
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