Hallo Zusammen,
mein Mandant will einen Pensionär (Regelaltersgrenze bereits erreicht) mehr als im Minijobverhältnis anstellen.
Ich habe schon herausgefunden, dass ich den Pensionär mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0310 abrechnen muss (der Arbeitgeber muss die Hälfte der Beiträge für RV/AV abführen).
Mir stellt sich aber noch die Frage, mit welcher Steuerklasse ich den Nebenjob abrechnen muss? Erfolgt die Abrechnung mit Steuerklasse 6 als Nebenarbeitgeber, weil die Pension ja bereits als Anstellungsverhältnis abgerechnet wird?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Schon mal vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen leider nicht geben.
Prinzipiell sollte Ihnen der Mitarbeiter mitteilen, ob es sich um eine Haupt- oder eine Nebenbeschäftigung handelt. Nur eine zahlende Stelle darf als „Hauptarbeitgeber“ abrechnen.
Wenn Sie die notwendigen Informationen haben, führen Sie wie gewohnt die Anmeldung am ELStAM-Verfahren durch.
Hallo,
die Pensionszahlendestelle ist der Hauptarbeitgeber und sie sind Nebenarbeitgeber und somit ist das Gehlat nach Steuerklasse 6 zu versteuern.
Denken Sie bitte an den Midijob.😉
VG
Ulla