Liebe Community,
ich habe mal eine Frage zu den Nachtzuschlägen.
Bei einem Mandanten bekommt ein Mitarbeiter Nachtzuschlägen.
Mitarbeiter arbeitet von 18.00 Uhr bis 3.00 Uhr, teils auch bis 6.00 Uhr.
Er bekommt von 20.00 Uhr - 0.00 Uhr und von 4.00 Uhr bis 6.00 Uhr 25 %
und von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr 45%. Die Zuschläge werden mit 12 €/Stunde bezahlt.
Er bekommt ein Festgehalt von 2.800 €.
Jetzt kommt der Knackpunkt. Manchmal hatte er über 200 Stunden im Monat. Ich habe darauf hingewiesen, dass er damit unter den Mindestlohn rutscht. Jetzt war eine Prüfung und das Ganze ist aufgeploppt. War ja klar. Meine Chefin meinte, wir sind nicht dafür verantwortlich, dass Mandant den Mindestlohn einhält.
Nun soll ich, laut Chefin, dem Mandant mitteilen, dass er den Bruttogehalt erhöht, damit er bei den Zuschlägen nicht unter den Mindestlohn fällt.
Ich verstehe das irgendwie gerade nicht. Er bekommt ja für die Nachtzuschläge für die 12 €. Oder liege ich da jetzt falsch?
Vielen Dank schon mal.
Liebe Grüße Angelina
Die Mitarbeiterin erhält Nachtzuschläge von 25% zwischen 20:00 und 0:00 Uhr sowie von 4:00 bis 6:00 Uhr und 45% von 0:00 bis 4:00 Uhr, jeweils auf ihren Stundenlohn von 12 €. Sie hat jedoch Bedenken, dass die vielen Nachtstunden den Mindestlohn unterschreiten könnten. Die Chefin empfiehlt, das Bruttogehalt zu erhöhen, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Die Mitarbeiterin ist verwirrt, da sie meint, die Nachtzuschläge würden den Mindestlohn bereits abdecken.
Guten Abend,
also der Kollege bekommt 2.800,-- brutto. Selbst bei 200 Stunden wären das 14,--/ h, also über dem derzeitigen MiLo von 12,--/ h.
Bei 220 Stunden immer noch 12,72/ h.
Des Weiteren erhält er Nachtzuschläge auf Basis des derzeitigen MiLo von 12,--.
Insofern verstehe ich die Frage nicht und auch nicht die bisherige "Antwort".
Allerdings beträgt m.W. der steuerfrei zulässige Höchstsatz für Nachtarbeit zwischen 0 und 4 Uhr nur 40%, allerdings bezogen auf den Grundlohn, der über dem MiLo liegen dürfte.
Gruß, vw
Ja, genau so denke ich auch.
Aber wie gesagt, bei der Prüfung ist es dann aufgeploppt. Das sie unter dem Mindestlohn liegt. Vom Bruttogehalt her. Die Nachtzuschläge sind ja da nicht mit drin.
Wie gehe ich da jetzt am Besten vor? Den Stundenlohn der Zuschläge erhöhen? Oder den Bruttogehalt erhöhen? Natürlich nach Absprache mit dem Mandanten.
@vw er hat zum Teil schon mal 250/260 Stunden gehabt. Und die Prüfung meinte, da liegt er unter dem Mindestlohn.
Hi, das ist natürlich heftig und dann wäre es unter MiLo.
Arbeitszeitgesetz wird eingehalten?
Gruß, vw
Ich habe ja darauf schon mal hingewiesen. Aber es ist nichts passiert. Die haben vom September 22 bis jetzt überprüft. Und die Monate bemängelt. Meine Chefin meinte, wir sind nicht dazu verpflichtet, darauf zu achten, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
In der Rechtsabteilung habe ich mal nachgefragt. Da kam dann nur die Aussage: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter" und wenn der Mitarbeiter das so akzeptiert, dann ist es so. Na toll
Hallo,
keiner eine Idee oder einen Tipp, ob ich nun den Bruttogehalt oder den Stundenlohn von den Nachtzuschläge erhöhe?
Danke 🙂
Ich würde das Bruttogehalt erhöhen, weil sich daraus auch der Grundlohn für die Nachtzuschläge errechnet.
Hallo,
steht im AV für welche Stunden der AN das Festgehalt von 2.800 € bekommt?
Bsp: für 40 Wochenstunden (~173Std/Monat) , dann sollte doch jede weitere Arbeitsstunden als Überstunde zählen und extra bezahlt werden, oder?
@sonja nein, es gibt keinen AV. Nur einen mündlichen.
Kopfschüttel. Nur so (für den Mandanten):
Gruß, vw