Die Mitarbeiterin erhält Nachtzuschläge von 25% zwischen 20:00 und 0:00 Uhr sowie von 4:00 bis 6:00 Uhr und 45% von 0:00 bis 4:00 Uhr, jeweils auf ihren Stundenlohn von 12 €. Sie hat jedoch Bedenken, dass die vielen Nachtstunden den Mindestlohn unterschreiten könnten. Die Chefin empfiehlt, das Bruttogehalt zu erhöhen, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Die Mitarbeiterin ist verwirrt, da sie meint, die Nachtzuschläge würden den Mindestlohn bereits abdecken.
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