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Nachträglich Abmeldung SV erstellen

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letzte Antwort am 17.04.2026 07:11:52 von lohnhilfe
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Aphelochairos
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem: wir hatten einen Praktikanten beschäftigt, der über die Minijobzentrale abgerechnet wurde (kurzfristige Beschäftigung). Leider wurde bei seinem Austritt Ende Juli keine Abmeldung für die SV erstellt. Die Minijobzentrale hat mich heute angerufen und darum gebeten, dass ich den Praktikanten abmelde. Nur - wie mache ich das? In der Datev Hilfe habe ich nur eine Anleitung zur Abmeldung bei Systemwechsel gefunden. An sich hätte die Abmeldung ja automatisch funktionieren sollen, aber das ist leider nicht geschehen.

 

Weiß jemand was?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Chris

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Austrittdatum ist erfasst? Sagt das Fehler- und Hinweisprotokoll von Juli irgendwas zu ihm? Notfalls muss die Abmeldung über sv.net erstellt werden (so lange das noch geht).

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Aphelochairos
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
1482 Mal angesehen

Ja, das Austrittsdatum ist erfasst. Eine Fehlermeldung gab es nicht, der MA wurde einfach nicht abgemeldet. Ich bin erst durch den Anruf der Minijobzentrale aufmerksam geworden.

 

Dann ist es vermutlich das einfachste, ich gehe den Weg über SV Net.

Vielen Dank für den Tip!

 

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 8
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Ist die RV-Nummer hinterlegt?

 

Einfach mal den Mitarbeiter über Bewegungsdaten/Nachberechnung mit Wert 1, Bearbeitungsschlüssel 96 ansprechen, ob damit eine SV-Meldung nacherstellt wird.

LG
VM
Aphelochairos
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
1447 Mal angesehen

Das versuche ich beim nächsten Mal 🙂 inzwischen habe ich die Abmeldung schon über SV Net erstellt. Das ging völlig problemlos.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 6 von 8
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Ich würde immer erst versuchen, die Meldungen über das Programm hinzubekommen - auch wenn dies evtl. im ersten Schritt etwas aufwändiger ist.

 

Alle Meldungen, die über sv-net (oder künftig das SV-Meldeportal) abgegeben werden, sind in den euBP-Daten der nächsten SV-Prüfung nicht enthalten, so dass dies dort zu entsprechendem Mehraufwand / Nachfragen führen kann.

Schnurrdant1008
Beginner
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Nachricht 7 von 8
311 Mal angesehen

Guten Tag! Ich habe einen Mitarbeiter im Oktober und November als kurzfristig Beschäftigten hinterlegt. Es stellte sich heraus, dass ab Dezember er nachträglich BGS 1111 und PGS 101 hinterlegt wird. 

Ab 01.01.26 arbeitet er nicht mehr im Unternehmen. Jetzt habe ich das Problem, dass die Krankenkasse wohl noch die Abmeldung nicht erhalten hat, obwohl ich bei Beschäftigung/Zeitraum den Mitarbeiter bereits zum 31.12.25 beendet habe. Nun habe ich nochmal den Januar 2026 nachberechnet und den Monatsabschluss gemacht. Auch die Unfallversicherung habe ich nun zum 01/26 beendet. Außerdem habe ich jetzt darauf geachtet, dass die Häckchen bei der Beitragsnachweisschätzung herausgenommen wurden. Was müsste ich zusätzlich noch vornehmen?

Der Mandant hat zwar die Firma noch, aber keine Mitarbeiter mehr.

 

Danke für die Hilfe 🙂 

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Tags (2)
lohnhilfe
Meister
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Nachricht 8 von 8
269 Mal angesehen

Sie arbeiten auch mit Lodas? "Monatsabschluss" klingt eher nach Lohn und Gehalt? Im zweiten Fall: haben Sie beim Arbeitnehmer beim Zeitraum auch hinterlegt, dass der letzte abzurechnende Monat 01/26 sein sollte?

 

Welche Auswertungen wurden denn mit Januar für den Mitarbeiter erstellt?

LG
VM
7
letzte Antwort am 17.04.2026 07:11:52 von lohnhilfe
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