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Mutterschaftsgeldzuschuss Minijob und zwei Hauptbeschäftigungen

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letzte Antwort am 13.08.2024 15:01:16 von lohnexperte
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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 1 von 14
316 Mal angesehen

Hallo an alle. Ich brauche mal Hilfe.

Die Mitarbeiterin eines Mandanten ist bei ihm geringfügig beschäftigt und hat noch 2 Hauptbeschäftigungen. Jetzt geht es um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Die Krankenkasse hat mir gesagt, dass auf unseren Minijob 0,22€ pro Tag anfallen.

Sie hat im April und Mai 1Tag mit je 4,5 Stunden gearbeitet, im Juni gar nicht.

Ich würde jetzt monatlich eine Abrechnung mit 89,78€ (4,5Std x 20€ = 90€, 90€-0,22€ =

89,78 € ) machen. Diesen Betrag muss ich ja manuell über die Erfassungsliste eingeben.

 

Allerdings kommt mir kein Antrag auf Erstattung für die Krankenkasse. Da heißt es, dass hier keine Voraussetzungen für die Versicherungspflicht gegeben sind. Ist ja logisch.

Aber irgendwie muss ich doch den Antrag für die Erstattung bekommen??

 

Ich stehe total auf dem Schlauch.

 

Ich hoffe, es kann mir irgendjemand helfen.

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 14
297 Mal angesehen

Die Eingabe erfolgt über Personaldaten > Mutterschutz > Verdienstangaben

 

Es wäre schön gewesen zu wissen, wie hoch das Nebeneinkommen ist, dann hätte man dies direkt eingeben können (unter "Nebenverdienst netto pro Tag" zu erfassen).

 

Probeabrechnung machen (ohne Nebeneinkommen), schauen was das System berechnet.

Ich finde die Auswertung 452 schön, der dort auf der 2. Seite die Berechnungsgrundlage angegeben wird, wie viel pro Tag zu zahlen ist.

 

Die KK zahlt 13,00 € an Mutterschaftsgeld, davon ist Ihr Anteil 0,22 €.

 

Wenn Ihr Kalendertägliches Durchschnitts-Nettoentgelt z. B. 14,40 € beträgt, muss unter Berücksichtigung der 0,22 € nur ein Kalendertägliches Durchschnitts-Nettoentgelt inkl. Nebeneinkommen bei 14,28 € betragen. Hier müssen Sie den Nebenverdienst selbst ermitteln, so dass letztlich 0,22 € für Ihren Anteil pro Tag rauskommt.

 

Auf jeden Fall ist die SLA 859 zu verwenden.

 

Auch ein Minijobber hat Anspruch auf den Zuschuss, deshalb wird auch an die Knappschaft U2-Beiträge gezahlt, so dass Sie den Zuschuss erstattet bekommen.

 

 

Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 3 von 14
283 Mal angesehen

Das System berechnet leider nichts.

Hier kommt ein Fehlerprotokoll:

Für AN, die einen durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienst bis einschl. 390€ erhalten, ergibt sich kein Zuschuß zum Mutterschaftsgeld.

 

Allerdings muss ich doch alle Beschäftigungen zusammenrechnen. Und somit komme ich über die 390€. Oder sehe ich das falsch?

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 14
273 Mal angesehen

Hallo,

 

da fehlt Lodas wohl der Nebenverdienst.

Ggf. bei den Verdienstangaben im Mutterschutz die Haken setzen für abweichende Verdienstangaben und manuelle Eingabe.

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Anjalein_10
Einsteiger
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Das habe ich probiert. Geht leider auch nicht.

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tbehrens
Fachmann
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Hier muss dann der Nebenverdienst erfasst werden, damit überhaupt eine Berechnung erfolgt.

Ein Bildschirmscreen vom Reiter Verdienstangaben wäre sinnvoll.

 

Wenn über Lodas abgerechnet, dann keine abweichende Verdienstangaben, da hier nur IHRE abrechneten Werte zu berücksichtigen sind, und dies tut Lodas automatisch.

 

tbehrens_0-1723551139980.png

 

tbehrens_1-1723551168819.png

 

Die KK hatte uns mitgeteilt, dass 2,44 € zu berücksichtigen sind.

14,40 € - 2,44 € = 11,96 €, was auch abgerechnet wurde.

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Anjalein_10
Einsteiger
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Nachricht 7 von 14
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Beim Nebenverdienst habe ich einen fiktiven Betrag eingegeben, um zu schauen, ob es funktioniert. 

Aber auch hier kam ein Antrag auf Erstattung.

 

Einen Bildschirmscreen kann ich leider nicht einstellen, da ich nicht weiß, wie das geht.🙈

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 8 von 14
237 Mal angesehen

Aber auch hier kam ein Antrag auf Erstattung.

Ein oder kein?

 

Wie hoch wurde der Nebenverdienst eingeben? Weiterhin Fehlerhinweis wegen unter 390 €, dann ist auch der Nebenverdienst zu gering! Einen höheren Verdienst erfassen.

 

Zum ca. Nebenverdienst:

Wir hatten 2,44 € bei 14,40 €. Der Nebenverdienst beträgt somit (13 € - 2,44 €) = 10,56 € = ca. 62,32 €.

Tatsächlich waren es 62,39 €.

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rschoepe
Experte
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@tbehrens  schrieb:

Ein Bildschirmscreen


Ein Bildschirm (dt.) Bildschirm (en.)? 😛

 


@Anjalein_10  schrieb:

Einen Bildschirmscreen kann ich leider nicht einstellen, da ich nicht weiß, wie das geht.🙈


Startmenü öffnen, nach "Snipping Tool" suchen (einfach anfangen zu tippen). Das ist das eingebaute Windows-Tool für Bildschirmaufnahmen. Den Modus auf "Rechteckiges Ausschneiden" einstellen, auf "Neu" klicken und den gewünschten Bereich markieren. Danach in die Zwischenablage kopieren und einfach hier ins Textfeld einfügen.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 10 von 14
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Hallo @Anjalein_10 ,

 

es gibt zwei Möglichkeiten:

 

Klicken Sie mal in das Feld am linken unteren Bildschirmrand (neben der Lupe und dem Wort Suchen).

 

Dann geben Sie dort Snipping Tool ein.

 

Dann klicken Sie auf Snipping Tool.

 

Dann klicken Sie auf NEU.

 

Dann ziehen Sie mit der Maus über den Bildschirmausschnitt, den Sie uns zeigen wollen.

 

Dann klicken Sie in Ihren Text hier mit der rechten Maustaste und wählen Einfügen aus.

 

ODER

 

Drücken Sie gleichzeitig Strg (unter der Hochstelltaste zu finden) UND Druck (rechts neben der F12-Taste zu finden).

 

Dann öffnen Sie WORD, öffnen eine neue Datei und wählen EINFÜGEN.

 

Wenn Sie diese Worddatei speichern, können Sie sie anschließend als PDF hier hochladen.

 

Viel Erfolg!

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

PS: Und ich weiß nicht, wie man hier die Zitierfunktion nutzt ...🤔

 

Soeben durch Zufall gefunden!!!! ENDLICH! 😀

 

 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 11 von 14
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Hallo @rschoepe ,

 

das klappt bei mir leider nicht, wenn ich beispielsweise in DATEV die Auswahlmöglichkeiten "fotografieren" will. Die sind dann einfach weg ... Beispiel: "Liste" der Fehlzeitengründe ....

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 14
196 Mal angesehen

@lohnexperte  schrieb:

 

 

das klappt bei mir leider nicht, wenn ich beispielsweise in DATEV die Auswahlmöglichkeiten "fotografieren" will. Die sind dann einfach weg ... Beispiel: "Liste" der Fehlzeitengründe ....

 

 

 

 


Dafür gibt es im Snippingtool die "Verzögerung".

 

Einfach auf 5 Sekunden einstellen. Im Snippingtool auf "neu" - im Programm die Auswahlmöglichkeiten anwählen (so dass diese am Bildschirm zu sehen sind) und warten, bis die 5 Sekunden um sind, damit das Snippingtool die Auswahlliste mit aufnimmt.

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 13 von 14
190 Mal angesehen

Dann öffnen Sie WORD, öffnen eine neue Datei und wählen EINFÜGEN.

 

Wenn Sie diese Worddatei speichern, können Sie sie anschließend als PDF hier hochladen.

 

Vorsicht, da bei der Druck-Taste der gesamte Bildschirm abfotografiert wird inkl. persönliche Daten vom Arbeitgeber oder/und Arbeitnehmer. Hier muss die Grafik noch angepasst werden (Grafik anklicken, Menü Bildformat, Zuschneiden, jetzt können die Ecken und Seitenränder verändert werden.

tbehrens_2-1723553847472.png

 

 

PS: Und ich weiß nicht, wie man hier die Zitierfunktion nutzt ...🤔

tbehrens_3-1723553928985.png

 

 

 

 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 14 von 14
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Hallo @Uwe_Lutz ,

 

WIE SCHÖN!!! Jetzt geht das auch bei mir! 😉

 

Herzlichen Dank und einen schönen Nachmittag.

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letzte Antwort am 13.08.2024 15:01:16 von lohnexperte
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