Guten Morgen,
wir haben einen Mitarbeiter der als geringfügig Beschäftigter (Minijob) eingestellt wurde. Nun ist er nach zwei Wochen krank geworden. Innerhalb der ersten 4 Wochen bekommt er ja keine LFZ und als Minijobber auch kein Krankengeld.
Welcher Fehlzeitengrund wird bei LODAS geschlüsselt? "Unbezahlte Fehlzeit" ? Oder trotzdem "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" auch wenn er als Minijobber keinen Anspruch hat?
Ich würde vermutlich "Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN" oder "Unbezahlte Fehlzeit" nehmen.
Einen Unterschied könnte es höchstens machen, wenn es ein RV-pflichtiger Minijobber ist, der unter 175€ verdient.
Weiß ich nicht, würde ich dann aber mit Probeabrechnungen prüfen, da mir nicht ganz klar wäre was folgendes bei "Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN" genau bedeutet:
"Wenn die Mindestbemessungsgrundlage (RV) angewendet wird, wird anteilig gekürzt".
Guten Morgen,
welche Fehlzeit genutzt werden kann/darf/soll/muss, ist in Dokument:
beschrieben.
🙂
In dem Dokument wird aber nicht auf Minijobber eingegangen. Minijobber erhalten eben kein Krankengeld, insofern ist der Fehlzeitengrund eigentlich nicht passend.
@nschwarz schrieb:In dem Dokument wird aber nicht auf Minijobber eingegangen. Minijobber erhalten eben kein Krankengeld,
insofern ist der Fehlzeitengrund eigentlich nicht passend.
Richtig. Der Anspruch entsteht auch bei Minijobbern erst ab dem 29. Tag ab Eintritt.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Minijobber - Minijob Magazin (minijob-zentrale.de)
EDIT: Es ist auch bei Minijobbern nicht Sache des Arbeitgebers, sich um Ersatzleistungen zu kümmern!
Bei 'normalen' Beschäftigung ist Krankengeld anzugeben. Warum sollte das bei Minijobbern anders sein?
@Flitze0815 schrieb:Bei 'normalen' Beschäftigung ist Krankengeld anzugeben. Warum sollte das bei Minijobbern anders sein?
Weil bei Minijobbern kein Krankengeld gezahlt wird und damit SV-Tage auch nicht weiter laufen (dürfen).
@pogo hatte doch schon geschrieben "Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN". Dies ist die Fehlzeit, die bei Minijobbern genutzt werden muss, wenn die Entgeltfortzahlungsfrist abgelaufen ist. Auch wenn jetzt "über 6 Wochen" nicht stimmt - es liegt Krankheit vor, für die keine Entgeltfortzahlung gezahlt wird. Das dürfte das maßgebende sein.
hmmm.. hab ich so noch nicht drüber nachgedacht...
Ich habe nur eine einzige geringfügig Beschäftigte und die arbeitet eh nur auf Abruf. Bin davon ausgegangen, dass evtl. Datev meckern würde bei der Fehlzeit. Ich persönlich verstehe z.B. die Fehlzeit "krank bei Eintritt ohne Fortzahlung" eigentlich eher als die für den Zeitraum der ersten vier Wochen nach Eintritt und nicht nur für direkt ab dem ersten Tag. Funktioniert aber nicht.
Besten Dank für die Erläuterung. Man lernt nie aus.
Schöne Grüße
Flitze
@Flitze0815 schrieb:Ich persönlich verstehe z.B. die Fehlzeit "krank bei Eintritt ohne Fortzahlung" eigentlich eher als die für den Zeitraum der ersten vier Wochen nach Eintritt und nicht nur für direkt ab dem ersten Tag.
Diese Fehlzeit betrifft nur die Fälle, wenn die AU bereits vor der Beschäftigungsaufnahme am ersten Beschäftigungstag vorlag. In dem Fall verschiebt sich der Beginn des sv-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses auf den ersten Arbeitstag und die Anmeldung wird dann auch erst zu dem Tag vorgenommen.
Sobald die Tätigkeit bereits aufgenommen war und (in den Folgetagen) dann eine AU vorliegt, sind die "normalen Krankengeld-Zeiten" zu nehmen - und daher bei Minijobbern die "besondere" Fehlzeit.
Hallo,
gibt es in Lohn und Gehalt für Minijobbern ein Lohnart einzutragen, wenn diese Krankheit ohne Krankengeld haben?
LG
KO ist es da
Hallo,
vielen Dank. Muss in der Lohnart dann auch noch etwas eingetragen werden? Bei Krankheit = K + 1650
Bei KO = ?
nein da es dann ja keine Auszahlung gibt.
Hallo,
vielen lieben Dank.