Die DRV war da und hat alle Arbeitnehmer geprüft, die bei uns als Midijobber abrechnet worden sind.
Es waren zwei Arbeitnehmer dabei, die bei uns mit brutto mtl. EUR 1.300 abgerechnet worden sind und noch eine weitere sv-pflichtige Beschäftigung mit jeweils EUR 800 hatten (über mehrere Monate). Nun möchte die DRV bzw. die Krankenkassen Geld von zurück, da die Grenze von EUR 2.000 überschritten worden ist...
Wie ich finde ein Riesenärger für den Arbeitgeber, wenn der AN solche Nebenbeschäftigungen nicht meldet.
Wie schützt Ihr Euch alle vor solchen Rückforderungen? 🤓
Ein Zusatz im Arbeitsvertrag ist ja sicher hilfreich, aber wenn der AN sich nicht daran hält und neue Beschäftigungen meldet und dann auch bei Prüfung durch die DRV womöglich gar nicht mehr dort beschäftigt ist, hat der AG die Nachforderung auf dem Tisch...
Ich bin für jede Info dankbar! 🤗
Viele Grüße!
Die Kategorie wurde auf "Allgemein" geändert.
Wir hatten auch so einen Fall bei den Prüfungen. Sowas ist immer nicht schön für den Arbeitgeber und uns als Abrechnungsstelle. Aber ändern kann man es glaube nicht. Hier ist halt auf die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers zu hoffen.
VG
Ich denke, dass das analog zu gfB zu lösen ist:
Hat der Arbeitgeber ausreichend ermittelt, gibt es also die schriftliche Befragung des MA, sollte das nur in die Zukunft wirken.
@sue schrieb:
Hat der Arbeitgeber ausreichend ermittelt, gibt es also die schriftliche Befragung des MA, sollte das nur in die Zukunft wirken.
Das schützt trotzdem nicht vor Nachforderungen, wenn eine MFB (= Mehrfachbeschäftigung) festgestellt wird. Gerade jetzt in Zeiten der knappen Kassen bei den Sozialversicherungsträgern wird wie der Wutz hinter jedem Euro her gejagt.
Selbstverständlich kann man sich darauf berufen, den jeweiligen Mitarbeiter z. B. per Personalfragebogen befragt zu haben, das ändert aber nichts an der Tatsache des Vorliegens einer MFB. Evtl. kann auf Säumniszuschläge verzichtet werden, weil der Betrieb ja alles, was möglich ist, unternommen hat.
Normalerweise fordern die Einzugsstellen bei dem Verdacht einer MFB über den qualifizierten Meldedialog zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung auf. Hierbei wird auch das entsprechende Aktenzeichen übermittelt.
Dass das teilweise nicht oder verspätet passiert, ist ein grundsätzliches Problem, liegt aber daran, dass in Deutschland alle DÜ-Verfahren auf die Krankenkassen, Ärzte usw. zugeschnitten worden sind. Der Gesetzgeber hat ja z. B. auch keine Sanktionen eingebaut, um am eAU-Verfahren nicht teilnehmende Arztpraxen zu disziplinieren. (Von der Störfallbescheinigung nach § 109 I letzter Satz SGB IV iVm § 73 II Nr. 9 SGB V und § 5 Ia EFZG hat ohnehin niemand was gehört oder hören wollen.)
Im diesem Fall würde ich sehr emotional argumentieren und auf die Inkonstistenz des ganzen Lohnabrechnungsprozesses hinweisen.
Das können Sie natürlich machen, wird wohl aber an der Tatsache der festgestellten MFB nix ändern.
Ich habe von der Prüferin der letzten zwei Jahre immer wieder verständnisvolles Nicken wegen meiner Klagen über die in weiten Teilen nicht mehr fehlerfrei und mit einem vertretbaren Zeitaufwand durchführbaren Entgeltabrechnungen bekommen, allerdings war es das schon. Bei Geld für die chronisch klamme Sozialversicherung hört das Verständnis auf.
Stellt sich ganz allgemein die Frage, warum erst im Rahmen einer SV-Prüfung Mehrfachbeschäftigungen identifiziert werden (können) und nicht bereits an der Quelle bei der verpflichtenden Abgabe einer SV-Anmeldung.
@ulli_preuss schrieb:
Das schützt trotzdem nicht vor Nachforderungen, wenn eine MFB (= Mehrfachbeschäftigung) festgestellt wird.
...
Normalerweise fordern die Einzugsstellen bei dem Verdacht einer MFB über den qualifizierten Meldedialog zur Abgabe einer GKV-Monatsmeldung auf. Hierbei wird auch das entsprechende Aktenzeichen übermittelt.
Dass das teilweise nicht oder verspätet passiert, ist ein grundsätzliches Problem,
Das Meldeverfahren ist in dieser Hinsicht unzuverlässig (weil nicht für diese Zwcke gemacht); die Konsequenzen sollen dem Arbeitgeber aufgebürdet werden? Das hat nichts mehr mit Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen zu tun, die nun auch noch die Unfähigkeit der staatlichen und halbstaatlichen Institutionen ausbaden sollen (müssen). Ich würde es mal versuchen und mich darauf berufen, dass der AG alles menschenmögliche und zumutbare unternommen hat, um eine ggf. vorliegende Mehrfachbeschäftigung zu ermitteln (ordnungsgemäße Anmeldung im Rahmen der DEÜV, detaillierte Abfrage weiterer Beschäftigungen im Personalfrage bzw. Einstellbogen, expliziter Passus innerhalb des Arbeitsvertrages, schriftliche Dokumentation des Einstellungsgespräches zur ausdrücklichen Abfrage bzw. Meldepflicht zu/bei weiteren Beschäftigungen). Wenn das wirklich nichts bringen sollte, könnte man den AN damit konfrontieren, welche Nachforderungen aufgrund seiner fehlenden Informationen entstanden sind und diese dann von ihm zurückfordern einschließlich einer entsprechenden arbeitsrechtlichen Sanktion (Ermahnung, Abmahnung).
Und gab es nicht auch mal eine Entscheidung, wonach bei festgestellter MFB die SV-Träger maximal drei Monate rückwirkend an den AG herantreten können, eben weil die AG nur extrem gebrenzte Mittel haben, eine MFB festzustellen?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Kann man nicht die Arbeitsverträge um einen Passus."
Wenn sozialrechtliche und/oder versicherungsrechtliche Folgen aus falschen Angaben seitens des Arbeitnehmers erwachsen so haftet der Arbeitnehmer für diese Folgen und alle damit einhergehenden Mehrkosten. Zu Nachweis- und Dokumentationszwecken werden dem Arbeitsnehmer seitens des Arbeitgebers Kopien aller eingehenden Unterlagen ausgehändigt.
Damit kann sich der AG die Kosten im Zweifel auch die Anwaltskosten... von seinem AN oder auch ehmaligen AN zurück holen,
Wenn der DRV-Prüfer ankündigt, beim Mandanten den Midijob in die Vergangenheit hinein aufzuheben, würde ich von ihm verlangen, rechtsverbindlich und schriftlich das korrekte Vorgehen des Arbeitgeber bei Gehältern unter 2000€ zu erläutern. Da er das ja vermutlich nicht kann, würde ich ankündigen die Midijobregelung im laufenden Kalenderjahr gar nicht anzuwenden und dem Mitarbeiter einen Dauertext auf die LA zu drucken "Die Midijobregelung wird im laufenden Jahr wegen fehlender Rechtssicherheit nicht angewendet. Wenn Sie im Dezember ..... die Erklärung einreichen, keinen weiteren SV-pflichtigen Arbeitslohn erhalten zu haben, werden Ihnen die Differenzen nachgezahlt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den DRV-Prüfungsdienst."
Seite 4:
(4) In den Fällen, in denen eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt und nicht auszuschließen ist, dass die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 vorliegen, hat die Einzugsstelle
nach Eingang der Entgeltmeldungen von Amts wegen die Ermittlung einzuleiten, ob
Beiträge zu Unrecht entrichtet wurden.
Die Einzugsstelle prüft bei einer versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigung auf
Grundlage der eingegangenen Entgeltmeldungen, ob die in dem sich überschneidenden
Meldezeitraum erzielten Arbeitsentgelte insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung (BBG-KV) überschreiten. Soweit die Einzugsstelle bei
dieser Prüfung nicht ausschließen kann, dass die gemeldeten Arbeitsentgelte in der
Kumulierung die BBG-KV überschreiten, fordert sie die beteiligten Arbeitgeber auf, für den zu
beurteilenden Zeitraum GKV-Monatsmeldungen abzugeben
Nur mal so als Ausgangspunkt für Überlegungen und Diskussionen.
Hier gehts zwar nur ums Überschreiten der BBG, aber das sollte ja wohl auch gelten, wenn 2 Anmeldungen oder Entgeltmeldungen mit Midijob-Kennzeichen übermittelt werden.
Ich lese beim Überfliegen jedenfalls wenig davon, dass der Arbeitgeber intensiv prüfen muss...oder überhaupt.
@pogo schrieb:
Ich lese beim Überfliegen jedenfalls wenig davon, dass der Arbeitgeber intensiv prüfen muss...oder überhaupt.
Intensiv prüfen muss der Arbeitgeber natürlich nicht, denn das ist schlichtweg nicht möglich. Säumniszuschläge können nach § 24 SGB 4 - Einzelnorm Abs. 2 unterbleiben, wenn der
der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.
Deshalb ist es so wichtig, einen vollständigen und unterschriebenen Personalfragebogen, einen Arbeitsvertrag oder sonst ein Schriftstück zu haben, welches auf die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers hinweist.
Dem Arbeitgeber bleibt dann immer noch der zivilrechtliche Weg, die nachträglich erhobenen Sozialversicherungsbeiträge vom (ehemaligen) Arbeitnehmer einzuklagen.
Dem Arbeitgeber bleibt dann immer noch der zivilrechtliche Weg, die nachträglich erhobenen Sozialversicherungsbeiträge vom (ehemaligen) Arbeitnehmer einzuklagen.
Das ist ja eigentlich die Schande.
Da sollte automatisiert eine Meldung an den neuen AG, das Arbeitsamt,... letztlich dem Zoll gehen, dass Geld offen ist und die SV Kassen die Beträge bis zur Pfändungsgrenze direkt vom neuen AG überwiesen bekommen.
Wenn ein Miterdenbewohner ohne neue Beschäftigung in D den SV Kassen etwas schuldig bleibt --> wie ein Strafbefehl einzutreiben über Zoll und alle Polizeidienststellen. Irgendwann wird jeder mal kontrolliert. Spätestens bei Einreise am Flughafen. Gegen Zahlung der offenen Forderung wird die Weiterfahrt gestattet ansonsten müssen xy Tagessätze abgesessen werden.
Kurz da müsste härter gegen Betrügereien vorgegangen werden. Kann ja nicht sein, dass der AG sich den Betrag über zivilrechtliche Prozesse wiederholen muss. Annahme 870,00 Euro Nachzahlung.... Dafür lohnt es fast nicht zu klagen. Alleine die anteiligen Gerichts und Anwaltskosten....
@jjunker
Ja, es ist bitter für Entgeltabrechner in Deutschland. Wie Herr Stier in einem Gespräch beim Lohnpraxistag im Mai sagte:
Wir Lohnabrechner haben in Deutschland keine Lobby.
Und deshalb nehme ich es @DATEV immer so übel, dass sich unsere Genossenschaft mit den 18 Mio. Lohnabrechnungen im Monat z. B. nicht stärker in die Prozesse vor der Einführung neuer Verfahren einbringt. Denn das war auch eine Aussage beim Lohnpraxistag:
Als das eAU-Verfahren in der Beratung war, saßen außer den Krankenkassen keine anderen Teilnehmer am Tisch.
Daher wird klar, warum dieses Verfahren so auf die Krankenkassen zugeschnitten worden ist.
Würden DATEV, S*P, Sa*e, Add*son, A*enda und wie sie alle heißen sich zusammenschließen und den Ministralen ohne jegliche Berufserfahrung die rote Karte zeigen und sich als Verbund mehr einbringen, wäre das vergleichbar mit dem Rückzug der Caritas aus dem Gesundheitswesen: Nix geht mehr. Und auch bei der Umsetzung bereits bestehender Verfahren könnte man sich stark machen. Könnte ...
Würden DATEV, S*P, Sa*e, Add*son, A*enda und wie sie alle heißen sich zusammenschließen und den Ministralen ohne jegliche Berufserfahrung die rote Karte zeigen und sich als Verbund mehr einbringen, wäre das vergleichbar mit dem Rückzug der Caritas aus dem Gesundheitswesen: Nix geht mehr. Und auch bei der Umsetzung bereits bestehender Verfahren könnte man sich stark machen. Könnte ...
Hätte Hätte Fahrradke... Als Platzhirsch im Bereich Lohnabrechnung müsste sich nur jemand in Nürnberg mal gerade machen und sagen was Sache ist. 14 Mio Lohnabrechnungen im Monat. Das sind wohl Irgendwas zwischen 25% und 30% aller in D getätigten Lohnabrechnungen (?) DATEV ist einer der größten Oligopolen in dem Bereich in D. Man suche sich den Zweitgrößten rede mit dem und schon hätte man einen netten Hebel.