Hallo zusammen, ein Auszubildender möchte nach seiner Ausbildung bis zu seinem nächsten Job mit 20Std./Woche bei uns arbeiten. Nach meinen Berechnung würde er mit dem Lohn in der Zeit unter 2000€ sein(eigentlich auch mit den Sonderzahlungen). Dementsprechend würde doch die Midijob Regel greifen, oder? Oder muss das nicht?
Muss ich da was bestimmtes in den Stammdaten beachten? Er wird Mitte Juni seine Ausbildung beenden? Kann ich dann im Juni die Stammdaten einfach auf Midijob umstellen?
Besten Dank vorab!
Hallo,
Du hast 2 Möglichkeiten.
1. Du meldest den Auszubildenden mit Ausbildungsende ab, die Ausbildungsvergütung wird automatisch runtergerechnet und meldest ihn mit neuer Personalnummer ab dem nächsten Tag im Midijob an. Dann hätte dieser Mitarbeiter in diesem Monat halt 2 Lohnabrechnungen.
2. Du behältst die gleiche Personalnummer, gibst das Datum vom Ausbildungsende ein und rechnest das anteilige Lehrlingsentgelt raus. Dieses hinterlegst Du in der Entlohnung mit dem Kürzungsschlüssel nk/nk. Dann errechnest Du das anteilige Gehalt für den Restmonat und gibst es wieder mit dem gleichen Kürzungsschlüssel für diesen Monat ein. Erst ab dem nächsten Monat würde ich dann den Personengruppenschlüssel ändern und das volle Gehalt mit k/k und Midijob einschlüsseln.
Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter. Viel Erfolg.
Constanze
Hallo Constanze,
die 1. Möglichkeit hatte ich mir auch überlegt.
Wie rechne und melde ich ihn denn tag genau ab?
Also ich würde ihm dann gerne auch im Monat die Abrechnung für die Ausbildung ausstellen.
Durch die Tag genaue Abmeldung würde es ja auch eigentlich nicht zu einer Steuerklasse 6 kommen.
danke vorab! 😊
Moin,
für den Wechsel von Ausbildung zum Angestellten innerhalb des Monats gibt es eine Anleitung im Hilfecenter:
In der Anleitung fehlt m.E. noch der Hinweis, dass die Schlüsselung für die BG angepasst werden muss, da dort die Meldung nur unter einer Personalnummer erfolgen darf. Dies ist im Dokument
Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen - DATEV Hilfe-Center
im Abschnitt 4.11 beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin Herr Lutz,
vielen lieben Dank!
Was bei dem Dokument für mich nicht herausgeht, ist wie das abgerechnet werden muss.
Ich würde ihn zum 15.06. abmelden über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte und am Folgetag die neue Personalnummer über ELStAM abrufen. Also ist dann keine Einzelabrechnung am 15.06. nötig, um die Steuerklasse 6 bei der neuen Pers.Nr. zu vermeiden? Das reicht dann schon aus, um am Ende des Monats beide Pers.Nr. mit der Steuerklasse 1 abrechnen zu können?
Danke vorab.
Hallo,
bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt, mit welcher Steuerklasse der Monat 06/2023 abgerechnet werden soll.
@Trommler schrieb:Moin Herr Lutz,
vielen lieben Dank!
Was bei dem Dokument für mich nicht herausgeht, ist wie das abgerechnet werden muss.
Ich würde ihn zum 15.06. abmelden über Mitarbeiter | Elektronische Lohnsteuerkarte und am Folgetag die neue Personalnummer über ELStAM abrufen. Also ist dann keine Einzelabrechnung am 15.06. nötig, um die Steuerklasse 6 bei der neuen Pers.Nr. zu vermeiden? Das reicht dann schon aus, um am Ende des Monats beide Pers.Nr. mit der Steuerklasse 1 abrechnen zu können?
Danke vorab.
Egal wie. St.-Kl. 6 kann beim selben AG für Azubi und anschließenden Midijob niemals entstehen.
Natürlich... Dementsprechend müsste das dann auch klappen, wenn ich am ende des Monats den Mitarbeiter mit zwei Personalnummern abrechne, oder? Oder muss die „Azubi-Abrechnung“ vorher erfolgen?
Zwei* PersoNrn. mit abweichenden Beschäftigungszeiträumen bereiten beim senden/verarbeiten keine Probleme.
*Nachtrag: Eine Person betreffend.
Moin Herr Lutz,
besten Dank nochmal!
Ich wollte die Daten bezüglich der UV-Meldung machen.
Jedoch stellt sich mir jedoch die Frage, wo ich die Werte herbekomme.
Spalte Nr. GTS
Spalte SV-pfl. UV-Brutto
Spalte Ungek. UV-Brutto
Spalte Stunden
Außerdem habe ich mich noch gefragt, wo ich die Vorarbeitgeberwerte herbekomme, bevor die alte Personalnummer noch nicht abgerechnet ist. "Um im Falle eines Einmalbezugs eine korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten: Ggf. in der neuen Personalnummer unter Personaldaten | Steuer | Vorarbeitgeberwerte den Verdienst der bisherigen Personalnummer erfassen."
@Trommler schrieb:
Außerdem habe ich mich noch gefragt, wo ich die Vorarbeitgeberwerte herbekomme, bevor die alte Personalnummer noch nicht abgerechnet ist. "Um im Falle eines Einmalbezugs eine korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten: Ggf. in der neuen Personalnummer unter Personaldaten | Steuer | Vorarbeitgeberwerte den Verdienst der bisherigen Personalnummer erfassen."
Du kannst ja einfach eine Vorwegabrechnung für den Azubi machen.
@Trommler schrieb:
Jedoch stellt sich mir jedoch die Frage, wo ich die Werte herbekomme.
Spalte Nr. GTS
Spalte SV-pfl. UV-Brutto
Spalte Ungek. UV-Brutto
Spalte Stunden
Ich erfasse die Daten in den Fällen im Regelfall erst im Folgemonat - dann habe ich die Daten in der Auswertung 420.
Reich es nicht dann auch, wenn ich die Werte im Juli eintrage, wenn ich die ganz normal abgerechnet habe? Die erste Einmalzahlung als Midijobber wird auch erst im Juli fließen.