Hallo zusammen,
ich sitze gerade fest an einer Mehrfachbeschäftigung/Midijob für das Jahr 2024.
Der Mitarbeiter verdient bei uns monatlich zwischen 1.700 € und 2.000 €.
Er hat zwei Minijobs. Ich habe nun vom Arbeitgeber des Minijobs No.2 die monatlichen SV-Brutto-Werte erhalten und habe diese in den einzelnen Monaten unter Sozialversicherung / Mehrfachbeschäftigung / Allgemeine Daten erfasst:
Mit der Januar-Abrechnung stoße ich nun Nachberechnungen für alle Vorjahresmonate an. Es erscheint folgende Fehlermeldung (übergreifend, nicht für einzelne Abr.Monate):
Ich kann mir das im Moment nur so erklären, dass diese Meldung an den zwei Monaten liegt, in denen der Mitarbeiter in seinem Minijob No. 2 gar keinen Verdienst hatte. Denn in diesen beiden Monaten habe ich das Feld "Laufende Entgelte" leer gelassen. Allerdings hat er in einem dieser Monate, im August, bei uns nur 1.750 € verdient. Nun geht ihm für diesen Monat der Midijob-Vorteil flöten, weil das Programm nach dem allgemeinen Bestimmungen verbeitragt, denn ich hab ja kein Entgelt für die weitere Beschäftigung eingetragen.
Wie kann ich denn erreichen, dass er den Midijob-Vorteil für den August auch erhält?
Hab ich einen Denkfehler?
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
tragen Sie bitte unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung | Registerkarte Midijob das Entgelt der weiteren Beschäftigungen im Feld SV-Brutto aus weiteren Beschäftigungen laufend ein.
In den Monaten, in denen dort kein weiteres Entgelt geflossen ist, auch 0,00 EUR.
Mehr Informationen finden Sie auch im Hilfe-Dokument 1029005 .
tragen Sie bitte unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung | Registerkarte Midijob das Entgelt der weiteren Beschäftigungen im Feld SV-Brutto aus weiteren Beschäftigungen laufend ein.
In den Monaten, in denen dort kein weiteres Entgelt geflossen ist, auch 0,00 EUR.
Hallo Frau Friedrich,
genau so habe ich es gemacht. Dadurch dass ich 0,00 EUR eintrage, geht das Programm wohl davon aus, dass ich die Eingabe vergessen hätte und es erscheint die Meldung im Fehlerprotokoll wie im Screenshot in meinen ersten Posting.
Ja, 4.3. komplett abgearbeitet.
Meiner Ansicht nach steckt die Lösung in folgendem Hinweis:
Es ist in unserem Fall in den betreffenden beiden Monaten ja nicht so, dass das Fremdentgelt fehlt. Ich habe es ja, nur es ist eben 0,00 EUR. Zusammengerechnet liegen die beiden Entgelte unterhalb von 2.000 EUR und die günstigere Verbeitragung müsste greifen.
Wenn ich testweise 0,01 EUR in diesem Monaten eintrage, funktioniert es. Fehlermeldung ist weg und der Midijob-Vorteil wird gerechnet.
Ist das denn in beiden Monaten dann überhaupt eine Mehrfachbeschäftigung?
Nach dem ersten entgeltlosen Monat müsste es doch auch eine Unterbrechungsmeldung gegeben haben, so dass dann nur noch 1 Minijob existiert.
Die beiden Monate ohne Entgelt sind nicht zusammenhängend, einmal war es der August und einmal der Oktober, die im Minijob No.2 ohne Entgelt waren.
Der Minijob-No.2-Arbeitgeber hat keine Unterbrechungsmeldungen erstellt.
Für mich ist das gar keine Mehrfachbeschäftigung, wenn es sich bei den anderen Jobs um Minijobs handelt. Ich würde den Haken rausnehmen und gut ist. Als Mehrfachbeschäftigung zählen nur sv-pflichtige Beschäftigungen. Bei der Berechnung geht es ja schließlich auch um die SV-Beiträge. (diese sind beim Minijob für den AN gar nicht)
Und sollte es kein Minijob sein und der Mitarbeiter verdient einen Monat mal nur 0 EUR, dann hat er nicht gearbeitet und somit für diesen Monat auch keine Mehrfachbeschäftigung. Hier würde ich dann ebenfalls das Häkchen löschen.