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LuG: Warnmeldung 6 Wochen Lfz überschritten erscheint nicht!?

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letzte Antwort am 11.06.2025 14:58:32 von Seeker
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Gelöschter Nutzer
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Beim Überschreiten zusammenhängender Krankheitszeiträume (diese wurden zusammenhängend im Kalender als eine Krankheit erfasst) erscheint unter LuG bei allen Mandanten regelmäßig der Hinweis (#LN16416), dass die 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung überschritten sind.

Bei einem Mandanten/MA ist dieser Zeitraum überschritten, die hilfreiche Meldung erscheint aber nicht. Was kann der Grund für die fehlende Meldung sein?


Kann diese ggf. in LuG "ausgeschaltet" werden?

Hängt diese Meldung in irgendeiner Weise an der verwendeten, ggf. individuell eingerichteten Lohnart, die unter dem Ausfallschlüssel (K) in den Stammdaten hinterlegt ist?

Der betreffende Mandant ist, als einzige Besonderheit, aus dem U1-Verfahren raus. Das hat aber doch offensichtlich nichts mit dem gesetzlichen Anspruch des AN auf LFZ zu tun, sondern nur mit dem AAG.

Vielen Dank!





 

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
690 Mal angesehen

Hallo, 


eine Lohnart hat in diesem Fall keinen Einfluss darauf, ob die von Ihnen geschilderte Hinweismeldung vom Programm ausgegeben wird oder nicht.


Ausschlaggebend ist z. B. der Ausfallschlüssel "K" im Kalender, durch den Lohn und Gehalt erkennt, ob die 6-Wochen-Frist gegebenenfalls überschritten wurde. 


Da der Mandant jedoch nicht am U1-Verfahren teilnimmt und daher keine AAG-Anträge zu erstellen sind, wird die Hinweismeldung nicht ausgegeben. Es kann in diesem Zusammenhang keine Überwachung vom Programm vorgenommen werden, ob die 6 Wochen der Lohnfortzahlung überschritten wurden oder nicht.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 12
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Vielleicht verstehe ich hier etwas nicht richtig.

Mein erster Gedanke ist, dass der Warnhinweis doch erst einmal gar nichts mit der AAG zu tun hat (oder?), sondern in erster Linie mit der Frage, wie lange der AG LfZ leisten muss!?

Das U1-Verfahren als Versicherung hängt sich doch nur an die rechtlichen Normen der LfZ "dran". 

Warum kommt der (WICHTIGTE) Hinweis nicht, wenn (nur) nicht am U1-Verfahren teilgenommen wird? Aus der Lohnfortzahlungspflicht ist der AG nach 6 Wochen doch auch raus, wenn das U1-Verfahren nicht gilt.

Mein zweiter Gedanke, daran anschließend ist, warum der Anwender dies nur per Zufall erfährt (Frage: An welcher Stelle habe ich in der Hilfe dieses Programmfeature übersehen).

Immerhin verlässt er (der Anwender - wie) sich/uns auf diese hilfreiche Meldung seit Jahren, erst in dem Jahr nach Beendigung der U1-Pflicht fehlt dieser (mal ebenso) ?

Mein dritter Gedanke ist, dass hier murks programmiert wurde. Das werden Sie aber erklärend sicher auflösen können!

Danke

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie haben durchaus Recht, dass die 42-Tage-Prüfung der Lohnfortzahlung unabhängig vom AAG-Verfahren ist.


Gerne nehmen wir Ihren Wunsch auf, dass ein entsprechender Hinweis auch bei Mandanten, die nur U2-pflichtig sind, im Verarbeitungsprotokoll aufgeführt wird.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

so sieht das in LODAS aus, wenn ich (bei Mandant ohne U1-Pflicht) eine Fehlzeit "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" für mehr als 42 Tage erfasse:

 

Uwe_Lutz_0-1605601752366.png

 

Es wird zwar auch auf das AAG hingewiesen, aber der Hinweis kommt zumindest trotzdem.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 6 von 12
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Vielen Dank für die Antwort.  Vielleich können Sie noch die folgenden Fragen beantworten: 

a) Wie hätte der User erkennen können, dass diese (normalerweise vorhandene) Funktion / dieser Hinweis beim Mandanten, der (nur) aus dem U1 Verfahren raus ist nun nicht mehr erscheint? Wo wäre dies nachzulesen?
  

b) Ist es aus Sicht der DATEV tatsächlich nur ein Wunsch, wenn es nachvollziehbar keinen (auch keinen rechtlichen) Grund gibt, dass diese (ansonsten) regelmäßig erscheinende Meldung in diesen Fällen (kein U1-Verfahren mehr) nicht erscheint? 

c) Warum gibt es diese Funktion (abweichend) in LODAS? Haben die LODAS Anwender andere "Wünsche", eine Lobby oder ist LODAS das Premiumprodukt?

 

Vielen Dank für weitere erhellende Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 12
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Hallo,


vielen Dank für Ihre Schilderungen. Ich werde den Sachverhalt zur weiteren Prüfung aufnehmen.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
Neu_hier
Meister
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Nachricht 8 von 12
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Guten Tag DATEV, gibt es neue Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt?

Die "weitere" Prüfung dauert nun fast 3 Jahre, und sollte doch abgeschlossen sein?

 

Wurde das Premiumprodukt LuG tatsächlich bisher nicht um diese erwartbare Funktion ergänzt und muss der User erst "reinfallen". Meiner Meinung nach ist hier dringender Handlungsbedarf, wir sind nämlich auch auf die fehlende Funktion reingefallen....

 

Ansonsten könnte man die Meinung vertreten, dass LuG für größere Löhne (außerhalb U1) nicht geeignet ist.

Danke
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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 12
360 Mal angesehen

Hallo,


aufgrund der vielen gesetzlichen Änderungen, welche seit 2020 in Lohn und Gehalt umgesetzt werden mussten ist die Aufnahme dieses Hinweises für nicht U1-pflichtige Mandanten nicht erfolgt.

 

Eine künftige Umsetzung können wir Ihnen nicht versprechen und bitten um Ihr Verständnis.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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GLH
Erfahrener
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Nachricht 10 von 12
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Ich habe mich heute auch über die fehlende Info bei LuG gewundert und das hier gefunden.

 

Vielleicht kann man das 2 Jahre später noch einmal aufnehmen? ^^

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Neu_hier
Meister
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Nachricht 11 von 12
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Als kräftig zahlender Kunde, der für das Geld gute Leistungen erwartet, kann leider kein Verständnis aufgebracht werden. Das können Sie nun wirklich nicht erwarten und zeigt mir ein etwas merkwürdiges Bild einer Erwartungshaltung.

Zur Kenntis nehmen ja, mehr aber nicht. 

Danke
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Seeker
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Vielleicht kann man das 2 Jahre später noch einmal aufnehmen? ^^


da schon die Aussage "ist die Aufnahme dieses Hinweises für nicht U1-pflichtige Mandanten nicht erfolgt." in dieser Form falsch dargestellt ist, würde ich besser nichts erwarten. Es ist nicht so, das die Aufnahme des Hinweise nicht erfolgt ist, sondern der Hinweis wird aktiv unterdrückt sobald man von U1-pflichtig auf nicht U1-pflichtig umschlüsselt. Umgekehrt ist der "nicht aufgenommene Hinweis" dann wieder da. Irgendwer muss es für eine gute Idee gehalten haben, einen vorhandenen Hinweis einfach mal zu unterdrücken. Auf sowas kommt nur Datev.

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letzte Antwort am 11.06.2025 14:58:32 von Seeker
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