Hallo zusammen,
durch die Verwendung einer falschen Lohnart kommt es bei Mitarbeitern zu falschen Lohnsteuerbescheinigungen 2023. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse wurden ausgezahlt aber werden nicht in der Zeile 20. als solche ausgewiesen.
Wir hatten jetzt vor, mit der Februarabrechnung den Dezember 2023 mit einer Nachberechnung wie folgt zu korrigieren:
Eine negativ Position mit der falschen Lohnart im Nettobezug
Eine positive Position in gleicher Höhe mit der richtigen Lohnart im Nettobezug
Wir haben bereits bei einem Mitarbeiter eine Wiederabrechnung im laufendem Monat versucht und dabei die Lohnbestandteile so eingesetzt, dass plus minus 0 rauskommt damit keine Zahlungen oder Meldungen angeschubst werden. Bisher hat der Mitarbeiter auch eine neue Lohnabrechnung in seinem Postfach jedoch keine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung.
Habt ihr Tipps wie wir das Problem lösen können?
Viele Grüße und besten Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Sie dies als Nachberechnung erfassen, müssen Sie gleichzeitig die steuerliche Behandlung auf Entstehungsprinzip umstellen, da grundsätzlich das Zuflussprinzip angewandt wird und damit dies erst in 2024 auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen würde.
Durch die Umstellung auf das Entstehungsprinzip wird dies in 2023 steuerlich berücksichtigt. Dies ist nur mit den Abrechnungen 01+02/2024 umstellbar.
Hallo - ich habe hierzu noch eine Frage - was muss ich tun wenn ich erst im April bemerkt habe, dass die Verpflegungsmehraufwände nicht auf der Lohnsteuerkarte sind. Wie kann ich dies berichtigen?
Hallo,
über LODAS geht das m.E. gar nicht sondern nur manuell über ELSTER.
Gruß Alma82
Danke für die rasche Antwort.