Hallo und guten Tag,
auf der Entgeltabrechnung der Mitarbeiter mit einer BAV (zB. Direktversicherung) wurde der
BAV AG-Anteil lfd. St-frei bisher mit der Lohnart 901 aberechnet.
Nun hat Datev neue Lohnarten. In Zukunft wird der
BAV AG-Zuschuss lfd. St-frei mit der Lohnart 891 abgerechnet.
Wo muss ich das ändern?
Ich habe den BAV Vertrag neu angelegt, trotzdem erscheint immer die 901 in der Zeile Lohnart.
Was mache ich falsch?
VG
M. Kirschbaum
Hallo Frau Kirschbaum,
die Lohnart 891 wird nur im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung herangezogen.
Bei einem nicht verpflichtenden Arbeitgeberanteil ändert sich nichts. Es besteht kein Handlungsbedarf.
Weitere Informationen finden Sie unter Dok.-Nr. 1020917 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Bei meinem früheren AG hatte ich einen Zuschuß zur bAV von 15%.
In der Gehaltsabrechnung stand dafür die Lohnart 901 Betr. AV.AG (bis Okt. 2023)
Beim neuen AG bekomme ich einen Zuschuß zur bAV von ca. 17%.
Er verwendet die Lohnart 891 bAV AG-Zus.
Fr. Frohmeyer, schrieb: "die Lohnart 891 wird nur im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung herangezogen."
Ich bekomme aber mehr als der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss.
"Bei einem nicht verpflichtenden Arbeitgeberanteil ändert sich nichts" schrieb Fr. Frohmeyer.
Sollte dann nicht die Lohnart 901 verwendet werden?
VG
James
Hallo,
ich bin mir da zwar nicht sicher, kann Sie aber vielleicht auf eine Spur führen:
Es gibt zwei Möglichkeiten, die BAV anzulegen: den Assistenten Betriebliche Altersvorsorge und die manuelle Erfassung aller Angaben.
Kann es sein, dass bei der Nutzung des Assistenten programmseitig die Lohnart 891 hinterlegt ist?
Ich habe diesen Assistenten nur kurz genutzt und musste, weil die AG-Zuschüsse über den 15% lagen, den AG-Beitrag splitten, so dass dieser unter den Lohnarten 901 und 891 ausgwiesen wird. Das bläht den Lohnzettel auf und macht in meinem Augen die Verwaltung nicht übersichtlicher. Deshalb verwalte ich die BAV lieber "zu Fuß". Der AG-Zuschuss wird dann zwar nicht gesondert Pflichtzuschuss und freiwilliger Zuschuss ausgewiesen, sondern in Gänze unter der Lohnart 901.
Viel Erfolg und viele Grüße!
Hallo James,
der Arbeitgeberpflichtzuschuss wird mit der Lohnart 891 abgerechnet.
Wird ein Arbeitgeberanteil manuell in der dazugehörigen Registerkarte erfasst, wird dieser mit der Lohnart 901 auf der Brutto/Netto Abrechnung abgebildet.
Es gibt auch die Möglichkeit beide Varianten abzurechnen.
Wie die Abrechnung erfolgen soll, ist mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen zu klären.
Jacqueline, vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin ja AN und es geht mir nur drum zu wissen, ob die erste Gehaltsaabrechnug bei meinen neuen AG korrekt ist, weil andere Lohnarten (891) auftauschen als beim vorherigen AG (901).
Hier der Auszug.
Wie sie sehen beträgt der Zuschuss etwas über 17%
(siehe meine weitere Kommentare weiter unten)
Ist das so korrekt, weil alles uner 1 Zeile ist?
VG James
Hallo Lohnexperte, vielen Dank für Ihre Antwort.
Siehe meine weitere Frage als Antwort auf den Post von Jacqueline
VG James
Hallo @roi-lion ,
mich verwundert die Höhe des monatlich (?) umgewandelten und als steuer- und sv-frei abgerechneten BAV-Betrages:
In 2024 können sv-frei 3.624,00 € p. a. in eine BAV eingezahlt werden; das wären 302,00 € pro Monat.
Warum hier mehr zumindest sv-frei belassen wird, erschließt sich mir nicht.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@lohnexperte schrieb:Hallo @roi-lion ,
mich verwundert die Höhe des monatlich (?) umgewandelten und als steuer- und sv-frei abgerechneten BAV-Betrages:
In 2024 können sv-frei 3.624,00 € p. a. in eine BAV eingezahlt werden; das wären 302,00 € pro Monat.
Warum hier mehr zumindest sv-frei belassen wird, erschließt sich mir nicht.
Es gibt keinen monatlichen Freibetrag, sondern nur den jährlichen.
Sind die 3624€ erreicht, ist alles danach pflichtig.
Im Juli ist die Umwandlung noch sv-frei, im August ist sie ca. zur Hälfte sv-pflichtig und ab September dann voll sv-pflichtig.
Hallo @pogo ,
na klar, das habe ich nicht bedacht (obwohl ich das eigentlich auch weiß ;-)). Vielen Dank für die Klarstellung!
Ich selbst passe dann auch immer die AG-Zuschüsse an bzw. reduziere sie auf Null, weil in unseren BAV-Vereinbarungen die AG-Zuschüsse nur dann gewährt werden, wenn sie sv-frei bleiben. (Und, so glaube ich mich dunkel zu erinnern, war auch genau der Grund, warum ich nicht den BAV-Assisten nutzte. Denn dort sah zumindest ich keine Möglichkeit, den AG-Zuschuss entsprechend zu hinterlegen.)
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@roi-lion schrieb:Jacqueline, vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bin ja AN und es geht mir nur drum zu wissen, ob die erste Gehaltsaabrechnug bei meinen neuen AG korrekt ist, weil andere Lohnarten (891) auftauschen als beim vorherigen AG (901).
Hier der Auszug.
Wie sie sehen beträgt der Zuschuss etwas über 17%
(siehe meine weitere Kommentare weiter unten)
Ist das so korrekt, weil alles uner 1 Zeile ist?
VG James
Hier ist eigentlich ein Forum für Anwender der Datev-Software, die bei Problemen Rat/Tipps/Hilfe suchen. Es ist hier nicht die Plattform um den eigenen Arbeitgeber "zu kontrollieren", ob dieser befähigt ist, Lohnabrechnungen korrekt zu erstellen.
Hi,
@Chance schrieb:
Hier ist eigentlich ein Forum für Anwender der Datev-Software, die bei Problemen Rat/Tipps/Hilfe suchen. Es ist hier nicht die Plattform um den eigenen Arbeitgeber "zu kontrollieren", ob dieser befähigt ist, Lohnabrechnungen korrekt zu erstellen
hinzu kommt, dass bei uns oftmals die Antwort ja nicht "schwarz" oder "weiss" ist, sondern mehrere Stufen von "grau" möglich sind. Dies ist individuell auf Basis der vom MA vorliegenden Informationen durch den/ die Abrechner/ in individuell zu beurteilen.
Gruß, Volker
Hallo Lohnexperte,
das mit den Zahlen erklärt sich folgendermassen:
Ich zahle die Beiträge zur bAV normalerweise halbjährlich.
Da ich erst wieder in der zweiten Mai-Hälfte angefangen zu arbeiten habe, reichte mein Mai-Gehalt nicht für den halbjährlichen Beitrag. Mein AG hat das aufgesplittet. Ein Teil im Mai, der Rest im Juni. So komme ich im laufe des Jahres nicht über die Grenze von 4% der BBMG. Deswegen diese "krummen" Zahlen.
Viele Grüsse
James
Ahoi!
Also nach meiner Berechnung sind das doch 15% AG-Zuschuss in dem grafisch dargestellten Beispiel.
Oder geht es hier um etwas anderes?
VG
Ja, hier geht es um etwas anderes und zwar, so verstehe ich es auf, um Kontrolle/"Misstrauen" gegenüber dem Arbeitgeber/Lohnabrechner. Und das ist nicht der Sinn und Zweck dieser Community, nach meinem Verständnis.
Hallo Lohnfuzzi,
das ist eine interessante Frage.
Ich ging davon aus, dass der AG einen Zuschuss von 15% des AN-Beitrags leistet (siehe Regel unten).
Also AN zahlt 100 € , AG trägt 15 € bei. Versicherungsbeitrag wäre 115 €.
Bei meinem ehemaligen AG war es so.
Bei dem neuen AG ist es in der tat so, dass er 15% von dem Versicherungsbeitrag (VB) übernimmt,
also von einem VB von 115 € übernimmt AG 17,25 € und AN 97,75.
Mit den obigen Zahlen ist es:
AN 480.91 €
AG 84,87 € (das sind 15% von VB und 17,25% von AN-Beitrag)
VB 565,78 €
Die Regel ist folgende: "Wenn ein Arbeitnehmer zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Entgeltbestandteile umwandelt, ist der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."
Nach meinem Verständnis ist das umgewandelte Entgelt den AN-Beitrag.
Sollte ich da falsch liegen, bitte schreibt es mir.
Viele Grüße
James
Ich meine, dass man entweder von Hundert oder auf Hundert rechnen kann. Man sollte/muss sich dann natürlich für eine Variante entscheiden.
VG
Hallo @roi-lion
da Sie wie Sie schreiben AN sind schauen Sie mal hier. Dort sind die Varianten erläutert. Auf der Basis können Sie ja in die Diskussion mit Ihrem AG gehen.
Im Feld die Berechnungsart auf Hundert (z. B. 100 EUR + 15%), von Hundert (z. B. 85 EUR + 15%
von 100 EUR) oder in Hundert (z. B. 86,96 EUR + 15 %) wählen.
Gruß, vw
Hallo vw,
vielen Dank für den Link und den Hinweis auf die zwei Varianten.
Jetzt ist alles klar:
mein früherer AG hatte die Variante "auf Hundert" angewandt,
mein jetztiger die Variante "von Hundert".
Viele Grüße
James