Hallo,
ein Mitarbeiter ist wie folgt eingegeben:
Lodas hat hier die Entgeltdaten aus April statt März übergeben. Eine erneute Anforderung ist scheinbar nicht möglich, jedenfalls kam hierzu keine Rückmeldung.
Was kann ich hier tun / was habe ich ggf. falsch gemacht?
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich denke, Sie haben nix falsch gemacht.
Der April ist doch der letzte komplett mit Gehaltszahlung abgerechnete Monat VOR dem Krankengeldbezug im Mai.
Hallo @Ralf_Bruns ,
leider kann ich Ihnen auf Ihre Frage keine Antwort gebe, wie Sie LODAS dazu bringen, den März 2024 zu bescheinigen ...
Allerdings habe ich eine Anmerkung arbeitsrechtlicher Art: Haben Sie mit der Krankenkasse (ggf. telefonisch) die anrechenbaren Vorerkrankungen abgeklärt? Denn vor dem 02.04.2024 (Dienstag nach Ostern) haben Sie in den Fehlzeiten eine AU bis einschließlich 28.03.2024 (Gründonnerstag) erfasst. Hier könnte ein solch spezieller Fall vorliegen, bei dem angenommen werden könnte, dass an keinem einzigen (Arbeits-)Tag zwischen zwei Krankschreibungen eine Gesundung vorlag und somit von einem einheitlichen Verhinderungsfall auszugehen ist.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Gab es eine Rückmeldung von der Krankenkasse? Wenn die mit April zufrieden sind, sollte das passen.
Ansonsten kannst du die gemeldeten Monate im Reiter "Arbeitsentgelt" ändern:
(Hier musste ich bspw. wegen Kurzarbeit so weit zurück gehen.) Wenn du nur die Zeiträume angibst, holt LODAS sich die übrigen Werte aus der Abrechnung, "laufendes Brutto tatsächlich" musst du nur eintragen, wenn du aus irgendeinem Grund andere Werte melden willst/sollst als abgerechnet wurden.
Haben Sie daran gedacht, dass der Bearbeitungsmonat auf "Mai" stehen muss (da hier Beginn der EEL), wenn Sie auf "DÜ Arbeitsbescheinigung" drücken? Nicht, dass die Sie erst gesendet haben, also der Bearbeitungsmonat schon auf Juni stand?
Hallo,
zur Ermittlung der letzten Entgeltabrechnungszeiträume für den EEL Antrag, ist die Ausgangsbasis das Arbeitsentgelt aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen umfassenden Entgeltabrechnungszeitraum.
Dieser Zeitraum muss zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und auch abgerechnet sein.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles unter Punkt 9.1.
Wird von der Krankenkasse ein anderer Zeitraum gefordert, können Sie manuell eingreifen. @rschoepe hat das Vorgehen bereits beschrieben 🙂
Entschuldigung für die späte Rückmeldung. Ich habe die Zeiten manuell eingetragen, wie hier beschrieben. Vielen Dank für die Hilfe. Die Krankenkasse hatte die bisherige Lieferung abgelehnt und die Daten, wie sie gesendet wurden, hätte auch laut der Datev-Hilfe Seite so nicht gesendet werden dürfen.
Das ist ja tatsächlich merkwürdig. Du hast ja als Beginn der Erkrankung den 02. April (egal ob richtig oder falsch) eingegeben. Der Abrechnungszeitraum vor der Erkrankung kann ja nur März sein. Den Fall hatte ich auch noch nicht.