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Lodas: fehlende SV-Meldungen bei Wechsel der Betriebs-Nr

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letzte Antwort vor 10 Stunden 14:00:45 von Anna_Sonnenberg
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danielajo
Einsteiger
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Hallo zusammen!

Ich habe in 09/2017 einen neuen Beschäftigungsbetrieb 2 mit einer neuen Betriebs-Nr. bei einem Mandaten angelegt. Die Mitarbeiter, die vorher im Beschäftigungsbetrieb 1 und jetzt im Beschäftigungsbetrieb 2 arbeiten, habe ich über Personaldaten/Tätigkeit/Allgemeine Angaben den neuen Beschäftigungsbetrieb 2 zugeordnet. Für jeden Beschäftigungsbetrieb werden eigene Beitragsnachweise erstellt.

Aber: Hätten nicht SV-Meldungen (Abmeldung für Beschäftigungsbetrieb 1 und Anmeldung für Beschäftigungsbetreib 2) erstellt werden müssen?

Wo habe ich einen Haken oder einen Eintrag vergessen?

Für eure Anregungen im voraus vielen Dank.

Viele Grüße

Daniela Johannes

t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Johannes,

es handelt sich um keinen DEÜV-Meldetatbestand. Eine Meldung wäre nur dann zu erstellen, wenn sich gleichzeitig der Rechtskreis ändert.

Viele Grüße

T. Reich

danielajo
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Allerdings verstehe ich folgendes nicht: Der Mitarbeiter wurde unter der Betriebs-Nr. 1 angemeldet, später auf den neuen Beschäftigungsbetrieb 2 umgeschlüsselt und die Beiträge für diesen Mitarbeiter werden unter der Betriebs-Nr. 2 (keine Konsolidierung) gemeldet. Woher weiß die Krankenkasse, dass die Beiträge zu dem Mitarbeiter gehören?

Oder: Was ist, wenn z. B. in 11/2017 der Beschäftigungsbetrieb 1 eingestellt wird?

Viele Grüße

Daniela Johannes

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen Frau Johannes,

wie die Krankenkassen damit umgehen , weiß ich leider auch nicht. Es gibt halt keine gesetzliche Grundlage dafür und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es schon einmal die Überlegung dafür einen Meldetatbestand einzuführen, aber die Krankenkassen hielten einen Meldetatbestand dafür nicht für notwendig.

Wenn Beschäftigungsbetrieb 1 eingestellt wird, dann melden Sie diesen Tatbestand der Agentur für Arbeit. Dadurch wird die Betriebsnummer inaktiv. Die Krankenkassen werden diesen Sachverhalt dann sicher klären.

Als ich noch vor ewigen Zeiten bei einer Krankenkasse gearbeitet habe, war uns zumindest bekannt, welche Betriebsnummern zum gleichen Unternehmen gehörten. Es war daher zumindest damals schon zu klären. Heute wird es da technisch sicher noch ganz andere Möglichkeiten geben.

Viele Grüße

T. Reich

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danielajo
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Vielen Dank für Ihre Antwort!

Viele Grüße

Daniela Johannes

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mhaas
Fachmann
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Moin,

 

ich möchte das Thema aus aktuellem Anlass noch mal aufgreifen.

 

Wir haben einen Mandanten mit zur Zeit sieben Beschäftigungsbetrieben. Innerhalb dieser haben wir des öfteren natürlich auch Wechsel von Mitarbeitern.

 

Bei dem Wechsel eines MA von BB 1 in BB 3 wurden entsprechend keine Meldungen erstellt. Nun verlangen die KK jedoch, dass wir den MA zum 31.07.19 bei BB 1 abmelden und bei BB 3 zum 01.08.19 wieder anmelden und entsprechend dann auch die Jahresmeldung korrigieren.

 

Das das nicht nur einen MA betrifft sondern in diesem Fall 28(!) habe ich schlicht keine Lust Meldungen per svnet zu machen, die die Krankenkassen nach eigener Meinung nicht haben wollten.

 

Jemand eine Idee?

Lang may yer lum reek
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Einfach mal die Krankenkasse nach einer gesetzlichen Grundlage für die Meldung fragen. Das hat bisher noch kein Sachbearbeiter einer KK geschafft.

 

Und dann reicht plötzlich die Mitteilung aus, dass der Mitarbeiter in dem anderen BB tätig ist.

lohnexperte
Fachmann
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Alle Jahre wieder ... Heute nun komme ich mit gleicher Fragestellung um die Ecke (bin mit diesem Thema erstmals direkt konfrontiert):

 

Eine Krankenkasse fordert Ab- und Anmeldungen für Mitarbeiter an, die von Beschäftigungsbetrieb A zu Beschäftigungsbetrieb B gewechselt sind ein und desselben Unternehmens.

 

Meine Fragen lauten:

 

1. Hat sich hier in den letzten Jahren die Rechtsgrundlage geändert, so dass nun doch Ab- und Anmeldungen erforderlich sind? (Das schließe ich aus, weil nach der Hinterlegung des geänderten Beschäftigungsbetriebes in den PSD programmseitig keine solche Meldungen erstellt wurden.)

 

2. Wie erfahren denn die Krankenkassen, dass es einen neuen Beschäftigungsbetrieb gibt und welche Betriebsnummer dieser hat? Ich gehe davon aus, dass die erforderlichen Meldungen programmseitig erfolgen - wüsste aber eben gerne, welche das sind und wo ich die entsprechenden Protokolle finden kann.

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @lohnexperte,

 

zu Frage 1:
Wenn sich innerhalb eines Mandanten die Hauptbetriebsnummer für bestimmte Arbeitnehmer ändert (z. B. aufgrund der Erfassung einer abweichenden Hauptbetriebsnummer für die Krankenkasse der betroffenen Arbeitnehmer), werden ab 2023 automatisch die DEÜV-Abmeldungen wegen sonstiger Gründe mit Grund der Abgabe 33 „Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis“ und die DEÜV-Anmeldungen wegen sonstiger Gründe mit Grund der Abgabe 13 „Wechsel von einer sozialversicherungsfreien in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber (Anmeldung wegen sonstiger Gründe)“ für betroffene Arbeitnehmer erstellt.

Weitere Informationen finden Sie in Dokument 1025920.

 

zu Frage 2:
Wenn Sie mehrere Beschäftigungsbetriebe haben, werden die Beitragsnachweise pro Beschäftigungsbetrieb einzeln an die Krankenkassen übermittelt. Auf diesen Beitragsnachweisen ist die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs vermerkt.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Christopher_Fürther ,

 

vielen Dank für Ihre kurzfristige Antworten, zu denen ich zwei Nachfragen habe.

 

zu Frage 1.

 

Nach meinem Verständnis hat sich in unserem Fall nicht die Hauptbetriebsnummer geändert. Wie und durch wen erfahren denn nun die Krankenkassen von der neuen Betriebsnummer? Sind auch in diesem Falle Meldungen zu machen? 

 

zu Frage 2.

 

Ich habe die Option gewählt, konsolidierte Beitragsnachweise zu erstellen, so dass nur Beitragsnachweise unter der Hauptbetriebsnummer erstellt werden, in denen die Werte der zweiten Betriebsnummer enthalten sind, die Betriebsnummer hingegen nicht. 

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @lohnexperte,

die Änderungen der Betriebsdaten werden mit der nächsten Lohnabrechnung in Form einer Meldung zur Betriebsdatenpflege an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Von dort aus werden die Daten an alle betroffenen Sozialversicherungsträger weitergegeben.

Informationen zur Betriebsdatenpflege finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1021689

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
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letzte Antwort vor 10 Stunden 14:00:45 von Anna_Sonnenberg
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