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Lodas SFN Zuschläge abrechnen

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letzte Antwort am 23.04.2026 14:29:26 von Christopher_Fürther
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antjewagner
Einsteiger
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Liebe Community,

eine SFN-Einsteigerfrage: ich muss erstmals mit Lodas Nachtzuschläge (25%) abrechnen. Zur Einrichtung habe ich mir das Dokument 9219428 gezogen. Leider scheitere ich bereits bei der Einrichtung der relevanten Stammlohnarten. Wo kann ich die Lohnart 51 (Nachtzuschlag 25 % steuerfrei) einrichten und was muss ich noch tun. Muss ich in den MPD und was in den Personaldaten hinterlegen, damit ich die nachtzuschläge abrechnen kann

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 14
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Hallo, 


die Lohnarten legen Sie unter Mandantendaten I Lohnarten an. Die 51 ist die zu hinterlegende Steuer- und SV-Behandlung in der Lohnart. Für Stundenzuschläge stehen die Stammlohnarten 110-117 zur Verfügung, für Betragszuschläge die Lohnarten 211-215.


Informationen finden Sie ebenfalls im Dokument 5303366 .


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
antjewagner
Einsteiger
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Danke!

a_dornfeld
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

um keinen neuen Thread zu öffnen nutze ich diesen und hoffe auf Unterstützung. Habe in Lodas, nach Dok. 5303366 SFN Lohnarten eingerichtet.

 

Habe aus der Stammlohnart 211 die eigene LA 20 mit 25% und LA 21 mit 40% Lohnveränderung gemacht. Steuer- und SV Behandlung ist Schlüssel 52 (Sonntagszuschlag 50% steuerfrei) bei beiden LA´s eingetragen.

Hierzu mal Bild 1 beigefügt.

 

Muss ich nicht aber eigentlich zu meinen eigenen LA 20,21 die Steuer-und SV Behandlung 51 (Nachtzuschlag 25%frei bzw. 55 Nachtzuschlag /Kern40%frei) eintragen? Dann passt aber irgendwie das Steuer- und SV Brutto nicht?! 

Siehe Bild 2 

 

Welche Eingaben sind nun korrekt? Hoffe das ich mich verständlich ausgedrückt habe.....

Alle anderen Eingaben habe ich laut Dokument 5303366 getätigt.

 

Gruß André

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 14
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Hallo André,


bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.


Im Dokument 9219428 haben wir die Berechnung der SFN-Lohnarten erläutert.
Sollte Ihnen das nicht weiterhelfen, müssen wir uns den Sachverhalt genauer ansehen um zu prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Fortgeschrittener
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Hallo. Gibt es bei der Sachlage Std.Lohn über 25 Euro auch eine Verfahrensbeschreibueng, wie ich es in Lodas oder der Mdt. in der Vorerfassung handeln muss?

Grundstundenlohn bis 25,00 Euro: steuerfrei und SV-frei

Grundstundenlohn von 25,01 Euro bis 50,00 Euro: steuerfrei, aber SV-pflichtig  XXX mein Fall, automatisch wird dies doch nicht von Lodas getrennt oder doch?

Grundstundenlohn ab 50,01 Euro: steuer- und SV-pflichtig

In der gesetzlichen Unfallversicherung gehören SFN-Zuschläge in voller Höhe zum UV-pflichtigen Entgelt

Danke.

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pogo
Experte
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Nachricht 7 von 14
4227 Mal angesehen

Entscheidend ist die richtige Steuer- und SV-Behandlung der Lohnart.

Die müsste in deinem Fall auf 51 stehen. Dann wird auch automatisch gerechnet.

 

Mehr dazu hier:

Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge)

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Dennis92
Beginner
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Nachricht 8 von 14
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Ist es denn dann korrekt, dass neben den Lohnarten keine Buchstaben sind? Also zur Steuer und SV Freiheit? Berechnet wird alles korrekt (siehe Snip)

Hintergrund: Mandant zahlt 50% Zuschlag, es sind aber nur jeweils 25% und 40% steuerfrei. Die Steuerfreiheiten habe ich jeweils mit 51 (25%) und 55 (mit 40%) hinterlegt. Stammlohnart jeweils 113 (wegen den 50%, die der Mandant bezahlt).

Danke im Voraus!

Dennis92_0-1769015267709.png

 

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pogo
Experte
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Ja, das ist richtig so, weil ja nicht der ganze Betrag frei oder pflichtig ist und für F+L F+L oder so ist kein Platz.

Dennis92
Beginner
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Nachricht 10 von 14
1565 Mal angesehen

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!


Ein Kollege riet mir, da er diese Ansicht auch nicht kannte, einfach zwei Lohnarten zu erstellen. Eine mit 4 Schlüsseln (Steuer und SV frei) und die andere dann mit 1 (volle Steuer und SV Pflicht). Prinzipiell führt dieser Weg ebenfalls nach Rom. Wäre diese Vorgehensweise aber nicht gefährlich, sollte ein Mitarbeiter mehr als 25€ pro Stunde verdienen? Da gibt es (meine ich zumindest) Beschränkungen und der Lohn wäre falsch. Mit meinem Vorgehen sollte Datev (hoffentlich) alles richtig erkennen und abrechnen. 

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Mandy2503
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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Hallo zusammen, ich wollte auch keinen neuen Thread eröffnen, da das Thema der SFN Zuschläge scheinbar nicht nur mir Fragen aufwirft. 

Ich habe einen Sonntagszuschlag mit 50% sv frei angelegt als Steuerschlüssel Nr. 52 angelegt. Der Arbeitnehmer erhält 31€ Stundenlohn, also 6€ über der Maximalgrenze. Nun habe ich eine Probeabrechnung mit 1 Stunde SFN Zuschlägen abgerechnet. Müsste ich nicht im SV und Steuerbrutto unterschiedliche Werte haben?

Weiter unten in der Verdienstbescheinigung habe ich einen Wert von 851,02€ (Reisekosten 320,94€+Verpflegungszuschuss 420,00€+BAV 100€) bleibt ein Rest von 10,08€. Diese Summe erschließt sich mir gar nicht. 

Ich würde einfach gern nachvollziehen können, was dort im Hintergrund berechnet wurde.

Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich und ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Im Anhang habe ich meine Probeabrechnung beigefügt.

 

LG Mandy

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Mandy2503,

 

es kommt darauf an, wie hoch der Grundstundenlohn ist.
Dieser wird bei 25 EUR für die Sozialversicherung gekappt. Der Grundstundenlohn wird im Hintergrund errechnet anhand der Formel Basislohn + Grundlohnzusätze /die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit (wöchentliche Arbeitszeit x 4,35).
Anhand des Grundstundenlohnes und der abgerechneten Stunden wird im Hintergrund geprüft, welche Beträge steuer- und SV-frei und welche steuer- und SV-pflichtig sind.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1032650.


Wir schauen uns den Sachverhalt auch gerne genauer an. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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a_dornfeld
Einsteiger
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Nachricht 13 von 14
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Hallo zusammen,

 

kurze Frage zu steuer- und beitragspflichtigen Nachtzuschlägen.

 

Ein Mitarbeiter in Teilzeit erhält regelmäßig steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge. Nun hat er am Karfreitag regulär frei gehabt, da er ja nur Teilzeit arbeitet. Hier muss der Nachtzuschlag dann doch nicht pflichtig weitergezahlt werden, da er ja nicht gearbeitet hätte oder?

 

Danke für eure Hilfe.

Gruß André

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 14
599 Mal angesehen

Hallo @a_dornfeld,

rechtlich verbindlich können wir Sie hierzu nicht beraten, nach unserem aktuellen Kenntnisstand gilt jedoch Folgendes:

Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt voraus, dass ein Zuschlag für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (sog. SFN-Arbeit) gezahlt wird.

Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfall anlässlich von gesetzlichen Feiertagen ist daher steuer- und beitragspflichtig.

Diese und weitere Informationen finden Sie in DATEV LEXinform unter:
https://wissensplattform.apps.datev.de/document/lexinform/5300262
https://wissensplattform.apps.datev.de/document/lexinform/5300574

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.04.2026 14:29:26 von Christopher_Fürther
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