Eine letzte Frage noch frankschöneberg:
Kann man denn schon sagen, welche Kreditinstitute derzeit an diesem Verfahren teilnehmen bzw. eine Zusage zugesichert haben?
Das ist insofern von Interesse, als dass Fragen von betroffenen Arbeitnehmern ja in diese Richtung zielen könnten.
Oder habe ich das tatsächlich überlesen?
Hallo Herr Reich,
auch wenn der von mir zitierte Text in Ihrem Post nicht an Sie gerichtet war: Wir - Sie - konstruieren weiter.
Sie nehmen an, dass eine Auskunftei, die einen Score zur Kreditwürdigkeit bildet, Lohnabrechnungen von Arbeitnehmern vorliegen hat. Und Sie nehmen weiter an, dass das Nicht-Vorhandensein einer Lohn-ID zu einer Herabsetzung des "Scores" führt.
Nachdem wir von insgesamt ca. 40 Millionen monatlich erstellten Abrechnungen in Deutschland ausgehen und DATEV für ein Drittel davon softwaretechnisch verantwortlich zeichnet, dürfte also der größte Teil der erstellten Abrechnungen einen "schlechten Score" erhalten. Ein unrealistisches Szenario.
Selbstverständlich können Sie sich aber im Falle eines Falles an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Hallo Herr Hofmeister,
klare Antwort: Nein, DATEV kann das nicht. Die Vertragsgestaltung obliegt unserem Partner VeriTrust.
Uns ist aktuell nicht bekannt, ob VeriTrust eine Veröffentlichung von teilnehmenden Institutionen plant (z. B. als Referentkunden oder ähnliches).
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Insofern hat LuG (meiner bescheidenen Meinung nach) eh keine Daseinsbereichtigung mehr.
Dann haben auch DMS Nutzer keine Daseinsberechtigung mehr. Der große Vorteil von LuG liegt in der direkten Ablage der Auswertungen in das DMS. Mit Schrecken habe ich von dem Umwegen gelesen Auswertungen aus LohnRZ in das DMS zu bekommen.
...Muss der Arbeitnehmer zustimmen, wenn z. B. die Bank die Echtheit seiner Abrechnung prüfen möchte?
Die Bank wird sich sicherlich das Einverständnis mit einem Kreditantrag geben lassen. Der Arbeitnehmer könnte aber auch eine Prüfung verweigern, indem er entweder überhaupt keine Abrechnung zur Bonitätsprüfung aushändigt oder die Lohn-ID schwärzt.
....Vorerst einen angenehmen Abend!
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Wenn ein Arbeitnehmer die Bildung der Lohn-ID nicht möchte, muss dies meines Erachtens respektiert werden.
Ein schwärzen sieht unprofessionell aus, und führt ggf. zu Nachfragen.
Hallo tax,
ja, das dürfte passieren. Nur unterstelle ich dann dem Fragesteller (in der Bank z. B.) folgende Frage:
Wenn Sie uns Ihre Lohn-/Gehaltsabrechnung zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Verfügung stellen, warum möchten Sie dann verhindern, dass wir die Echtheit des Dokumentes auf kurzem Wege prüfen? Bitte lassen Sie uns nun eine beglaubigte Gehaltsbestätigung Ihres Arbeitgebers auf dem Postwege zukommen oder ändern Sie die Bankverbindung für Ihre Gehaltseingänge auf ein Konto unserer Bank.
Allerdings kann ich mir ehrlich gesagt das Szenario eben nicht vorstellen, dass ein Arbeitnehmer im beschriebenen Fall auf dieses Sicherheitsmerkmal verzichtet.
Zum "möchte nicht muss respektiert werden": Nein, das sehen wir nicht so. WIR fügen der LODAS-Abrechnung ein Sicherheitsmerkmal hinzu, das zur Echtheitsprüfung dient. Dieses Sicherheitsmerkmal gehört ab sofort zu DIESER Abrechnung.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Ein schwärzen sieht unprofessionell aus, und führt ggf. zu Nachfragen.
Im Besten Fall. Ich gehe eher davon aus, dass es zur Ablehnung des Kreditantrages und "Anpassung" des Statues bei der SCHUFA/Kreditreform führen wird.
Hallo Herr Kopatz,
DATEV Lohn und Gehalt erfreut sich weiterhin ungebrochener Beliebtheit bei den Anwendern.
Auch in den kommenden Jahren wird es weiterhin zwei Abrechnungsprogramme von DATEV geben.
Zur Lohn-ID: Es bleibt bei vorerst keiner Implementierung in Lohn und Gehalt und den dazu bereits angeführten Gründen.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
... B.) folgende Frage:Wenn Sie uns Ihre Lohn-/Gehaltsabrechnung zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Verfügung stellen, warum möchten Sie dann verhindern, dass wir die Echtheit des Dokumentes auf kurzem Wege prüfen? Bitte lassen Sie uns nun eine beglaubigte Gehaltsbestätigung Ihres Arbeitgebers auf dem Postwege zukommen oder ändern Sie die Bankverbindung für Ihre Gehaltseingänge auf ein Konto unserer Bank.
...
Lieber Bankmitarbeiter (Auto- Möbelverkäufer),
dieser Onlineüberprüfung stehe skeptisch gegenüber. Deswegen ist diese Lohn-ID nicht auf meiner Lohnabrechnung vermerkt.
Gerne lasse ich Ihnen eine Verdienstbestätigung von meinem Arbeitgeber zukommen. Wenn gewünscht auch beglaubigt.
Meine Bankverbindung bezgl meines Girokontos möchte ich nicht ändern. Aber vielen Dank für das Angebot.
Sehr geehrter Herr Schöneberg,
meine Fall kann man nur konstruieren, da weder Auskunfteien noch Banken dazu verpflichtet sind offen zu legen, wie sich der Score zusammensetzt.
Ich belasse es aber jetzt dabei.
Die Gedanken sind frei.
Mit freundlichen Grüßen
T. Reich
Dann haben auch DMS Nutzer keine Daseinsberechtigung mehr. Der große Vorteil von LuG liegt in der direkten Ablage der Auswertungen in das DMS. Mit Schrecken habe ich von dem Umwegen gelesen Auswertungen aus LohnRZ in das DMS zu bekommen.
Das ist Quatsch. Der Vergleich, wenn es denn einer werden sollte, ist noch nicht mal Apfel/Birne, noch nicht ein mal Obst/Gemüse.
Es geht hier ja nun um die Verarbeitung im RZ oder in der Kanzlei. DMS und Dokumentenablage ist beides in der Kanzlei.
Und die Ablage von Auswertungen in DMS oder Dokumentenablage, nun warum...? Lohn-Archiv-DVD abrufen und fertig. Das bei Bedarf. Und wenn die Aufbewahrungsfrist beendet ist, kümmert sich das RZ um die Löschung. Wenn das Mandat zu einem anderen Berater wechselt, wird der komplette Bestand im RZ übertragen und ich hab keinen Aufwand mehr (wird ja in einem anderen Thread behandelt).
Grüße
Chr.Ockenfels
Sehr geehrter Herr frankschöneberg,
da Sie ja nur tatsächliche Fälle interessieren. Zu diesem haben Sie sich noch nicht geäußert:
Ein Mandant kam jetzt auf mich zu und möchte, dass ich künftig bitte mit LODAS arbeiten soll, da die Lohn ID für seine Mitarbeiter sehr vorteilhaft sein kann! Und nun?
Text-Nr. 114
Anonym würde sich hier sicher auf eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
T. Reich
Hallo Herr Reich,
zunächst bitte ich darum, mir keine Worte in den Mund zu legen. Ich bin nun auch auf verschiedene spekulative Fälle eingegangen, muss dies aber nicht immer und immer wieder tun, wenn sich an der Fallbeschreibung nichts ändert. Wir können ja auch einfach abwarten, ob die beschriebenen fiktiven Szenarien überhaupt auftreten.
Dann: Herr Dostal wird es sicher sehr nett finden, dass Sie sich um seine Fragestellung kümmern. Er selbst hat sich mir gegenüber allerdings nach meinen ergänzenden Erläuterungen nicht mehr gemeldet.
Nun denn, auch ich kann hier nur spekulieren: Und ich mutmaße, dass Herr Dostal seinen Mandanten darüber aufklärt, dass er mit Lohn und Gehalt arbeitet, womit das Sicherheitsmerkmal Lohn-ID nicht darstellbar ist. Ich mutmaße weiter, dass er seinem Mandanten erklärt hat, dass dessen Gehaltsabrechnungen genau so viel wert sind wie die aus LODAS erstellten. Und im Anschluss könnte er seinen Mandanten z. B. noch in diesen Thread schicken, um alle möglichen Erläuterungen aufzufinden.
Aber das ist wie gesagt alles nur spekulativ.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Sehr geehrter Herr Schöneberg,
zunächst bitte ich darum, mir keine Worte in den Mund zu legen. Ich bin nun auch auf verschiedene spekulative Fälle eingegangen, muss dies aber nicht immer und immer wieder tun, wenn sich an der Fallbeschreibung nichts ändert. Wir können ja auch einfach abwarten, ob die beschriebenen fiktiven Szenarien überhaupt auftreten.
dann bitte ich hiermit förmlich um Entschuldigung, dass ich Ihnen Worte in den Mund gelegt habe.
Mit freundlichen Grüßen
T. Reich
dass dessen Gehaltsabrechnungen genau so viel wert
Sorry, die Gehaltsabrechnung sind eben nicht gleichwertig, weil das Sicherheitsmerkmal fehlt. Es ist doch gerader der Grund worüber sich alle hier aufregen. Auf der einen Seite wird gesagt, dass das Sicherheitsmerkmal eine Abrechnung fälschungssicher macht, auf der anderen Seite wird aber bei LuG gesagt, ist ja nicht so schlimm wenn es fehlt.
Diese Aussagen sind inkonsequent!
Bei LuG fehlt das Sicherheitsmerkmal.
Hallo Herr Schöneberg,
richtig! Spekulativ ohne Ende! Es ist gerade 3 Wochen her, dass die Lohn-ID in der Welt ist.
Ich war erst auch skeptisch, aber habe nun keine Sorge, dass LuG ein super Programm ist und bleibt.
Der fachliche Teil dieses Threads hat übrigens sehr dazu beigetragen.
Gruß
C. Rohwäder
Sehr geehrter Herr Schöneberg,
wir habe jetzt genau den umgekehrten Fall: Eine Mandantin hat uns aufgefordert, die Lohn-Id zukünftig nicht mehr auf die Abrechnungen zu drucken. Vielleicht könnte die DATEV überlegen, ob es den Beratern nicht doch möglich sein sollte, die Angaben zu unterdrücken. Das Argument, es geht nicht, es ist ein Sicherheitsmerkmal, überzeugt nicht wirklich und ist genauso wenig hilfreich in der Diskussion mit den Mandanten, wie „das ist halt einfach so“.
Mit besten Grüßen
H.D.
Es ist doch gerader der Grund worüber sich alle hier aufregen.
Der Grund warum sich "alle" hier aufregen ist vermutlich typisch deutsch.
Man könnte sich auch einfach freuen, dass DATEV auf 13 Millionen (von 30 Millionen) Lohnabrechnungen die monatlich in Deutschland erstellt werden als einziger Softwareanbieter ein Sicherheitsmerkmal schnell und ohne großen Kostenaufwand eingeführt hat.
Unabhängig davon verstehe ich und unterstütze ich teilweise die sachliche Kritik, über z.B. Design, Information durch die DATEV, überhastete Einführung etc.
Seien Sie mir nicht böse, dass hat nichts mit typisch deutsch zu tun.
Warum sollte ich mich darüber freuen, dass "mein" Softwarehersteller eine "exklusive Neuheit" vermarktet und diese nur bei dem anderen Lohnprogramm.
Auf der anderen Seite will er mir dann aber verkaufen, wie toll doch mein Lohnprogramm wäre, obwohl das im anderen Produkt beworbene besondere Merkmal fehlt. Im Übrigen sagt er mir dann noch, ach übrigens, ob und wann sie das bekommen, schauen wir mal.
Hallo Herr Berger,
das Problem an Probeabrechnungen bei LODAS ist, dass diese nur durch das Senden von Daten ins RZ generiert werden können und erst nach Rückübertragung sichtbar sind.
Je nach Datenmenge dauert der Vorgang im Durchschnitt ca. 4 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Ist hier mit einer Weiterentwicklung in Bezug auf Geschwindigkeit zu rechnen?
Hallo Tax,
soweit ich mal gehört habe soll DATEV hier dran sein auch eine Echtzeitabrechnung zu entwickeln, das kommt aber denke nicht vor 2020 wenn überhaupt. Aber das kann sich auch wieder geändert haben.
Hallo H. D.,
die Lohn-ID wird nicht unterdrückbar bleiben. Unbenommen bleibt dem AN die Schwärzung.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Hallo tax,
dazu melde ich mich im Laufe des Tages.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Hallo tax,
wir haben uns mal die heute früh stattgefundenen Probeabrechnungen angesehen und sind dabei auf Zeiten von ein bis eineinhalb Minuten gekommen. Natürlich bestehen Abhängigkeiten zur Datenmenge (alle AN eines Mandats?) sowie zum Zeitpunkt (Abrechnungszeit? Mitten am Abrechnungstag?).
Technisch wird nach Beauftragung einer Probeabrechnung nach genau zwei Minuten eine Prüfung auf Fertigstellung durchgeführt und bei Erfolg ein automatischer Rücksendeauftrag durchgeführt. Ist die Probeabrechnung noch nicht fertig, erfolgen in kurzen Abständen weitere Prüfungen und enstprechende Rücksendung.
An diesem derzeitigen automatischen Vorgehen sind aktuell keine Änderungen geplant. Es könnte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eine Verkürzung des ersten Prüfzeitraums stattfinden (z. B. wenn die RZ-Leistung an dieser Stelle schnellere Vorgänge zulässt).
Zu einer "Echtzeitabrechnung" können wir aktuell nichts mitteilen.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Hallo Herr Schöneberg,
vielleicht hätte ich die Situation etwas genauer beschreiben sollen. Sie haben eine Mandantin, der sie erklären müssen, dass die Lohn-Id für die ordnungsgemäße Lohnabrechnung gesetzlich nicht notwendig ist und sie vermutlich recht hat, dass diese zusätzliche Information auf den Lohnabrechnungen ihrer Arbeitnehmer Marketing ist, welches sie nicht bestellt hat und bei der wir ihr jetzt auch keine Vorteile für sie darstellen können. Dieser Mandantin müssen sie dann auch noch erklären, dass diese Information zwangsweise erfolgt. In diesem (zum Glück) Einzelfall, könnte man die Diskussion halt deutlich verkürzen und entspannter beenden, wenn sich die Ausgabe der Lohn-Id unterdrücken ließe.
Mit besten Grüßen
H.D.
Hallo H. D.
doch, ich konnte Ihren Wunsch verstehen und einordnen.
Dennoch ist die Lohn-ID keine "Marketingmaßnahme", sondern ein Sicherheitsmerkmal, das auf der Abrechnung nicht unterdrückbar ist.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
Personalwirtschaft
Doch solange es nur von einem von 2 Programmen eines Anbieters angeboten wird, der sich dafür wie "Bolle" feiert, ist das ganz klar ein "Marketingmaßnahme" für den Anbieter!
Hallo Herr Schönberg,
danke für Ihr Feedback.
VG
Tax
Pfiffige Kanzleien werden dann demnächst also Lohn mit und ohne Sicherheitsmerkmal in ihr Portfolio aufnehmen.
Hat dann doch alles was für sich...
Ein Teil der MA mit LODAS, den Rest mit LuG!