Hallo liebe Community,
die Befristung eines Arbeitsvertrages soll jetzt vorzeitig zum 31.07.19 enden (eigentlich erst zum 28.02.20). Muss ich jetzt im Reiter "Befristung" einfach den Haken löschen und die eigentlichen Enddaten entfernen oder muss ich bei der unbefristeten Beschäftigung das Austrittsdatum 31.07.19 und ein Neueintrittsdatum 01.08.19 mit unbefristeter Beschäftigung eingeben (hier gibt's dann ja glaube ich eine Abmeldung/Anmeldung zur Sozialversicherung?).
Ich freue mich über Hilfe.
Vielen Dank.
Hallo Frau Athanasulis,
ich würde den Haken und das Enddatum entfernen und mehr nicht. Einen neuen Beschäftigungszeitraum würde ich nicht anlegen, da Sie sonst keine Nachberechnungen mehr machen können und eine Meldung zur Sozialversicherung ist bei einer Übernahme nicht notwendig.
Hallo Björn,
super vielen Dank, dann würde ich das auch so machen. Probeabrechnung hat so auch funktioniert ohne Fehlermeldung . Vielen Dank!
Moin,
denken Sie aber daran, auch die letzte Stelle des Tätigkeitsschlüssels anzupassen.
Hierdurch wird eine Meldung nicht ausgelöst - dieser Schlüssel dann aber bei der nächsten Meldung genutzt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
super, danke, da hätt ich jetzt wirklich nicht dran gedacht. Wäre natürlich toll, wenn das von Lodas automatisch vorgeschlagen würde
Viele Grüße
Wenn einen Vertrag befristet war und sich in unbefristet umgewandelt hat, würde ich tatsächlich, wie Sie auch meinten Befristungsdatum entnehmen und die TätigkeitsSchlüssel ändern.
Die Frage ist, wenn AN unbefristet übernommen wurde und doch nach eine Zeit gehen muss, ist das wichtig die bevor bestehende Befristung in die Arbeitsbescheinigung zu übernehmen?
Soll man das Befristungsdatum löschen oder nicht? 🤔 Danke für die Antwort
Hallo,
wenn der Arbeitnehmer nicht mehr befristet ist kann das Datum der Befristung rausgenommen werden.
Hallo Wolfgang, Danke für deine Antwort.
Ist das Datum überhaupt nach der Entfristung für Agentur f.Arbeit Jobcenter und etc relevant? ZB für Arbeitsbescheinigung?
Danke dir. Liebe Grüße Tatjana
das ursprüngliche Befristungsende ist bei einem unbefristetem Arbeitsverhältnis für niemanden mehr interessant.
Danke 🙂