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Lodas - Arbeitsbescheinigung für Gesellschafter-Geschäftsführer übermitteln

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letzte Antwort am 16.05.2025 12:52:27 von Claudia-
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Gutti
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Hallo zusammen

 

(wie) kann ich für einen ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer, der SV-frei abgerechnet wurde (Personengruppe 900, BGRS 0000) eine elektronische Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III übermitteln?

 

Ich kann die Daten zur Kündigung eintragen, aber erhalte einen Fehler wegen der o.g. Schlüsselungen.

 

Die Arbeitsagentur verlangt aber die Bescheinigung, weil der Antragsteller aufgrund freiwilliger Versicherung wohl einen Anspruch auf ALG 1 hat.

 

 

cro
Experte
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Wüsste gerade auch keine Lösung, außer das SV-Meldeportal.

 

BEA – Bescheinigungen online übermitteln | Bundesagentur für Arbeit

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Ewa123
Einsteiger
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Sowas habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört . 

Aber wenn die Agentur für Arbeit es will ….

 

dann funktioniert es nur über das SV-Meldeportal.

Bei den sozialversicherungspflichtigen (arbeitslisenversicherungspflichtigen !) Entgelten würde ich 0 Entgelt eintragen . Alles andere ist definitiv falsch und da würde ich mit auch von der AGfA nicht anderes sagen lassen

 

Wir hatten bereits Bescheinigungsanforderungen von ehemaligen Minijobbern - auch von AGfA.

Haben wir auch erstellt aber auch mit Entgelt 0

Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Wie wird das ALG berechnet:

Höhe des Arbeitslosengeldes

Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die folgende Erklärung ist darum vereinfacht.

Ein bestimmender Faktor ist das Bruttoeinkommen, das Sie vor der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erzielt haben. Beanspruchen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie für den Zeitraum von 2 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit nachweisen, dass Sie mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten. 

Andernfalls errechnen wir die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes, indem wir ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde legen. Dieses Arbeitsentgelt orientiert sich an Ihrer beruflichen Qualifikation und an der Beschäftigung, auf die sich unsere Vermittlungsbemühungen für Sie erstrecken.

Weitere Faktoren, die die Höhe des Arbeitslosengelds beeinflussen, sind zum Beispiel Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder (im Sinne des Einkommensteuergesetzes) haben.

 

 

Ich vermute das er die Bescheinigung bekommen hat für seinen letzten Arbeitgeber in dem er sv-Pflichtig war bzgl. der 150 Tage Regel. (wenn es innerhalb der letzten 2 Jahre war) Sollte er länger als 2 Jahre Gesellschafter/GF gewesen sein, damit nicht sv-pflichtig, dann wird er nach einem fiktiven Vergleichsentgelt bemessen.

 

Was er als GF verdient hat ist also völlig egal. 

 

Bei Neuaufnahme einer Arbeitslosenmeldung werden die Arbeitsbescheinigungen immer schnell verteilt, weil es zu Standard gehört. Meines Erachtens betrifft die nicht euch.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Das die Arbeitsagentur die Bescheinigung für die Beschäftigten bei ihnen anfordert bezweifle ich ganz stark. Für diese Beschäftigten bekommt er kein Arbeitslosengeld. Hat kein Anrecht weil nicht eingezahlt.

 

Ich würde die Ausstellung verweigern. Soll er was schriftliches bringen. Das ginge nur über das Meldeportal. Arbeit für nichts !

 

Wenn sie das unbedingt machen wollen auf keinen Fall Entgelt da rein schreiben!

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rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 7
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@Lohnnutzer  schrieb:

Hat kein Anrecht weil nicht eingezahlt.


Nicht über die Lohnabrechnung, wir haben aber bspw. eine Mandantin, die als GGF in die Freiwillige Arbeitslosen­versicherung einzahlt. Das scheint bei @Gutti auch der Fall zu sein.

SV-pflichtiges Entgelt ist 0, da stimme ich zu. Ich würde aber bei der BA anfragen, ob das Gehalt dann als fiktives Entgelt eingetragen werden kann/soll.

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Laut FAQ ist die Bescheinigung zu erstellen und 0 einzutragen:

Claudia_0-1747392698945.png

 

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letzte Antwort am 16.05.2025 12:52:27 von Claudia-
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