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Lodas: Übermittlung digitaler Lohnnachweis

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letzte Antwort am 22.01.2017 12:31:01 von mariahagen
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sonja
Einsteiger
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Nachricht 31 von 68
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Hallo Frau Schauer, liebe DATEV,

in den DATEV-Dokumenten wird auf Hinweis auf youtube-Erklärung bzgl. UV- Stammdaten gegeben. Den habe ich mir heute angesehen, dort wird erklärt, dass man die Stammdaten in 12/2016 einstellen soll. Diese Erklärung in youtube stammt von vor 3 Wochen.

Nun wird von DATEV immer von Januar 2016 gesprochen. Warum diese Abweichung?

Wenn ich die Stammdaten nun in 1/2016 eingebe,sender und eine Wiederholungsabrechnung für 1/2017 machen. Bekomme ich dann den digitalen Lohnnachweis für 2016?

Ich muss für 2016 nichts anderes machen als nur die Stammdateneingabe?

Auch wenn ich unterjährige AN-Eintritte hatte?

2017 kommt ohne bisher erkannte Probleme.

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manu
Einsteiger
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Nachricht 32 von 68
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ja Frau Janz da ärgere ich mich auch gerade darüber. In keinem Datev-Dokument wird bis jetzt erwähnt, dass man den Stammdatenabruf in 01/2016 machen soll!

Ich habe diese Abfrage für viele Mandate bereits auf Abrechnungsstand 12/2016 gemacht!

Heißt das jetzt dass ich bei allen eine Wiederholungsabrechnung für 01/2017 anstoßen muss??? Oder ggf. falls ich den Januar 2017 noch nicht abgerechnet habe gleich mal vorsichtshalber in 01/2016 die Betriebsnummern erfassen soll??

Ja geht´s eigentlich noch??? Fragen über Fragen????

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m_e_
Einsteiger
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Nachricht 33 von 68
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Hallo Frau Haile,

also bei mir hatte es momentan bei allen Mandanten funktioniert bei denen ich per 12/2016 die Eingaben vorgenommen habe - nur bei einem Mandanten bei dem der Abrechnungsmonat noch auf 01/2017 stand klappte die DÜ nicht.

Eventuell nochmals vor der regulären Lohnabrechnung die Stammdaten UV mit den beiden Betriebsnummern und die PIN per 01/2016 schicken und erst mit der nächsten Verarbeitung die Löhne verarbeiten.

Dann sollte das Programm vor Übermittlung des digitalen Lohnnachweises den korrekten Stand haben (keine Gewähr).

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manu
Einsteiger
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Nachricht 34 von 68
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Guten Morgen Herr Eichelmann,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Genau so war mein Plan, dass ich die Stammdaten nochmals vor der Abrechnung für den Januar schicke.

Ich bin ja immer noch der Meinung, dass hier ein Nachbesserungsbedarf seitens der DATEV besteht. Es kann ja wohl nicht sein, dass ich mich an die Anleitungen von DATEV halte, mich durch mehrere Infodokumente lese und zu guter letzt doch noch eine Wiederholungsabrechnung manuell angestoßen werden muss...

Ich denke mal wir haben im Januar noch genug andere Baustelllen und Zeit ist Geld...

Von DATEV wird zur Zeit mehr auf die Einführung von neuen Designs (Symbole für die Programme) als auf die Nutzerfreundlichkeit und die fehlerfreie Funktion dieser wert gelegt. Und das auf unsere Kosten!

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 35 von 68
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Guten Morgen @ all. Mal eine kurze Schilderung von meinem Schreibtisch hier mit ggf. einer Teillösung für einige Mandanten.

Ich habe zur Vorbereitung, wie viele Andere auch, das Jahreswechselseminar besucht. Das Skript habe ich als Anleitung für die Stammdatenabfrage direkt vor mir liegen gehabt. Und ich habe, um Fehler zu vermeiden, wie viele Andere, direkt aus den Brennpunkten gearbeitet. Weiterhin wart ich der Meinung, dass es intelligent wäre für alle Mandanten gleich den Abruf zu starten, unabhängig davon, wann ich den Lohn wirklich im Monat rechne. Das zur Vorgeschichte.

Bei meinem ersten Lohnblock hatte ich nur bei einem Mandanten die Fehlermeldung wie im Startpost. Bei allen anderen soll angeblich eine DÜ stattgefunden haben. Das bezweifle ich allerdings stark. Und wenn, dann sind diese unvollständig. In den DÜ-Protokollen stehen nämlich bei lohnverantwortender und lohnverarbeitender Stelle nur Nullen. Logisch - die stehen ja auch in 01/16 nicht drin.

Bei denen, die ich gestern abgerechnet habe, bin ich nur nach 01/16 zurück gegangen und habe dort die Betriebsnummern und die Pin nachgetragen. Einen erneuten Stammdatenabruf habe ich nicht gemacht. Nachberechnungsschlüssel habe ich auch nicht angegeben. Und dann habe ich den Lohn Januar gesendet. Wenn ich mir das DÜ-Protokoll ansehe, würde ich sagen - es hat funktioniert. Ob wirklich, wird mir dann wohl im Zweifel die BG mitteilen.

Bei den o.g. Mandanten, wo es mE nicht funktioniert hat, mache ich vorerst gar nichts. Ich hoffe / erwarte, dass die Datev hier ein bissel in die Gänge kommt und ggf. mit der Februarabrechnung noch einmal eine Zwangsneuberechnung ab 01/16 veranlasst. Es kann nicht die Lösung sein, für jeden Mitarbeiter einen Nachberechnungsschlüssel eingeben zu müssen. Es gibt immerhin auch Mandanten, die mehr wie 2 Arbeitnehmer haben zB 140 oder so.

L.G. aus L.E.

MfG
T.Kahl
anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 36 von 68
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Guten morgen,

exakt das gleiche Vorgehen habe ich hier in unserer Kanzlei auch gewählt. Ich bin derzeit dabei, die Januar-Abrechnungen zu machen, auch da mit dem gleichen Vorgehen wie Sie.

Ich werde ebenfalls für die Mandanten, wo ich weiterhin Fehler bekomme, keine Nachbesserungen vornehmen, weil mir a) die Zeit dafür fehlt, b) die Nerven nach 2 Wochen Vollzeitkampf in diesem Desaster und c) ich langsam irre werde, mich durch irgendwelche Dokumente der DATEV zu kämpfen.

Das, was mir die letzten 2 Wochen am Meisten geholfen hat, ist dieses Forum! Von der DATEV fühle ich persönlich mich im Stich gelassen. Alles, was gestern kam, war ein Hinweis, dass die Hotline überlastet ist und nachfolgend wieder Links zu Dokumenten. Anwenderfreundlich finde ich das nicht!

Im Übrigen: Es gibt bei uns immer noch etliche Mandanten, die ihre Auswertungen auf dem Postweg zugeschickt bekommen. Löse ich hier die erwähnten Wiederabrechnungen aus, werden die Mandanten zugeschmissen mit Papier, wo sie nicht wissen, was das überhaupt soll.

Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Schilderung!

Viele Grüße

Anja Schmelzer

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 37 von 68
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Guten Morgen in die Runde,

hier bei uns habe ich das ebenfalls so an die Mitarbeiter weitergegeben wie Herr Kahl das gemacht hat. Ich sehe es auch nicht ein, Stunden über Stunden hier im Forum zu verbringen und Lösungen selber zusammenbasteln zu müssen. Wenn es dann halt keine richtige Meldung an die BG gibt, ist mir das zwischenzeitlich auch egal. Das Verfahren dient ja für das Jahr 2016 "nur" zum gucken, ob alles richtigt übermittelt wird. NEIN, wird es nicht, jedenfalls nicht, ohne Stunden zu investieren, die uns keiner bezahlt.

Daher, wie schon gesagt: Entweder DATEV denkt sich noch etwas aus, wie die Meldungen doch nocht richtig übermittelt werden können (ohne zusätzliche Arbeit für uns) oder die Meldung ist nicht richtig und fertig.

Genervte Grüße aus Seevetal

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
biedermann
Beginner
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Nachricht 38 von 68
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Hallo und Guten Morgen,

genau so handhabe ich es auch. Die BGs bekommen ja auch parallel die manuelle Meldung für 2016 und 2017, da denke ich, dass diese auch die Grundlage für die Veranlagung bildet.

Ende Januar werde ich am Jahreswechsel-Update Online Seminar teilnehmen und bin gespannt, was die Datev-Mitarbeiter berichten werden.

LG aus MD

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anjaschmelzer
Einsteiger
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Nachricht 39 von 68
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Genau so sehe ich das zwischenzeitlich auch! Die Meldung via Extranet mache ich richtig wie all die Jahre zuvor und wenn die DATEV irgendwelchen Mist oder eben gar nichts übermittelt, ignoriere ich das inzwischen. Gut zu wissen, dass andere es genauso handhaben! Danke für die Info!

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m_e_
Einsteiger
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Nachricht 40 von 68
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Bei der neuen SV.net-Version aus diesem Monat würde die BG-Meldung für den digitalen Lohnnachweis ebenfalls möglich sein, allerdings weiß ich nicht, ob die Abfrage für 2016 noch möglich ist, wenn diese bereits mit dem LODAS-Programm durchgeführt wurde.

Eventuell müsste in LODAS nochmals storniert werden, um danach in SV.net nochmals die Abfrage zu starten.

Danach kann ja mit der Einzelaufstellung von DATEV der Lohnnachweis in SV.net eingegeben werden und es wäre keine Nachberechnung in LODAS notwendig.

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 41 von 68
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Die Frage ist ja auch, wie die BG´s überhaupt mit den Meldungen umgehen. Wenn man an die Vergangenheit denkt und was es für Probleme gab ein einheitliches Datenübermittlungssystem zu bekommen, bezweifle ich ganz stark, dass von der Seite in diesem Jahr überhaupt etwas kommt. Vermutlich treten da noch mehr Probleme auf und die BG´s sitzen das aus.

MfG
T.Kahl
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sonja
Einsteiger
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Liebe Community,

gerade bekam ich einen Anruf von DATEV.

Damit der digitale Lohnnachweis kommt, soll in 1/16 die Betriebsnummern des lohnverantwortenden Betriebes und der lohnabrechnenden Stelle eingegeben werden.

Bitte darauf achten, dass ihr die PIN-Nr. von der BG in 1/16 eingebt.

Zusätzlich überprüfen, ob die Angaben vollständig sind.

Wenn 1/2017 bereits abgerechnet wurde, ein Wiederholungsabrechnung starten.

Damit soll nun die DÜ des Lohnnachweises 2016 gelingen.

Ich hab's gemacht und warte jetzt auf das Ergebnis.

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

anjaschmelzer
Einsteiger
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Hallo Herr Hecker,

wie erklären Sie Ihren Mandanten, dass sie die Wiederabrechnung 01/17 bekommen? Die werden ja auch mit Papier zugeschmissen und im 1. Moment könnte ja der Eindruck entstehen, man hätte etwas falsch gemacht. Jeden Mandanten anschreiben?? Auch wieder Zeit, die man eigentlich nicht hat...

LG Anja Schmelzer

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Thomas_Kahl
Meister
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Schlussendlich kostet ja eine Wiederabrechnung auch nochmal Datevgebühren, oder irre ich mich da? So kann man natürlich auch den Umsatz ankurbeln. Ein Schelm der dabei Böses denkt.

MfG
T.Kahl
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anjaschmelzer
Einsteiger
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Wir werden DATEV eine Rechnung schreiben über den Stundenaufwand...

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sonja
Einsteiger
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Hallo Herr Kahl,

mir gab DATEV die Auskunft, dass eine Wiederabrechnung nichts kostet. Versandkosten, Papierkosten  nicht eingeschlossen

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 48 von 68
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Moin in die Runde,

Wiederabrechnungen kosten m.E. keine Extra-Gebühren bei der DATEV sondern sind in der Abrechnungspauschale mit enthalten.

Und den Druck (und damit die Druckkosten) kann ich verhindern, wenn ich bei der Wiederabrechnung über die temporäre Auswertungssteuerung / Fachabruf Mandant den Druck im Rechenzentrum bzw. den Direktversand an Mandant/Mitarbeiter auf Rückübertragung umlenke.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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anjaschmelzer
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Ja, Herr Lutz, das stimmt...aber das sind doch noch mehr zusätzliche Eingaben...

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 50 von 68
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Naja,

eine Zeile für die Umstellung des Drucks für die Kanzlei (sofern es dies überhaupt gibt)

eine Zeile für die Umstellung des Drucks zum Auftragsversand  an den Mandanten

eine Zeile für die Umstellung des Drucks bei Auftragsversand an Mitarbeiter (sofern eingerichtet)

hält sich als Erfassungsaufwand m.E. in Grenzen. Bei uns kommen wir bei den meisten Mandanten mit einer Zeile aus...

Und wenn ich diese Eingaben nicht mache und mich dann über die Druckkosten beschwere...

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 51 von 68
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Aber Herr Lutz,

selbst wenn ich Ihnen grundlegend zustimme, kann es doch trotzdem nicht sein, dass wir die Kosten die auch dieses "Umschlüsseln" kanzleiintern entstehen tragen müssen, nur weil die DATEV es nicht (rechtzeitig) hinbekommt, einen Vernünftigen Ablauf zu kommunizieren.

Und das dann zusätzliche Kosten durch zusätzliche Auswertungen entstehen ist ebenso nicht akzeptabel.

Auch wenn die DATEV in diesem Forum, welches ja auch durch selbstbuchende Mandanten genutzt wird, keine entsprechende Aussage zu Preisen/Erstattungen etc. machen kann und will, so wäre eine entsprechende Rückmeldung über die entsprechenden Servicekanäle 😉 durchaus angebracht ...

Lang may yer lum reek
heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

ein Hotfix wird mittlerweile angeboten:
https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/datev-hotfixes/p0000004-10410/

Die Information dazu:

Nähere Informationen

Dieser Hotfix behebt einen Fehler beim Datenabruf aus dem DATEV-Rechenzentrum im Rahmen des neuen Unfallversicherungs-Stammdatenverfahrens.

Ziemlich dürre Beschreibung! Wie wäre es, liebe DATEV, mit ein paar Erläuterungen dazu, welcher Fehler denn jetzt genau behoben wurde und ob/welche Nachfolgearbeiten nötig sind.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

anjaschmelzer
Einsteiger
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Der Hofix hat jetzt 17 Tage gebraucht, wer weiß, wann da eine Info kommt....

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anjaschmelzer
Einsteiger
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Update von hier:

Wir sind vorgegangen wie oben von Herrn Kahl beschrieben, DÜ findet nicht statt. Anruf bei der DATEV Eilservice: Ich werde zurück gerufen, weil die Dame an der Hotline nicht weiß, warum die Übermittlung nicht funktioniert. Alle Angaben seien richtig gemacht.

Ich bin am Rande eines Nervenzusammenbruchs...

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Thomas_Kahl
Meister
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Kurze Zwischenfrage: Welche findet nicht statt? 2016 oder 01/2017? Habe bei mir eben noch einmal nachgesehen - übermittelt ist auch nur die für 2016. Allerdings gibt es für 01/2017 auch keine Fehlermeldung.

MfG
T.Kahl
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anjaschmelzer
Einsteiger
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2016 findet nicht statt! Im DÜ-Datum in der Liste 424 steht 00.00.0000 und in der Liste 421 steht ganz klein oben der Hinweis, dass keine DÜ stattfindet. 2017 ignoriere ich inzwischen völlig...

Thomas_Kahl
Meister
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Hm. OK. In der 424 steht bei mir der 16.01. und die 421 habe ich nicht. Dafür die 422. Wie es ja auch sein soll.

MfG
T.Kahl
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björn
Experte
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Hallo,

kurzes Update auch von mir.

Ich habe nun bei allen Mandanten den Abruf mit 01/2016 gestartet. Jedoch wird mir nur bei den Mandanten mit der BG Bau und BGN bei denen ich den Abruf getrennt vorgenommen habe und für 12/2016 auch eine Wiederholungsabrechnung durchgeführt habe die Auswertung 422 korrekt ausgeworfen. Bei allen anderen Mandanten habe ich die Auswertung 422 mit dem Wert "0" erhalten. Ich war eigentlich der Meinung, dass mit der Januarabrechnung der Nachweis für 2016 korrekt erstellt wird und nicht zwingend eine Wiederholungsabrechnung durchgeführt werden muss.

Ich habe die Unterhaltungen hier zwar regelmäßig verfolgt jedoch konnte ich mich an keine andere Anweisung erinnern als die, die auch in den Jahreswechselschulungen vermittelt wurden mit Ausnahme der, dass der Stammdatenabruf am besten im Monat 01/2016 vorgenommen werden soll.

Da wir uns ja noch in einer Art "Testphase" befinden werde ich die Übermittlung mit "0" einfach ignorieren und nicht weiter darauf eingehen, da die ganze Umstellung schon genug Zeit in Anspruch genommen hat. Wichtig ist mir hier nur dass ich keine Fehlermeldungen erhalte. Vielleicht bin ich hier auch ein wenig zu "lasch" aber nachdem ich hier schon den Ärger und auch die intensive Zeit von anderen Mitgliedern beobachte ist mir das egal. Schließlich wird der Entgeltnachweis für 2016 von mir ja noch in der alten bekannten Form übermittelt

Außerdem finde ich das, dass ganze System bzw. die Abwicklung der Änderungen im neuen Verfahren überhaupt nicht gut durchdacht geschweige denn gut umgesetzt wurde. Normalerweise bin ich ein überzeugender DATEV-Anwender aber dieser Jahreswechsel ist einfach zum Vergessen und kann daher den Ärger und den Frust auch gut nachvollziehen. Ich kann nur hoffen, dass es beim nächsten Jahreswechsel nicht wieder solche Probleme gibt bzw. dass dann die ganzen Meldungen korrekt an die BG´s rausgehen werden.

Gruß

Björn Niggemann

67
letzte Antwort am 22.01.2017 12:31:01 von mariahagen
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