Hallo Zusammen,
bei Neuanlage eines Mitarbeiters wurden mir aus der Personalabteilung leider unvollständige Angaben gemacht. Unter anderem fehlten die Versicherungsnummer und Steuer-ID des Arbeitnehmers. Die Meldung zur Sozialversicherung (Anmeldung) wurde nun nicht ausgelöst.
Kann ich diese nachträglich auslösen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kann ich diese nachträglich auslösen?
Ja, das geht. Zuerst den entsprechenden Mitarbeiter öffnen und dann im Menü auswählen:
- Mitarbeiter
- DEÜV-abrechnungsunabhängige Anmeldung
Danke, das hatte ich mir schon angesehen. Ich war aber irritiert durch die Meldung/Information, dass die Anmeldung eines MA nur bis zu 2 Monate im Voraus erfolgen kann.
Danke!
Wie kann ich dann die Meldung zur SV , Anmeldung, abrufen? Normal über die Auswertungen?
@durchschnittsbenutzer schrieb:Kann ich diese nachträglich auslösen?
Ja, das geht. Zuerst den entsprechenden Mitarbeiter öffnen und dann im Menü auswählen:
- Mitarbeiter
- DEÜV-abrechnungsunabhängige Anmeldung
Geht das auch nach der erfolgten Abrechnung? Ich hatte das bisher so verstanden, dass dies nur VOR der Abrechnung geht.
@isabel schrieb:Wie kann ich dann die Meldung zur SV , Anmeldung, abrufen? Normal über die Auswertungen?
Ja, in den normalen Auswertungen - und auch mal das Fehlerprotokoll prüfen, wenn keine Anmeldung vorliegt.
Ich habe es auf die Art und Weise versucht und erhalte keine Anmeldung. Also scheint das tatsächlich nur VOR der Abrechnung möglich zu sein.
Hat noch jemand Vorschläge, wie ich es lösen kann? Oder den Januar für die einzelne Personalnummer nochmal abrechnen?
Ja, über die Wiederabrechnung einzelne PNr erhalten Sie die Meldebescheinigung.
Das hat leider nicht funktioniert. Noch jemand einen Tipp?
Ich erhalte hier die Fehlermeldung, dass eine abrechnungsunabhängige Anmeldung nicht durchgeführt werden kann, da für den AN bereits eine Abrechnung vorliegt.
Wie kann ich jetzt die Meldebescheinigung SV , Anmeldung, erhalten?
Im Zweifel an DATEV wenden.
Zuerst einmal würde ich prüfen, ob wirklich keine Anmeldung erstellt und übermittelt wurde.
1. per temporärem Auswertungsabruf die 65 für den Mitarbeiter neu abrufen.
2. in DUO in Auswertungen Personalwirtschaft gucken, ob die Anmeldung dort sichtbar ist.
3. bei der KK nachfragen, ob eine Anmeldung vorliegt.
Mal zur Sicherheit gefragt:
Die Daten wurden auch im Eintrittsmonat des Mitarbeiters eingegeben und nicht nach der ersten Abrechnung im folgenden Bearbeitungsmonat?
Wenn es tatsächlich keine Anmeldung gibt, sollte ja bei der Änderung des Eintrittsdatums die alte Anmeldung storniert und eine neue erstellt werden.
Wird danach wieder das eigentliche Eintrittsdatum erfasst, müsste nach erneuter Wiederholung alles passen.
Vielleicht aber doch erstmal DATEV gucken lassen, was da los ist.