Guten Tag,
folgendes Problem:
Wir haben eine Mandanten der für die Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen hat. Dieser Sachbezug wird nach § 37b versteuert. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich auch die SV auf den Sachbezug sowie die Steuern auf die SV. Dies haben wir alles mit den Stammlohnarten 843, 844 sowie 845 gelöst.
Nun das Problem. Da es sich bei der betrieblichen Krankenversicherung um einen monatlichen Bezug handelt, ist diese auch umlagepflichtig. (Dies wurde auch von der DRV bemängelt.)
Gibt es eine andere Stammlohnart bzw. eine andere Steuer- und SV-Behandlung, dass die Bezüge als monatlich und nicht als jährlich behandelt werden?
Hallo @JeBe135,
die Automatik zur Übernahme der Steuer und SV durch den Arbeitgeber funktioniert nur über die Stammlohnart 843.
Alternativ kann zur Abrechnung der pauschalen Lohnsteuer mit einer monatlichen SV-Verbeitragung die Stammlohnart 870 genutzt werden.
Nutzen Sie diese Lohnart, hinterlegen Sie bitte den gewünschten Prozentsatz der pauschalen Lohnsteuer im Feld "Abweichender Lohnsteuer-Prozentsatz" unter Personaldaten | Steuer | Pauschalsteuer.
Hallo JeBe135,
wir haben das gleiche Problem, der Rentenversicherungsprüfer ist gerade da und bemängelt die fehlende U2. Wir haben die Auflage, ab Januar 2024 zu korrigieren...
Mit der Lohnart 870 geht die SV verloren und mit der eigenen Einrichtung einer Pauschalen Lohnsteuer mit 30% wird auch der Ausweis auf der Lohnsteueranmeldung falsch, was m.E. dann wieder zu Problemen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung führen könnten.
Haben Sie schon eine Lösung für sich gefunden?
Nicht dass die Lohnabrechnungen eh schon über zwei Seiten gehen und es hier um 0,27€ Arbeitgeberanteile pro Arbeitnehmer geht... hatte ich die Idee, zwei neue Lohnarten einzurichten.
- Eine zur Korrektur des automatisch berechneten SV-Jahresbezuges (Stammlohnart 203) für die AG Übernahmen den ich dann mit einem negativen Wert erfassen würde und
- Eine zur Korrektur des SV-Monatswertes (Stammlohnart 202), den ich dann mit dem gleichen Wert wieder positiv erfassen würde.
Aber durch die Versteuerung nach 37b verändert dies das Steuerbrutto...
und die Übernahme SV AN ändert sich auch, was ich mir bisher jedoch nicht erklären kann.
Ich habe dann bei den Stamm-Lohnarten 203 bzw 202 die Steuer- und SV-Behandlung auf 19(Bezüge steuerfrei, sv-pflichtig) bzw. 3 (Bezüge nur sv-pflichtig) geändert.
Aber die veränderte Nettolohnhochrechnung bleibt... ???
@ DATEV - Erklärungen/Lösungsvorschläge?
Wir haben auch so einen Fall. Betriebl. KV monatlich mit 37 b Versteuerung, da auch über 50 €. Allerdings bisher noch noch keine DRV Prüfung.
Aufgrund dieses Posts habe ich mir auch unseren Fall angeschaut, da ich gerade einen Mandanten mit betriebl. KV von einer Kollegin übernommen habe. Sie hatte die normale Lohnart 849 ff. verwendet (also als Einmalbezug) Zum Glück liegt der Verdienst bei uns über der Beitragsbemessungsgrenze und soweit nichts angefallen.
Nichts desto trotz muss ich die Lohnart auch bei uns irgendwie richtigstellen. Die Lohnart 870 ist meines Erachtens auch nicht richtig, das diese eher für die Versteuerung nach § 40 beim abweichenden Prozentsatz eingesetzt wird (siehe Anlage).
Abweichender Lohnsteuer-Prozentsatz (Eingabefeld) - DATEV Hilfe-Center
Da die betriebl. KV sehr im Kommen ist, schließe ich mich hier an und wäre für einen Lösungsvorschlag dankbar.
Guten Tag @Vanessa_Mertel ,
gibt es keine andere Möglichkeit? Evtl. mal als Vorschlag in die Entwicklung?
Die betriebliche Krankenversicherung ist immer mehr im kommen. Und die Mandanten wollen als Arbeitgeber eine Benefit anbieten und die SV und die ST dafür übernehmen. Daher ist die betriebliche Krankenversicherung monatlich zu verbeitragen inkl. den Umlagen. Es wäre echt super, wenn hier etwas am Programm geändert werden würde oder extra Lohnarten für die betrieblichen Krankenversicherungen.
Ich habe bisher noch keine Lösung gefunden....
Lohnart 870 geht nicht, da es falsch in der Lohnsteueranmeldung ist.
Hallo @JeBe135,
der Wunsch, dass die betriebliche Krankenversicherung automatisch über die Lohnprogramme abgewickelt werden kann, wurde bereits an die zuständigen Kollegen der Entwicklung weitergegeben.
Derzeit ist eine kurz- bzw. mittelfristige Umsetzung in LODAS nicht geplant.
Für die weitere Entwicklung der Lohnprogramme wird die Umsetzung auf jeden Fall in Betracht gezogen.